Gast suicidecrew Geschrieben 4. März 2006 Melden Share Geschrieben 4. März 2006 Einen Anwalt kann ich mir ehrlich gesagt nicht leisten! beantrage Prozesskostenhilfe..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast BrezelSalzer Geschrieben 4. März 2006 Melden Share Geschrieben 4. März 2006 (bearbeitet) das habe ich per google gefunden: Hi, ich muss hier mal was über click2pay schreiben und ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe bei eurosportwetten ein paar mal mit click2pay eingezahlt. Und das letzte mal hatte ich 4 mal 5 Euro eingezahlt.. das heisst click2pay hat 4 mal 5 Euro von meinem konto eingezogen. Da mein gehalt etwas später kam hat meine Bank alle 4 Lastschriften Rückgängig gemacht. etwas später bekam ich von click2pay folgende mail. > Lieber CLICK2PAY Nutzer, > > aufgrund von Rücklastschriften wurde Ihr CLICK2PAY Konto gesperrt. Ihre > Transaktion(en) in Höhe von EUR 20,00 , die Sie über CLICK2PAY getätigt > haben, konnten von Ihrem Bankkonto nicht erfolgreich eingezogen werden. > > CLICK2PAY wird am 24.01.06 erneut versuchen diese Transaktionen > einzuziehen. > > Bitte beachten Sie, dass CLICK2PAY pro Transaktion eine > Bearbeitungsgebühr von 1% jedoch mind. ? 20,- berechnen wird. > > Mit freundlichen Grüßen > > Ihr CLICK2PAY Settlement Team Nun haben die tatsächlich 4 mal 25 euro von meinen Konto eingezogen. für jede 5 euro 20 euro bearbeitungsgebühren. das heisst auf deutsch ich habe 80 Euro bearbeitungsgebühren bezahlt. ich hab den dann noch geschrieben, und die bieten mir an die gebühren auf die hälfte zu reduzieren. das wären dann 40 euro bearbeitungsgebühren, selbst das ist etwas viel. die haben mir dann geschrieben, laut AGB dürfen sie 20 euro pro rückgebuchter lastschrift einziehen. ich habe mir die agb durchgelesen und da steht nichts von drin. meine frage nun, was kann ich machen. ich hab überlegt einfach 3 lastschriften rückbuchen zu lassen und dann alle lastschriften von click2pay sperren zu lassen. was würdet ihr machen oder wie ist die rechtliche lage in dem fall? kompletter beitrag bearbeitet 4. März 2006 von BrezelSalzer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
boog Geschrieben 4. März 2006 Autor Melden Share Geschrieben 4. März 2006 Ich habe da grade bei dem Verein angerufen... Die haben mir das selbe mit der Bearbeitungsgebühr bla bla erzählt. Das heißt ich zahle ca. 170 Euro bearbeitungsgebühren, da ich 10 Transaktionen hatte... Diese Bearbeitungsgebühren fallen jedoch nur einmal an.Das heißt der Betrag von 330 Euro oder so verändert sich jetzt nicht mehr.Ich gehe jetzt zur Bank und hol mir erstmal mein Geld zurück.Dann werde ich versuchen, wie mein Vorgänger die Gebühren auf die Hälfte oder so verniedrigen oder per Ratenzahlung. Soo nun habe ich der Dame das aber erklärt, das diese Gebührenliste nirgendwo zu finden ist und daraufhin meinte die dame... Das ich Recht habe und das die das ändern werden?! Zum anderen habe ich soo eine Mahnemail wie dort oben, nie erhalten!?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
d_1734 Geschrieben 4. März 2006 Melden Share Geschrieben 4. März 2006 @boog Ich kann dir nur Raten zum Verbraucherschutz zu gehen. Und jetzt als aller erstes mal ein Gedächnisprotokoll von dem Telefongespräch eben anfertigen! Sowas sollte man in solch einem Fall immer als erstes machen! Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast ms-dos Geschrieben 4. März 2006 Melden Share Geschrieben 4. März 2006 Eine email Adresse und Telefon als Kontaktmöglichkeit. Super. Das ist schonmal seriös. Hab mal die Anmeldung "durchgespielt". Erst ganz am Ende bekommt man die AGBs in einem 3x4cm großen Scroll-Fenster. Nagut, man kann sie auch noch als pdf runterladen. In den AGBs (die ich teilweise für sehr fragwürdig und schwammig formuliert halte) steht nichts über die Höhe der Mahnkosten. Und wo ist überhaupt das Impressum? Wäre ich betroffen, würde ich folgendes machen: - Das pdf mit den aktuellen und also für mich gültigen AGBs runterladen, zwecks Beweissicherung. - Bei dem Laden anrufen und nach einer ladungsfähigen Anschrift fragen, auf keine Diskussion einlassen und wieder auflegen. - Das komplette Geld bei meiner Bank zurückbuchen lassen. - Einzugsermächtigung bei der Bank widerufen. - Das Geld plus 20 (aus Kulanzgründen) überweisen. - Denen das sachlich kompetent schriftlich mitteilen und schriftlich denen auch den Widerruf der Einzugsermächtigung mitteilen. - Ohren auf Durchzug, solange bis ein gerichtlicher Mahnbescheid im Bierfkasten liegt, dann schriftl. Widerspruch. Und erst dann sind wir an dem Punkt, wo "die" ihr Geld einklagen müssen. Dann besteht für "die" die Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht dort einen Riegel vor diese Abrechnugsmethoden schiebt. Zu viel Risiko für "die" -> die lassen dich in Ruhe. Lass dich nicht verarschen! Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
d_1734 Geschrieben 4. März 2006 Melden Share Geschrieben 4. März 2006 ms-dos hat völlig recht! Diese Abzocker spekulieren nur darauf das die Kunden immer alle kuschen... Wenn du es wirklich so wie er es beschrieben hast durchziehst und mit Anwalt drohst, dann werden die kuschen... So läuft das halt, immer die gleiche Masche... @ms-dos Sehr schön beschrieben! Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast suicidecrew Geschrieben 4. März 2006 Melden Share Geschrieben 4. März 2006 (bearbeitet) Also die Preisliste muss dev. öffentlich aushängen... Sonst können die dir viel erzählen.... Die sind sogar verpflichtet dir mitzuteilen, was du im Falle eines Verzuges zu zahlen hast! Ich würde mir schonmal einen Anwalt suchen... Und wie gesagt, wenn du kein Geld hast frag mal an wegen Beratungskostenhilfe / Prozesskostenhilfe... Infos gibts am Amtsgericht... bearbeitet 4. März 2006 von suicidecrew Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
boog Geschrieben 4. März 2006 Autor Melden Share Geschrieben 4. März 2006 (bearbeitet) Wo genau kann ich die Agbs denn als pdf datei runterladen? Dann würd ich das jetzt sofort machen! edit:// hat sich erledigt..habs gefunden.werde denen jetzt noch einmal eine email schreiben mit allen punkten die ich gegen die in der ahnd habe und dann gucken was die daraufhin sagen werden! bearbeitet 4. März 2006 von boog Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
boog Geschrieben 4. März 2006 Autor Melden Share Geschrieben 4. März 2006 Also ich bin wie folgt heute vorgegangen: -Als erstes habe ich da heute mal angerufen und mich erkundigt , was denn Sache ist. - Dann bin zu meiner Bank gegangen und habe mein Geld zurückgebucht. - Nun habe ich die Agbs gedownloadet, wie Ms-dos es mir empfohlen hat. - Jetzt habe ich denen eine E-mail geschrieben mit meiner Sicht der Dinge und hoffe jetzt auf Antwort von denen. Mittlerweile sehe ich das gelassen, weil mir der Punkt mit der Gebührenliste als wichtig erscheint und ich glaube das es Ihre pflicht ist, solche eine liste öffentlich für alle zugänglich zu machen. Sonst könnten die mir ja auch einfach 500Euro Gebühren abbuchen! Soo jetzt heißt es abwarten und Tee trinken. Ich würde ja gerne zur Verbraucherzentrale aber ich wohne hier im Kreis Düren! Da ist die Zentrale sowas von inkompentent und kostet auch noch saumäßig Geld. Für eine Beratung von ca.15min musste ich damals ca. 6 Euro berappen und war anschließend nicht wesentlich schlauer. Ich bedanke mich aufjedenfall für eure super Hilfe und bin weiterhin für jeden Tipp oder für jede information dankbar! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
boog Geschrieben 5. März 2006 Autor Melden Share Geschrieben 5. März 2006 Habe folgendes von denen erhalten..Weiß leider nicht was ich dazu sagen soll..ich hoffe ihr könnt mir helfen!! Sehr geehrter Herr xxxx, wir danken Ihnen, dass Sie sich mit dem CLICK2PAY Service Team in Verbindung gesetzt haben. Folgende Beträge konnten wir leider nicht direkt nach den Transaktionen von Ihrem Konto abbuchen, so dass wir es am 1. März 2006 zum 2. Mal versuchten. Anbieter Datum der Datum der Betrag Transaktion Rückbuchung xxxx 23.01.2006 15:29 30.01.2006 11:31 10.00 EUR Datum des 2. Versuchs 01.03.2006 16:45 xxxx 23.01.2006 16:01 30.01.2006 11:31 17.00 EUR Datum des 2. Versuchs 01.03.2006 16:45 xxxx 23.01.2006 16:13 30.01.2006 11:31 10.00 EUR Datum des 2. Versuchs 01.03.2006 16:44 xxxx 23.01.2006 16:22 30.01.2006 11:31 10.00 EUR Datum des 2. Versuchs 01.03.2006 16:44 xxxx 23.01.2006 16:43 30.01.2006 11:31 13.00 EUR Datum des 2. Versuchs 01.03.2006 16:44 xxxx 23.01.2006 19:59 30.01.2006 11:31 15.00 EUR Datum des 2. Versuchs 01.03.2006 16:45 xxxx 23.01.2006 20:04 30.01.2006 11:31 15.00 EUR Datum des 2. Versuchs 01.03.2006 16:45 xxxx 23.01.2006 20:38 30.01.2006 11:31 20.00 EUR Datum des 2. Versuchs 01.03.2006 16:44 xxxx 23.01.2006 20:57 30.01.2006 11:31 10.00 EUR Datum des 2. Versuchs 01.03.2006 16:44 xxxx 23.01.2006 20:57 30.01.2006 11:31 10.00 EUR Datum des 2. Versuchs 01.03.2006 16:45 xxxx 23.01.2006 21:24 30.01.2006 11:31 12.00 EUR Datum des 2. Versuchs 01.03.2006 16:45 xxxx 24.01.2006 14:56 31.01.2006 11:32 6.00 EUR Datum des 2. Versuchs 01.03.2006 16:44 Auf Grund der Lastschriftrückgaben berechnen wir Ihnen gemäà unserer AGB EUR 20,00 pro zurückgegebener Lastschrift. Demzufolge berechnen wir zusätzlich EUR 240,00, was zu einem Betrag von EUR 388,00 führt. Bezüglich Ihrer Frage zum Impressum: Bitte gehen Sie zu unserer Internetseite www.click2pay.com/de. Dort finden Sie in der unteren rechten Ecke den Link zum Impressum. Gemäà unserer AGB, denen Sie während Ihrer Registrierung zugestimmt haben, erlauben wir uns Gebühren für den nicht erfolgten Lastschrifteinzug zu berechnen. Hier ein Auszug: 2. VERTRAGSGEGENSTAND (5) Im Allgemeinen wird die Ãbermittlung der Zahlungsdaten und die Abwicklung der Zahlung im Rahmen eines Auftragsverhältnisses für den NUTZER ohne weitere Kosten erbracht. Davon unberührt bleiben die Transaktionskosten für die Kreditkartenzahlung, die Lastschriften bzw. die anderweitig gewählte Zahlungsart. Insbesondere werden von CLICK2PAY bei Rückbuchungen dem NUTZER angemessene Rückbuchungsgebühren berechnet. Weiterhin haben wir vermerkt, dass Sie nunmehr nicht mehr per Bankkonto bezahlen müssen und demzufolge Ihre Bezahlmethode deaktiviert. Bitte seien Sie darauf hingewiesen, dass Sie ohne aktive Zahlmethode unseren Service nicht in Anspruch nehmen können. Wenn Sie die ausstehenden EUR 388.00 in Raten zahlen möchten, bitten wir Sie, uns einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten (nicht weniger als EUR 100,00). Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Angaben behilflich sein konnten und stehen Ihnen bei Fragen weiterhin zur Verfügung. Wichtige Information: Bitte antworten Sie direkt auf diese Email. Fügen Sie jeder Anfrage Ihren Vor- und Zunamen, die letzten vier Ziffern Ihrer âPANâ (CLICK2PAY Kontonummer) und Ihre Sicherheitsantwort bei. Bitte lassen Sie bei Ihrer Anfrage die bisherige Korrespondenz in der Email gespeichert. Sie helfen uns damit, zukünftige Anfragen schneller bearbeiten zu können. Vielen Dank. Mit freundlichen GrüÃen Babett Krieg CLICK2PAY Service Team Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Singh Geschrieben 5. März 2006 Melden Share Geschrieben 5. März 2006 Ich gehe mal davon aus, dass Du die Leistung in ANspruch genommen hast. D.h. dann nun, Du musst die EUR 148,00 auf jeden Fall zahlen, sonst klagen die und DAS verlierst DU. Zweitens überweise extra einmalig EUR 20,00 als Ausgleich, denn man hätte ja Deine Abbuchungen ja auf einmal machen können. Sind dann zusammen EUR 168,00 Sie werden zuerst ein Inkassounternehmen sich nehmen für die Mahngebühren, da muss man normalerweise nur auf die Rechtsform der Vollmacht nach BGB schauen!!! (PM an mich) Ciao SIngh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
boog Geschrieben 15. April 2006 Autor Melden Share Geschrieben 15. April 2006 Ich weiß ist etwas veraltet.. Aber kann man eigentlich verzugszinsen zweimal erheben?? Und was genau, kann eine Schuldnerberatung bewirken?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast dererik Geschrieben 15. April 2006 Melden Share Geschrieben 15. April 2006 Erzähl doch mal, was aus der ganzen Geschichte geworden ist... Was hast du noch unternommen, was hat dieser Verein noch unternommen??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
boog Geschrieben 15. April 2006 Autor Melden Share Geschrieben 15. April 2006 Erzähl doch mal, was aus der ganzen Geschichte geworden ist... Was hast du noch unternommen, was hat dieser Verein noch unternommen??? Also ich habe die Leute kontaktiert etc. und es hat sich ergeben, das die Leute dort das Geld aufjedenfall haben wollen. ich habe mich mittlerweile auf ratenzahlung geeinigt, habe aber noch nicht bezahlt. Werde am Montag zur Schuldnerberatung gehen und dort mal nachfragen, ob man nicht gegen solche abzpcker vorgehen kann, denn wer mehr als 200% verzugszinsen verlangt und diese Zahl nicht mal veröffentlicht, der macht sich doch bestimmt auch strafbar?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
snowgard Geschrieben 15. April 2006 Melden Share Geschrieben 15. April 2006 Wo schreiben die denn etwas von 20,- EUR pro Rücklastschrift? Ich lese da nur folgendes: Insbesondere werden von CLICK2PAY bei Rückbuchungen dem NUTZER angemessene Rückbuchungsgebühren berechnet. Und damit kommen die vor Gericht keinesfalls durch. Vielleicht solltest Du einfach mal ein bißchen GOOGELN!!! http://www.ra-kotz.de/ruecklastschrift.htm http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=3627 Ich bin mir sicher, dann findest Du noch viel mehr!!! Gruß snowgard Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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