Gast tiffymaus Geschrieben 23. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 23. Januar 2006 Hallo zusammen, ich habe bei Ebay eine D-Box 2 ersteigert. Info aus der Auktion: "Box ohne jegliche Mängel, usw...". Sie kam bei mir an in dem Original-Premiere-Karton. Versendet als versichertes DHL Paket für 7,00 Euro. Der Karton kam äußerlich unbeschädigt bei mir an. Beim Auspacken musste ich feststellen, dass die Aufhängung des Kartenschachts innen in der Box gebrochen war und die Frontblende vorne links angebrochen ist (3 cm langer Riss im Kunststoff). Der Verkäufer versichert, dass die Box bei ihm tadellos war. Dafür hat er zwei Zeugen. Und er sagt, dass er aus der Verantwortung heraus ist, sobald er das Paket eingeliefert hat. Die Beschädigungen sind also anscheinend beim Transport entstanden. Muss die DHL immer dafür haften? Oder können die behaupten, dass die Verpackung nicht ordnungsgemäß war? Es fehlt in dem Original-Premiere-Karton ja jegliche Art von Polsterung und Transportdämmung. Es gibt auch eine "Hinweisseite" der DHL, wo die Verpackung beschrieben ist, so wie die DHL sie sich "wünscht": http://www.dhl.de/dhl?skin=hi&check=yes&la...xmlFile=3000438 Ich denke aber nicht, dass das rechtsverbindlich ist. Dort steht z. B. geschrieben, dass noch eine Umverpackung um die eigentliche Geräteverpackung erwünscht ist, usw... Meine Frage jetzt: Kann die DHL behaupten, das Gerät sei nicht richtig verpackt gewesen, weil nicht genug gepolstert? Liegt die Haftung denn wieder beim Versender? Wo ist die Grenze zwischen "gut" und "schlecht" verpackt? Gibt es da Erfahrungswerte? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gamemaster080684 Geschrieben 23. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 23. Januar 2006 Hi. Hast du mal einen Link zu der gekauften Box ? weil ich habe vor längerer zeit bei ebay eine Dbox gekauft, bei der ich das gleiche Problem hatte. Falls das der gleiche Verkäufer ist, könnte man vielleicht was unternehmen Gruß Gamemaster Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast suicidecrew Geschrieben 23. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 23. Januar 2006 (bearbeitet) Meine Frage jetzt:Kann die DHL behaupten, das Gerät sei nicht richtig verpackt gewesen, weil nicht genug gepolstert? Liegt die Haftung denn wieder beim Versender? Wo ist die Grenze zwischen "gut" und "schlecht" verpackt? 1. Yep können die, gibts richtlinien für wie sowas Verpakt werden muss damit Versicherungsschutz besteht.. 2. Ob dann bei ihm wieder die Haftung liegt weiß ich nicht.. aber wenns schlecht verpakt war ist er zumindest schuld... Das must du Ihm aber nachweißen. Am besten mit schreiben von der Post. 3. Tjo.... Ka .... normal reicht es das Gerät im Original Karton zu versenden. So hat es Premiere schließlich auch versendet ... bearbeitet 23. Januar 2006 von suicidecrew Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast tiffymaus Geschrieben 23. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 23. Januar 2006 1. Yep können die, gibts richtlinien für wie sowas Verpakt werden muss damit Versicherungsschutz besteht.. 2. Ob dann bei ihm wieder die Haftung liegt weiß ich nicht.. aber wenns schlecht verpakt war ist er zumindest schuld... Das must du Ihm aber nachweißen. Am besten mit schreiben von der Post. 3. Tjo.... Ka .... normal reicht es das Gerät im Original Karton zu versenden. So hat es Premiere schließlich auch versendet ... Also beißt sich die Katze in den Schwanz. Premiere versendet im gleichen Kartonmaterial. DHL sagt, ist nicht gut genug verpackt. Ebay-Verkäufer sagt, ist original wie von Premiere. Einen Nachweis, dass das Gerät zu "hart" behandelt wurde, gibt es nicht, weil es äußerlich völlig unversehrt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast tiffymaus Geschrieben 23. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 23. Januar 2006 da haste wohl pech gehabt....das muss so verpackt sein das die ware aus 1m runterfallen kann und nicht beschädigt wird Da muss man eine D-Box aber schon sehr gut "umhüllen", damit die so einen Sturz auch immer sicher überlebt. Hast du da eine Quellenangabe für diese 1-Meter-Regel? Dann hat sie der Verkäufer ja eindeutig zu schlecht verpackt. Aber das würde Premiere dann mit jeder Ihrer Boxen auch machen. Oder versenden die die Boxen nicht in dieser Premiere Verpackung an Endkunden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Singh Geschrieben 23. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 23. Januar 2006 Du hast doch versichertes Paket bezahlt. Daher muss nun der Verkäufer dafür gearde stehen. D.h. Box zurücknehmen und bei DHL als Transportschaden melden. Aber ich vermute der wollte sein alten sch... loswerden und hat ne Dumme gesucht. Der Schaden muss SOFORT DHL gemeldet werden. Ciao Singh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast tiffymaus Geschrieben 23. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 23. Januar 2006 Du hast doch versichertes Paket bezahlt. Daher muss nun der Verkäufer dafür gearde stehen.D.h. Box zurücknehmen und bei DHL als Transportschaden melden. Aber ich vermute der wollte sein alten sch... loswerden und hat ne Dumme gesucht. Der Schaden muss SOFORT DHL gemeldet werden. Ciao Singh Nein, das ist völlig falsch. Die geseztliche Regelung ist so, dass der Verkäufer seine Pflicht erfüllt hat, sobald das Paket in die Obhut der DHL übergeht. Dann ist nur noch die DHL haftbar zu machen. Es sei denn, das Paket war unsachgemäß verpackt... Die D-Box war übrigens nagelneu, noch mit Schutzfolie. Nie benutzt. Also der Verkäufer hat mich sicherlich nicht beschissen. Der "Bruch" ist definitiv während des Transportes passiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Singh Geschrieben 23. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 23. Januar 2006 Nein, Du kannst gar nichts machen. Der ABSENDER muss bei DHL vorgehen, da er der Geschäftspartner von denen ist. Von daher geht das Ding an ihn zurück. Schick mal die Artikelnummer als PM, denn wenn er "versicherter" Versand geschrieben hat sollte er das Ding auch zurücknehmen. Ausserdem sollte die Box ja noch Garantie von Premiere oder Co haben. Ciao Singh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
McFlyHH Geschrieben 23. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 23. Januar 2006 Hi, wie mein Vorredner schon sagte, der einzige der den Versicherungsschutz des Paketes in anspruch nehmen kann ist der Absender. Ich muste schon 3 mal zum Anwalt wegen der so kooperativen DHL. Naja am ende haben sie aber jedesmal nachgeben. Auf jedenfall must er mit dem Paket zu seiner Ortsansässigen Postfiliale und das Paket reklamieren, dann bekommt er ein nettes Formular und dann heist es warten. Ich weiss nicht wie die genaue rechtslage ist, aber ich hab meinen Kunden dann immer das Geld zurück gezahlt bzw wenn ich noch mehr Artikel hatte ein neues zugesendet, denn das warten auf das Geld der Post (rund 4 Monate), wollte ich meinen Kunden nicht zumuten. Gruß McFly Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nogger Geschrieben 23. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 23. Januar 2006 Hi,wie mein Vorredner schon sagte, der einzige der den Versicherungsschutz des Paketes in anspruch nehmen kann ist der Absender. Ich muste schon 3 mal zum Anwalt wegen der so kooperativen DHL. Naja am ende haben sie aber jedesmal nachgeben. Auf jedenfall must er mit dem Paket zu seiner Ortsansässigen Postfiliale und das Paket reklamieren, dann bekommt er ein nettes Formular und dann heist es warten. Ich weiss nicht wie die genaue rechtslage ist, aber ich hab meinen Kunden dann immer das Geld zurück gezahlt bzw wenn ich noch mehr Artikel hatte ein neues zugesendet, denn das warten auf das Geld der Post (rund 4 Monate), wollte ich meinen Kunden nicht zumuten. Gruß McFly Der Empfänger muss mit dem beschädigtem Inhalt und der Verpackung zu seiner Postfiliale und eine Schadensregulierung einleiten. Nicht der Versender, wie sollte er auch! Das war bestimmt eine Sagem , die kannst verpacken wie Du willst. Wenn die richtig auf den Boden fällt reisen die wackeligen Kartenschachthalterungen ab. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bobbelsche Geschrieben 23. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 23. Januar 2006 Der EMPFÄNGER muss zur Post. Nicht er Absender. Der EMPFÄNGER kann dann auch bestimmen was nach der "Sichtung" passiert. Also Paket zurück zum Absender oder nochmal an Dich. Es muss aber genau so zur Post gebracht werden, wie es bei DIR angekommen ist. Wäre ja total bescheuert, wenn der Absender das machen müsste. Dann bringt er es mit 6 Daunenkissen neu verpackt wieder hin, damit er ja aus dem Schneider ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rsa Geschrieben 23. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 23. Januar 2006 Genau,der Empfänger muss zur Post.Ein Bekannter hatte mir auch mal eine 100% ganze Box zugeschickt,ich war am Tag der Zulieferung da und konnte aus dem Fenster beobachten wie mein Paket aus der hintersten Ecke des DHL-Autos nach vorne flog - gleicher Schaden,Klappe abgebrochen und Riss.Das ganze ging ab zur Begutachtung und kam nach einer Woche wieder ohne Schadensersatz mit der Begründung einer unzureichend gesicherten Verpackung (war die Original Premiere Packung!!!)...DHL eben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bobbelsche Geschrieben 23. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 23. Januar 2006 Die Originalverpackung ist halt mal nicht ausreichend. Das Paket muss einen Sturz aus einem Meter locker überstehen. Ich denke Premiere macht das als eine Art Mischkalkulation. Wenn 1 von 20 kaputt geht ist das wohl billiger als für alle mehr Porto zahlen zu müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast tiffymaus Geschrieben 24. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 24. Januar 2006 Also, mittlerweile haben es die meisten ja richtig gestellt. Der KÄUFER muss sich um eine beschädigte Ware kümmern, wenn der VERKÄUFER ein VERSICHERTES Paket versendet hat. Ich war gestern bei der DHL. Mit der Box im Paket. Es wurde ein Schadensbericht erstellt. Der Verkäufer wird jetzt noch dazu angeschrieben und wenn er versichert, dass das Gerät bei ihm einwandfrei war, soll ich den Kaufbetrag erstattet bekommen. Die Box an sich durfte ich wieder mitnehmen. Die darf ich behalten. Wenn das Ganze über die Bühne ist, also entweder ausschlachten und Einzelteile verkaufen oder komplett als "Bruchstück" bei Ebay verkaufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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