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Frankreich legalisiert Tauschbörsen


summermoon

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hat jemand die Email Adresse von der Merkel?

 

vielleicht sollte man der Chefin des Ladens mal ne Email zu dem Thread hier schicken

Weil ich halte sie eigentlich für eine Kompetente Frau.

 

Und ich glaub wenn die wüsste, das fast das Komplette Volk das so will, würd sie vielleicht sogar in diese Richtung lenken

Oh Mann...

 

 

Merkel und Kompetent ? :huh:

 

Das glaubst Du doch wohl selbst nicht... :P

 

 

Bei welchem Verein ist die denn ? :unsure:

 

 

Und was glaubst Du wohl,

welcher Verein für diese Scheiss Gesetzesgebung verantwortlich ist ? ;)

 

 

 

p.s.

 

Googel mal ein wenig und Du wirst sehen,

das z.B. angefangen von der Gendatei aus dem Jahr 1992,

bis hin zum jetzigen Urheberrecht,

unsere bestechliche CDU verantwortlich ist. :)

 

 

 

Ach ja, noch eins:

 

wer jetzt glaubt, das es in den nächsten 4 Jahren,

auch im Bezug auf den eigentlichen Thread, besser wird.....

 

 

Der hat sich ....gründlich.....geirrt. ;)

bearbeitet von Xer
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Ja Super....

 

Na ja wir haben ja ne Große Koalition... vielleicht können die Roten da was aurichten

 

Hat jemand ne mail adresse vom Chef dieses Ladens? :-)

 

Ich würd ja m Gerhard schreiben, aber der Kümmert sich ja lieber um Gas :-)

 

Ne also jetzt mal im Ernst

 

ich glaub wenn das Volk da wirklich Mobil machen würde, dann könnte selbst die Angie diese Gesetze nicht mehr aufrecht erhalten oder?

 

Nur wie soll man das als kleines licht bewerkställigen?

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Ja Super....

 

Na ja wir haben ja ne Große Koalition... vielleicht können die Roten da was aurichten

Das hätte ich eigentlich vor Kurzem auch noch gedacht,

dem ist aber nicht so.... :unsure:

 

 

 

Wenn überhaupt,

dann würden nur folgende Parteien diesbezüglich den Bürger unterstützen,

nämlich die Linken und die FDP.... ;)

 

 

Aber, die werden wohl nie dieses Land "alleine" regieren. :huh:

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Ja super...

 

heist das also wir haben keine Chance?

 

Ich kanns nur immer wieder sagen

 

Deutschland will ein Fortschrittliches Land sein, aber im Bezug auf Tauschbörsen leben wir hinterm Mond.

 

Maß der Dinge ist hier Frankreich

 

Für Privat legal. Zack fertich... Wer ware aus dem Netz vertickt-> selber schuld und schuldig. Kohle damit verdienen ist nämlich nicht OK

 

Und man könnt ja sogar noch einschränkungen Vornehmen.

Nur ware, die auch schon Käuflich erwerbbar ist, darf getauscht werden. Dadurch fallen aktuelle Kinofilme schon mal raus. Und ich glaub, wenn Tauschbören mit dieser einschränkung Legal sind, dann hält sich da der Großteil dran.

Und auch die Gebühr wäre gerechtfertigt.... 15 euro und man kann ziehen was man will

und ich garantier euch für die film und Musikindustrie wär das sogar noch von vorteil.

 

1. sind das schon mal gesicherte Einnahmen und 2. würde es immer noch genügend Leute geben, die sich nen Film oder ne DVD original kaufen.

 

Also ich z.B. kauf mir meine Filme auch auf DVD schon allein weil halt einfach ne kopierte DVD da nicht mithalten kann. und ich hab n gescheites Cover und ne gescheite DVD na ja ....

Gute Filme kauft man sich original NUR seh ich nicht ein, dass ich für ne DVD 25 eier bezahlen soll, WEIL DAS IST WUCHER

 

7,99 ist die Schmerzgrenze... was mehr kostet, kauf ich nicht... und das geht glaub ich vielen so. Nur die Industrie checkt es nicht... MEHR GELD MEHR GELD.....

Die verkaufen Lieder 100 DVD's für 30 euro und machen 25 gewinn an einer (macht also 25000) statt 10000 DVD's für 10 euro (und machen dabei nur 5 euro gewinn) aber das das dann 50000 euro sind, das checken die nit... bei denen heist es nicht Generelle Gewinnmaximierung sondern Gewinnmaximierung pro verkauftem stück.....

 

Na ja ..... ich werd wohl nix mehr ziehen

 

nur was ist mit dem zeugs, das ich schon hab... wo soll ich damit hin ?

einfach weg schmeissen? oder wie oder wer oder wat?

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Gut, 10-15,- Euronen monatlich, werden viele gerne abdrücken,

wenn dadurch Tauschbörsen legalisiert werden würden. ;)

 

 

Aber,

warum sollten wir "alle" noch mehr bezahlen als notwendig ? :unsure:

 

 

Für was zahlen wir denn die Urheberrechtsabgaben auf Brenner, PC, Kopiergeräte,

DVD Recorder, CD/DVD Rohlinge etc....? ;)

 

Dadurch wird schon mehr als genug vom Bürger aufgebracht. :huh:

 

 

Für was eigentlich ? ...wenn selbst eine DVD Kopie vom Eigentum verboten ist. :)

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Ja das mit den Brenner und so ist schon richtig

 

aber....

 

das checken die Unternehmen halt nit

die hätten gerne nen extra betrag und der möglichst hoch

 

also... warum denen nicht geben, was sie wollen?

 

15 euro im Monat halte ich für angemessen

 

und das alleine sollte der Film und Musikindustrie schon zum überleben reichen

 

weil da kommt was zusammen....... also wenn das jeder 2. deutsche zahlt..... respekt

 

vielleicht sollten wir der Regierung n deal vorschlagen... wenn es legalisiert wird, zahlen wir jeder einmalig 15 euro in die Rentenkasse... dann wär das loch auch mal wieder n bissele kleiner.... :-D

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Ja das mit den Brenner und so ist schon richtig

 

aber....

 

das checken die Unternehmen halt nit

die hätten gerne nen extra betrag und der möglichst hoch

 

also... warum denen nicht geben, was sie wollen?

 

15 euro im Monat halte ich für angemessen

 

und das alleine sollte der Film und Musikindustrie schon zum überleben reichen

 

weil da kommt was zusammen....... also wenn das jeder 2. deutsche zahlt..... respekt

 

vielleicht sollten wir der Regierung n deal vorschlagen... wenn es legalisiert wird, zahlen wir jeder einmalig 15 euro in die Rentenkasse... dann wär das loch auch mal wieder n bissele kleiner.... :-D

Ne...eigentlich keinen Euro zusätzlich,

die kassieren eh schon mehr als genug. ;)

 

 

 

Und noch etwas zu PC und Internet..,

damit holt sich der Bürger den Knast direkt nach Hause. :huh:

 

Damit ist auch die Frage der Tauschbörsennutzung geklärt,

kurzum...........scheissegal. ;)

 

 

Ich persönlich ziehe zwar auch kaum Filme vom Inet runter (letztes Jahr waren es Zwei),

aber wenn ich ziehen will, dann ziehe ich, ob gesetzeskonform oder nicht. :)

 

Denn dieser Staat mit seinen asozialen Gesetzen kann mich schon seit längerer Zeit

am Arsch lecken... :unsure:

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@gamemaster080684

 

Du solltest Dir wahrscheinlich weniger Gedanken um die Nutzung von Tauschbörsen

machen, als um Deine generelle PC-Sicherheit.... :)

 

 

Wie ich oben schon geschrieben habe,

holt sich Otto Normalverbraucher mit dem PC eigentlich den Knast ins Haus,

denn, überlege Dir mal folgenden Vorgang.

 

 

Du als Normalverbraucher "ohne grosse PC-Kenntnisse" käufst Dir einen PC,

sowie einen Funkrouter für den DSL Anschluss.

 

Ich weiss, das ein WLan Router unbedingt gegen äusseren Angriff-,

sowie gegen Fremdnutzung (von aussen) geschützt werden soll,

nämlich mit einem Passwort, möglichst über 128 Bit Verschlüsselung.

 

 

Aber, weisst Du als der normale Otto das auch ? ....wohl eher nicht.

 

 

Nun, möglich wäre jetzt, das jemand aus Deiner Nachbarschaft,

über Deinen Funkrouter im Inet surft, weil eben nicht geschützt.

 

Dabei lädt sich Dein Nachbar (als Beispiel),

auch noch Bilder von z.B. Kinderpornografi herunter.

 

 

Stelle man sich weiter vor, das dieser Nachbar beim Download zurückverfolgt

wird, nämlich über Deinen Provider, bis hin zu Deiner Adresse. ;)

 

 

Watt nu ? :huh:

 

 

Beweise nun, das Du das nicht gewesen bist. :P

 

Es kommt ggf. zu einer Anklage und nach derzeitigem Recht,

musst Du beweisen, das Du das nicht gewesen bist....Ende Banane. :unsure:

 

 

Also...mach Dir weniger einen Kopf über die Tauschbörse, als über ........(*)

 

* Absicherung des Routers

* Verschlüsselung des PC

* gute Firewall

* gutes Antivirenproggi

* ggf. Surfen über anonyme Proxys (Achtung: Java immer ausschalten)

 

und alles was irgendwie illegal erscheint, immer griffbereit haben,

um es schnelllstens verschwinden zu lassen. ;)

 

Und zu guter Letzt, aus dem Inet die Anleitung,

"richtiges Verhalten bei einer Hausdurchsuchung" herunterladen. :P

bearbeitet von Xer
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Hi,

 

was heist verschwinden lassen, wenn sie bei mir vor der türe stehen, ist es zu spät... oder etwa nicht?

 

wo find ich das dokument "richtiges verhalten...."

Also erstmal muss Schnittlauch in Deine Wohnung,

insofern bei Dir nicht alle Türen ständig offen stehen. :unsure:

 

 

Da bliebe schon noch etwas Zeit um.......... :huh:

 

 

Ansonsten, richtiges Verhalten bei einer HD,

findest Du hier:

 

http://www.gulli.com/untergrund/szene/hausdurchsuchung/

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ja schnittlauch muss in meine wohnung

 

aber wenn die klingeln und jemand macht auf, isses zu spät

 

die müssen sich ja nicht ankündigen oder doch?

 

etz mal obacht..... :-)

 

angenommen ich fahr mit meinem auto und werde angehalten.... und sie finden eine gebrannte Mp3 CD

 

dürfen die dann sofort mit zu mir nach hause und mein Haus durchsuchen ?

 

Wollten die bei nem kumpel machen aber der hat sich hartnäckig gewehrt......

weis ja nit wie da die sachlage ist....

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ja schnittlauch muss in meine wohnung

 

aber wenn die klingeln und jemand macht auf, isses zu spät

 

die müssen sich ja nicht ankündigen oder doch?

 

etz mal obacht..... :-)

 

angenommen ich fahr mit meinem auto und werde angehalten.... und sie finden eine gebrannte Mp3 CD

 

dürfen die dann sofort mit zu mir nach hause und mein Haus durchsuchen ?

 

Wollten die bei nem kumpel machen aber der hat sich hartnäckig gewehrt......

weis ja nit wie da die sachlage ist....

Im Auto gilt das Gleich wie bei einer HD,

alles was nicht zum Betrieb, bzw. Ausführung gegenüber der StVO genutzt wird,

fällt in den Bereich "Privat" und ist nur über einen HD-Befehl zu erlangen.

 

Die Ausnahme wäre, bei Gefahr in Verzug,

ist aber bei derartigen Delikten eher seltener zu erwarten.

 

Und eine HD wegen einer im Auto gefundenen MP3 CD wird wohl

auch eher seltener vorkommen.

 

 

.....Aber meine Hand würde ich dafür nicht ins Feuer legen.... :unsure:

bearbeitet von Xer
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angenommen ich fahr mit meinem auto und werde angehalten.... und sie finden eine gebrannte Mp3 CD

 

dürfen die dann sofort mit zu mir nach hause und mein Haus durchsuchen ?

 

Wollten die bei nem kumpel machen aber der hat sich hartnäckig gewehrt......

weis ja nit wie da die sachlage ist....

das frag ich mich auch schon seit längerem, will auch gerne ma wissen wies da aussieht :unsure:

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angenommen ich fahr mit meinem auto und werde angehalten.... und sie finden eine gebrannte Mp3 CD

 

dürfen die dann sofort mit zu mir nach hause und mein Haus durchsuchen ?

 

Wollten die bei nem kumpel machen aber der hat sich hartnäckig gewehrt......

weis ja nit wie da die sachlage ist....

das frag ich mich auch schon seit längerem, will auch gerne ma wissen wies da aussieht :unsure:

Sicherstellung nach dem Polizeiaufgabengesetz (PAG)

 

PAG sind länderspezifisch (Artikel und keine §§) unterschiedlich. Die Abweichungen sind jedoch nicht so stark, dass auf eine Erwähnung verzichtet werden könnte. PAGs regeln Aufgaben und Befugnisse der Polizei, Vollzugshilfen, Unmittelbaren Zwang u.a.m. Kurz zum hier relevanten Inhalt:

 

Die Polizei kann Sachen sicherstellen,

● um eine gegenwärtige Gefahr abzuwenden.

Die Gefahr kann ausgehen von der Sache selbst (Beschaffenheit, Lage), vom Zustand des Besitzers (Alk, Drogen, Persönlichkeitsentwicklung), von der Absicht des Besitzers (Nutzung als Werkzeug oder Waffe). Die Sicherstellung kann insbesondere in Betracht kommen, wenn jemand eine Sache besitzt, mit der eine Straftat oder Owi begangen werden soll oder wird, oder durch den Besitz oder die Nutzung eine Straftat oder Owi verwirklicht wird. Speziell Kraftfahrzeuge können lt. Kommentar Berner/Köhler sichergestellt werden, wenn sie nicht verkehrssicher sind, nicht zugelassen sind oder keine Betriebserlaubnis besitzen und wenn dadurch Gefahren für den Fahrer oder andere oder wesentliche Belästigungen für die Allgemeinheit verhindert werden können.

● um den Eigentümer vor Verlust oder Beschädigung der Sache zu schützen.

z.B. wenn eine Hausbesetzung droht, eine wertvolle Sache dem direkten Zugriff Dritter ungeschützt ausgesetzt ist oder ein Tier entlaufen ist und wieder aufgefunden wurde.

● oder wenn die Sache von einer Person mitgeführt wird, die festgehalten wird und die Person die Sache verwenden kann, um sich oder andere zu töten oder zu verletzen, fremde Sachen zu beschädigen, sich oder anderen die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Voraussetzung ist, dass der Betroffene tatsächlich festgehalten wird und die Sache geeignet ist, wie o.g. verwendet zu werden. Also nicht nur Waffen und Werkzeuge sondern auch z.B. Gürtel, Nadeln, Rasierklingen usw. Derzeit aktuelle Rechtsgrundlage für die Wegnahme von Sicherheitsnadeln, Feuerzeugen etc. an Flughäfen, wenn man in die USA fliegen will.

 

 

Durchführung, Folgen und Beendigung:

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert die Beschlagnahme so:

Die Beschlagnahme ist eine Amtshandlung bestimmter am Strafverfahren beteiligter staatlicher Organe, durch die eine Sache für das Verfahren der Verfügung des sonst Berechtigten entzogen und der Verfügung der Strafverfolgungsbehörde unterworfen wird.

 

Dagegen hat die polizeirechtliche Beschlagnahme eine andere Zielrichtung. Sie dient der Verhinderung von Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten, der Verhinderung der Fortsetzung von solchen Handlungen bzw. der Abwehr von Gefahren, sowohl von der Allgemeinheit, wie auch von dem einzelnen.

 

 

 

 

Die StPO kennt drei Formen in denen die nach dieser Vorschrift sicherzustellenden Gegenstände erfasst werden:

 

1. Sicherstellung von Gegenständen, die freiwillig herausgegeben werden ( § 94/II ) oder sich in keinem Gewahrsam befinden (herrenlos, Fundsachen etc.).

2. Die Beschlagnahme, d.h. die amtliche Verwahrung oder sonstige Sicherstellung eines Gegenstandes aufgrund ausdrücklicher Anordnung. Sie ist bei Gegenständen angezeigt, die nicht freiwillig herausgegeben werden durch Verhängung der in § 70 vorgesehenen Ordnungs- und Zwangsmittel (§ 95/II). Sie kann nur durch den Richter angeordnet werden.

3. Die Beschlagnahme nach §§ 94 insbesondere. Die Anordnung steht hier nur dem Richter zu, bei Gefahr im Verzug auch der Staatsanwaltschaft und ihren Hilfsbeamten (§ 98/I). Erfolgt eine solche Eilbeschlagnahme in Abwesenheit oder unter Widerspruch des Betroffenen oder seiner Angehörigen, so soll der Beamte innerhalb von drei Tagen die richterliche Bestätigung beantragen (98/II, 1). Unterlässt er dies, kann der Betroffene die beschwerdefähige Entscheidung (§ 305) herbeiführen.

 

Die Ausführung der Beschlagnahme

besteht in - der notfalls zwangsweisen - Wegnahme (hier z.B. Abschleppen und Wegbringen der Harley) oder der Anordnung einer Verfügungsbeschränkung (Versiegelung von Garagen, Betretungsverbote etc.). Also Achtung: Wer sich hier körperlich aktiv oder passiv wehrt, kann sich strafbar machen (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB), den Einsatz Unmittelbaren Zwangs provozieren (Fesselung etc.) oder einen Platzverweis riskieren. Gilt übrigens auch für Nicht-Betroffene. Wer meint seinem Freund verbal oder körperlich beistehen zu müssen, kann hier die gesamte Bandbreite polizeilichen Handelns kennen lernen ..

 

Die Beschlagnahme entfaltet folgende Wirkungen :

Sie begründet auch dann, wenn die Gegenstände nicht in den Gewahrsam der Behörde (z.B. Zwischenstation beim Abschleppunternehmer/TÜV) überführt werden, die durch § 136 StGB geschützte öffentlich-rechtliche Verstrickung. Zwischen dem Staat und dem Betroffenen entsteht durch die Inbesitznahme ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis, aus dem der Staat zu sorgfältiger Verwahrung verpflichtet ist.

 

Die Beschlagnahme endet spätestens mit Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Urteils. Vorher bedarf es dazu ihrer Aufhebung durch den zuständigen Richter.

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Xer  .du wirst mir immer unheimlicher  ;)

Na...warum ? ;)

 

 

 

 

p.s.

 

Deine Signatur: :unsure:

Wieder Mord im Eichenwald ! Bild sprach mit der Leiche !

 

 

 

oder auch:

 

Mann erstach Frau und drehte diese durch den Fleischwolf,

Bild sprach mit der ersten Frikadelle.... :):huh:

bearbeitet von Xer
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den letzten beitrag find ich irgendwie undurchsichtig :-)

 

beamten deutsch halt

 

darf die ploizei mein auto auf n kopf stellen oder nicht?

 

und wenn sie eine CD finden, dürfen sie dann sofort mit zu mir nach Hause ?!

Klares "NEIN" dürften sie lt. Gesetz eigentlich nicht,

aber....Germany und seine Gesetze. ;)

 

 

 

Mal noch ein kleines Beispiel:

 

Wir wissen, das die Umgehung eines Kopieschutzes lt. Gesetz verboten ist.

 

Wir wissen aber weiter, das ein Kopierschutz lt. Gesetz auch wirksam(*) sein muss.

 

* wenn z.B. ein Brenner XX eine CD trotz Kopierschutz kopiert,

ist es eigentlich nicht Dein Problem.

 

 

Weiter wissen wir noch,

das man(n) auch eine Kopie von einer CD jeglicher Art erstellen kann,

ohne den Kopierschutz zu umgehen, was lt. Gesetz wiederum erlaubt ist,

nämlich die wie vor genannten 7 Kopien... :)

 

 

 

Trotzdem geht der Gesetzgeber erstmal davon aus,

das Du, wie auch immer, den Kopierschutz umgangen-

und Dich damit strafbar gemacht hast.

 

Dies müsste auch wieder lt. Gesetz, der Staat Dir so beweisen,

aber das macht er nicht und dreht einfach die Beweislast um.

 

So...nun musst Du eben beweisen,

das eine Kopie-, ohne Umgehung des Schutzes erstellt wurde.. :unsure::huh:

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