alo Geschrieben 29. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2005 Hallo vor Paar Wochen hat jm. was bi mir ersteigert, aber bis heute nicht bezahlt! Der Käufer sagte immer, dass er das Geld net zusammen hat, und heute war der Tag, an dem er mir alles überweisen musste, nur ich bekomme eine Mail mit der Begründung: Hallo Habe vor 6Std. mein Fahrzeug gegen den Baum gesetzt ! kannst du den auspuff irgendwie anders verkaufen ??? Gruss SUFFI86 Darauf hin habe ich geschrieben: Hallo, gegen dich leigt jetzt eine Offizielle Anzeige bei meinem Anwalt vor und wirst die Tage von Ihm hören, dann ich lasse mich hier nicht für DUMM VERKAUFEN!! Jedes Mal eine neue Story erfunden, aber nicht mit mir. Nach der Aussage von meinem Anwalt, wirst du die Gebüren von Ebay+20% vom Kauf Betrages zahelen müssen, sowie die Anwaltsgebüren... Wümsche dir noch ein frohes neues Jahr und versuch niewieder jm. für DUMM zu verkaufen, weil du dich selber für DUMM VERKAUFST!!! Mein Anwalt wird nach dich ermittelt sowie nach deinem Wagen, ob du tatsächlich einen Unfall hattest!. mfg alo und habe ausserdem Ihn bei Ebay gemeldet!! Nachricht: Der Käufer bezahlt nicht und vermeidet Kontakt, obwohl ich Ihn mermals darauf hingewiesen habe!!Er findet jedes Mal ein neuen Grund!! Email erhalten: Hallo Habe vor 6Std. mein Fahrzeug gegen den Baum gesetzt ! kannst du den auspuff irgendwie anders verkaufen ??? Gruss SUFFI86 Meine Frage ist, ob ich das so alles Richtig gemacht habe??? Und hällt ihr von dem Verhalten des Käufers?? Und gibt mir Tipps bitte.... mfg alo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 29. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2005 Hi alo, von der Sache her verstehe ich deinen Standpunkt, aber sicher bist du noch sehr jung und versuchst nun durch deinen Bluff den Käufer einzuschüchtern!! (einen Anwalt nehm ich dir nicht ab ) mein Tip: schau mal hier rein. Dort kannst du dir die komplette Verkaufsprovision von ebay wiederholen. Auf der Einstellgebühr bleibst du allerdings sitzen, nur ich gehe mal von einem Startpreis von 1,- aus. Das ist immer noch besser als die Gerichte zu bemühen, weil Arschlöcher gibt es heute noch und nöcher. Bei deinem "Richterdrang" kommst du ja aus dem Gerichtsgebäude nie wieder raus!! Übrigens: warum immer gleich mit dem Anwalt drohen? Das klingt immer so wie: "....das sag ich alles meinem Papi....." verstehst du?? Du bist 18 Jahre (sonst dürftest du nicht bei ebay verkaufen). Warum nicht auch so handeln? Also einvernehmlich mit gewählten Worten eine Einigung finden!! Gruß isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alo Geschrieben 29. Dezember 2005 Autor Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2005 ja, ich verstehe dich sehr gut, aber das Arschloch hat doch geselesen, dass SPASS BIETER bei mir unerwünscht sind, warum bietet der dann weiter? Ich verstehe Ihn net? Nein, einen Anwalt habe ich noch net eingeschaltet, ich wollte den Käufer damit nur einschüchtern, du hast recht , aber nur weil ich keine lust habe die Gebühren zu zahlen und habe gelesen, dass ich 20% recht auf das Kaufpreis habe!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 29. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2005 wie hoch war der Startpreis? wie hoch ist der Verkaufspreis?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steckenbrunzer Geschrieben 29. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2005 Wenn du genau vor Ablauf der Bewertungsfrist (90 Tage) nach Ende der Versteigerung, also 1 Minute vorher, eine negative Bewertung für den Käufer abgibst (was in dem von dir geschilderten Fall gerechtfertigt ist), dann hat er keine Chance mehr auf eine RACHEBEWERTUNG. Das heisst er kann keine negative Bewertung mehr gegen dich abgeben weil die Bewertungsfrist abgelaufen ist. EBAY kümmert sich nicht um negative Bewertungen und prüft nicht ob diese gerechtfertigt sind oder frei erfunden. Er hat bei 9 Bewertungen auch schon eine negative wegen Nichtlieferung Setz das Angebot wieder bei EBAY rein, sichere alle Korespondenzmails und verkauf an den nächsten Bieter, bei solch geringen Beträgen lohnt sich kein Rechtsstreit, zumal der auch mit Kosten verbunden ist und du nicht weisst ob du das Geld überhaupt bekommst. Was nützt dir ein Gerichtsurteil wenn er nicht zahlen kann und du die RA-Kosten schon verauslagt hast?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast chipmaker Geschrieben 29. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2005 Und wenn Du schon mit dem Anwalt drohst, dann bitte ohne Rechtschreibfehler, die machen das Ganze nämlich ziemlich lächerlich. Ansonnsten wie schon gepostet, wieder einstellen und den Käufer kurz vorAblauf der Frist negativ bewerten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 29. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2005 SUFFI86 handelt sowieso gern mit Autoteilen...... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Binford Geschrieben 29. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2005 Anwalt, negativ Bewertungen 1 Minute vor schluss... was soll das alles? kannst du den auspuff irgendwie anders verkaufen ??? Das ist doch DIE Frage nach einer guetlichen einigung schlechthin! In Wirklichkeit ist Dir doch egal ob er oder irgendjemand a nderes das Teil kauft. Verkaufs halt wieder bei eBay (der alte Kaeufer zahlt Dir die eBay gebuehren) und gut ist. Wümsche dir noch ein frohes neues Jahr und versuch niewieder jm. für DUMM zu verkaufen, weil du dich selber für DUMM VERKAUFST!!! Was willst Du den mit diesem Satz sagen? In so einem Fall beschrenkt man sich am besten auf rein Sachliche argumentation. By the way... mal angenommen er hat wirklich sein Auto an Baum gesetzt... mal angenommen Du haettest ein Teil gekauft und dann Dein Auto an Baum gesetzt - wuerdest Du das dann genauso sehen? dass SPASS BIETER bei mir unerwünscht sind, warum bietet der dann weiter? Hast Du jemals jemanden gesehen der morgends aufsteht und sich denkt wen ich heute jemanden bei ebay veraeppele ist das ein guter Tag. Ne! Irgendwas passiert immer warum er den Artikel nicht abnehmen kann und solange Du keine ueberzogene Preisse erziehlt hast kann dir das ja auch (gegen uebernahme der gebuehren) egal sein. Oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 29. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2005 Wümsche dir noch ein frohes neues Jahr und versuch niewieder jm. für DUMM zu verkaufen, weil du dich selber für DUMM VERKAUFST!!! ich persönlich hätt auf diesen Satz keinen Kommentar und keine Reaktion mehr gegeben....dazu wär mir meine Zeit dann doch zu schade isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wiggerl Geschrieben 29. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2005 Hi alo, von der Sache her verstehe ich deinen Standpunkt, aber sicher bist du noch sehr jung und versuchst nun durch deinen Bluff den Käufer einzuschüchtern!! (einen Anwalt nehm ich dir nicht ab ) mein Tip: schau mal hier rein. Dort kannst du dir die komplette Verkaufsprovision von ebay wiederholen. Auf der Einstellgebühr bleibst du allerdings sitzen, nur ich gehe mal von einem Startpreis von 1,- aus. Das ist immer noch besser als die Gerichte zu bemühen, weil Arschlöcher gibt es heute noch und nöcher. Bei deinem "Richterdrang" kommst du ja aus dem Gerichtsgebäude nie wieder raus!! Übrigens: warum immer gleich mit dem Anwalt drohen? Das klingt immer so wie: "....das sag ich alles meinem Papi....." verstehst du?? Du bist 18 Jahre (sonst dürftest du nicht bei ebay verkaufen). Warum nicht auch so handeln? Also einvernehmlich mit gewählten Worten eine Einigung finden!! Gruß isas Der spezielle Fall geht mich zwar nix an aber grunsätzlich gute Einstellung isas Gruß Wiggerl Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 29. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2005 danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
powersmurf Geschrieben 29. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2005 nach deiner mail würde ich dich auch erstmal zappeln lassen?! wenn man schon jemanden einschüchtern möchte, sollte man die gesetzlichen hintergründe kennen!! google: "ebay käufer zahlt nicht" hier mal etwas dazu: Ihr habt einen wirksamen Kaufvertrag, und Du hast Anspruch auf dieses Geld. Zunächst solltest Du ihm eine ausreichende Frist (z. B. eine Woche) setzen, seine vertraglichen Leistungen zu erfüllen, sprich: um zu bezahlen. Dazu genügt eine E-Mail - ein Einschreibebrief könnte jedoch vorteilhafter sein. Läßt er die Frist verstreichen, ohne zu zahlen, hast Du folgende Möglichkeiten: Du trittst vom Vertrag zurück (§ 323 I BGB), Du verlangst vom Käufer statt Zahlung des Kaufpreises (und statt der Abnahme der Kaufsache) Schadensersatz (281 I BGB) oder Du bestehst weiterhin auf Erfüllung des Kaufvertrages. Solltest Du vom Vertrag zurücktreten, ohne weitere Forderungen zu stellen, ist die Sache hier für Dich erledigt: Du kannst den Artikel erneut versteigern. Denk aber daran, Dich an das Auktionshaus wegen einer evtl. Gutschrift der Gebühren zu wenden. Solltest Du weiterhin auf die Vertragserfüllung bestehen, kannst Du nun auch Zinsen verlangen (§ 288 BGB): Der Zinssatz beträgt pro Jahr 5 %-Punkte über dem aktuellen Basiszinssatz (siehe http://basiszinssatz.info/) - dieser ist derzeit bei 2,47%, also ergibt sich ein Satz von 7,47% p. a. (Stand: 01.07.2002). Berechnen darfst Du die Zinsen ab dem Einsetzen des Verzuges - und der Verzug hat eingesetzt: als er Deine Mahnung erhalten hat (§ 286 I BGB), also etwa o. g. Schreiben, spätestens jedoch dreißig Tage nach Erhalt Deiner ersten Zahlungsaufforderung (§ 286 III BGB). Wenn der Käufer weiterhin nicht auf Deine Forderungen eingeht, wirst Du wohl den Weg über ein Gericht wählen müssen, um zu Deinem Recht zu kommen. Beim Eintreiben von Geldforderungen hast Du die Möglichkeit, recht einfach von zu Hause aus ein Mahnverfahren einzuleiten: Dazu füllst Du einen Mahnbescheidvordruck aus (gibt's in fast jedem Schreibwarengeschäft), bezahlst die Gerichtsgebühren ("Ohne Schuß kein Jus" - die Gebühren kannst Du aber vom Käufer zurückverlangen) und schickst den Wisch ab. Dieser wird Deinem Schuldner dann zugestellt - legt er innerhalb einer bestimmten Frist keinen Widerspruch ein, hast Du einen vollstreckbaren Titel ... Näheres zum Thema Mahnverfahren findest Du auf einer der vielen Seiten im Netz: http://www.google.de/search?q=mahnverfahre...=cr%3DcountryDE Sollest Du Dich nicht an diese Materie herantrauen, ist es selbstverständlich empfehlenswert, einen Anwalt zu beauftragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Green Eagle Geschrieben 29. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2005 @alo Wie schon Jemand vor mir geschrieben hat, will er doch eine Einigung mit dir erreichen. Wenn du weniger Stress haben willst, dann schreibe noch eine Mail hinterher, mit einem den Bedingungen, um den Kauf bei Ebay zu annullieren, in meinen Augen wären es, die Ebaygebühren, die er dir erstatten soll. Artikel wieder einstellen, sind bei Ebay 2 klicks und gut ist. Ärgerlich ist sowas schon, aber es sind deine Nerven. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alo Geschrieben 29. Dezember 2005 Autor Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2005 wie hoch war der Startpreis?wie hoch ist der Verkaufspreis?? ab 1 hat es begonnen und er hat 191 geboten + 15 Versand macht zusammen 206. Ja, ich verstehe euch sehr gut, aber dieser Mistkerl hat mich 3 Wochen auf mein Geld warten lassen und heute plötzlich hat er einen Autounfall, wer soll den diesen Mist ihn abnehmen? Und eine Frist hatte ich Ihn gegeben gehabt undzwar bis heute! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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