isas Geschrieben 10. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2006 Hallo Gemeinde, mein Vater wird nach einer 1/2 Jahre zurückliegenden OP mit einem sog. Harnröhren-Dilatator vom Arzt behandelt. Das Gerät dient zur Weitung der Harnröhre. Die Krankenkasse ist nun der Meinung, nach dem der Arzt die Rechnung für seine Behandlungskosten UND das Gerät gestellt hat, das er nur Anspruch auf die Erstattung der Kosten der Behandlung hat, nicht aber auf die kosten für das Gerät (den Dilatator...). Das Gerät ist Praxisaustattung, mehrfach verwendbar und kann somit nicht von der KV erstattet werden. Mein Vater soll nun die Kosten für den Dilatator übernehmen (lächerliche 200...300 Euro), so die KV. Der Arzt hat auch schon reagiert und riet meinem Vater dagegen Einspruch zu erheben...?? Frage: Was haltet ihr von dem Fall? Wie sollte sich mein Vater verhalten? Gruß isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xer Geschrieben 10. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2006 Es wird echt immer dramatischer in Germany. Also, wenn medizinisch verordnet, dann muss die Kasse bezahlen....basta. Somit, umgehend Einspruch einlegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast mellowbase Geschrieben 10. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2006 da gebe ich xer recht. unbedingt einspruch einlegen. langsam habe ich echt die faxen dicke von deutschland. komme mir vor wie auf der titanic.rette sich wer kann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sumisu Geschrieben 10. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2006 Also meine MEINUNG deckt sich mit den genannten Statements. Das muss aber nicht heissen, dass das es rechtens ist . Ich würde das Auskaspern mit der Krankenkasse dem Arzt überlassen. Wenn die sich weigert zu zahlen, dann würde ich auch dem Arzt nichts zahlen. Das kann jawohl nicht Aufgabe Deines Vaters sein... Sumisu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast vitallo Geschrieben 10. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2006 (bearbeitet) Da ich selber im Gesundheitwesen arbeite ( anbieter ) . Weiß ich aus erfahrung das es mit den einsprüchen. Immer schwerer wird . auch gibt es unterschiede zwischen den einzelnen Kassen und Sachbearbeitern. Einspruch ist Sinnvoll, zur Zeit führen sie aber selten zum Ziel. Da muß der Arzt schon sehr intensiv begründen warum die Situation jetzt so ist. Wenn das Gerät? nicht im 'Heil und Hilfsmittelkatalog steht wird es noch schwerer und auch der Medizinische dienst der Kassen wird eine ablehnung damit begründen. P.S nur eigene erfahrungen Deshalb viel erfolg bearbeitet 10. Februar 2006 von vitallo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xer Geschrieben 10. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2006 @ISAS Schau mal hier rein: http://infomed.mds-ev.de/sindbad.nsf/0/dcc..._V_Katheter.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 10. Februar 2006 Autor Melden Share Geschrieben 10. Februar 2006 Ganz genau, so hatte die KV auch argumentiert: "...ihr medizienischer Dienst hat es so entschieden..." Ich frage mich nun aber ganz besort, ob es nicht auch ein Fehler sein kann, gegen diese Entscheidung Einspruch zu erheben? Mein Vater kann doch in diesem Gesundheitsjungel garnicht überblicken, ob dieses Gerät wie schon vitallo sage, im Heil und Hilfsmittelkatalog steht, ob es wiederverwendbar oder ein Einmalverwendbargerät ist??? Wenn er nun Einspruch erhebt, muß der doch auch irgendwie begründet werden. er kann doch nicht einfach sagen: "Hab keine Lust zu bezahlen...." Das muß doch Hand und Fuß haben, so zumindest immer meine Einstellung. Vieleicht findet sich ja noch einer der Ahnung von der Materie hat? Gruß isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast marvin-42 Geschrieben 10. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2006 Das Gerät ist Praxisaustattung, mehrfach verwendbar und kann somit nicht von der KV erstattet werden. Da frage ich mich allerdings, wieso der Arzt das Gerät überhaupt in Rechnung stellen darf. Schließlich muss ich auch nicht die Liege bezahlen, auf der ich untersucht werde. Das die Krankenkasse sich weigert ist klar, aber warum sollte dein Vater zahlen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 10. Februar 2006 Autor Melden Share Geschrieben 10. Februar 2006 Ja, ja, is schon klar...so argumentiert jedenfals die KV. Der Arzt meint zu der Sache, er habe das Gerät extra für meinen Vater gekauft und wolle es desshalb erstattet haben! Mein Hausarzt wiederum sagte mir gerade nach dem ich mit ihm gesprochen habe, das es ein Unterschied gibt zwischen ambulanter und häuslicher Behandlung... Ich bzw mein Vater soll in jedem Fall Einspruch erheben und mit dem Urologen reden wie sonst so die Praxis der erstattung bei solchen Geräten gehandhabt wird..!! In diesem Fall hier handelt es sich um eine ambulante Behandlung, also eine behandlung in den Praxisräumen!! Danke dir xer für den Link... Gruß isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fuemi Geschrieben 10. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2006 Hi isas, habe gerade mit einem Kumpel von der AOK (Nds.) telefoniert und den Fall geschildert. Er meint: Einspruch einlegen, ggf. mit Begründung vom Arzt, und bei der KK einreichen. Das wird bezahlt! Gruß Fuemi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Naceur Geschrieben 10. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2006 typish AOK gott sei dank das ich dennen gekuendigt habe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 10. Februar 2006 Autor Melden Share Geschrieben 10. Februar 2006 Hi Fuemi, vielen Dank für deine Bemühungen!! So werden wir es machen!! Mein Arzt meinte noch zu dem Fall: wenn mein Vater kein Einspruch einlegt bzw wenn jemand in so einer Situation stillschweigend alles über sich ergehen lässt hat ja die AOK schon gespart.......auch ne Geschäftspraxis. So nach dem Motto: wir lehnen erst mal prinzipiell jegliche Ansprüche ab. Wer dann doch noch zuckt dem geben wir etwas zu, aber im Großen und Ganzen halten wir uns aus dem Gesundheitswesen in Zukunft raus..... Ich habe mal wieder zugelernt....am besten nicht krank werden!! Danke an alle, Gruß isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fuemi Geschrieben 10. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2006 Ist jetzt aber nicht grundsätzlich ein Fehler der AOK. Selbst Sachbearbeiter in einem Zimmer urteilen teilweise unterschiedlich. Und das kommt halt bei jeder Kasse vor....... Gruß Fuemi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 10. Februar 2006 Autor Melden Share Geschrieben 10. Februar 2006 Ich weiß schon...das ganze System krankt Frag mich wie lange das noch gut geht???? Gruß isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xer Geschrieben 10. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2006 Hättest Du auch im o.g. Link erlesen das die AOK zahlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 10. Februar 2006 Autor Melden Share Geschrieben 10. Februar 2006 naja, so klar geht das daraus net vor...oder ich verstehs net. Denn dort wird ja von den verschiedensten Katetern gesprochen....und was weiß ich was mein Vater für einen Katerter bekommen hat?? Gruß isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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