Gast wollo Geschrieben 26. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2005 Hallo was ist das dennPS3 wollen die leute verarschen? die bieten nur auf eine email adresse. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Latinobrother Geschrieben 26. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2005 Hi nicht schlecht so kann man auch geld verdienen. meinen die leute sie könnten die email teurer weiter verkaufen an sony oder so? oder fallen die einfach nur darauf hinein? Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast retikulum Geschrieben 26. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2005 Hammer! 151 Euro! Die spinnen! Ich versteigere auch ne Email-Addy! Ebay-Anzeige: --> 1A Nutte! Kaum gebraucht! Ab 1 Euro Sie bieten nur auf die Email-Addy Puff2006@web.de schon VOR dem Jahr 2006! Hammer! <--- Und zack hab ich n paar Hunderter Gebot. Tja, wer lesen kann..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast wollo Geschrieben 26. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2005 ob es die mail adresse schon gibt (sonys_playstation_3@yahoo.de). sonst könnte man die ja schnell selbe nehmen, dann bekommt er bestimmt probleme. kann sie ja dann nicht mehr verkaufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Figurehead Geschrieben 26. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2005 So ein Schwachsinn! Und noch schwachsinniger sind die Idioten, die darauf bieten. Hoffentlich muß der Höchstbietende so richtig abdrücken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Douglas Heffernan Geschrieben 26. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2005 EUR 152,00 für so eine Email die Spinnen doch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast lada Geschrieben 26. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2005 die bieten untereinander in absprache und hoffen dass irgend jemand das ganze nicht richtig liest und ein spaßgebot abgibt......glaube schon dass s leute gibt die so doof sind... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Snoopy22m Geschrieben 26. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2005 er wird damit trotzdem nicht durchkommen und wohl auf seinen ebay kosten sitzenbleiben... In der Überschrift steht nichts von einer E-Mail Adresse - deshalb kann man vorsatz unterstellen - und das macht den Handel nichtig. Außerdem ist die Spezifikation der PS3 sowas von unwichtig für ne Email Adresse, dass jeder Richter in dem Fall gegen den Verkäufer urteilen würde. Desweiteren steht die Auktion bei Spielkonsolen und nicht bei Internet und co oder unter sonstiges... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bobbelsche Geschrieben 26. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2005 Ich denke auch, ganz klar, Verkäufer muiss liefern. Und das wird ne teure PS3... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast S@shen Geschrieben 27. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2005 Vieleicht möchte sich ja hier von uns ein Jurist den Spaß machen und den Typen dann mit den richtigen rechtlichen Mitteln auseinandernehmen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Snoopy22m Geschrieben 27. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2005 ist das Teil überhaupt schon hier zu bekommen? Ich glaube nicht, oder?! :-) Da das Teil nicht zu bekommen ist, liegt hier ein Fall von einseitiger unmöglichkeit vor. Das bedeutet kurz gefasst, dass der VK dem K alle ihm entstandenen Kosten (was bei ebay schwierig wird nachzuweisen, dass da überhaupt kosten entstanden sind) bezahlen muß. - schau §433 in Verbindung mit §275 und §276 i.V.m. §280 und §281 BGB. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast S@shen Geschrieben 27. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2005 kewl Danke für die Info super Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Figurehead Geschrieben 27. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2005 Ähnliches hier! http://cgi.ebay.de/XBOX-360-NUR-1-TAG-NUR-...1QQcmdZViewItem Warum schreibt dieser Spinner nicht in deutsch, daß er nur eine beschissene email Adresse versteigert! Das grenzt schon an Betrug! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Singh Geschrieben 27. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2005 Hey, ein Freund von mir ist Anwalt, dem schicke ich mal die Auktionen. Der hat sich bei einer Orginalverpackung auch schon mal einen 20 Zoll TFT nachträglich rausgelassen. Der wird sich freunen. Ciao Singh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Snoopy22m Geschrieben 27. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2005 er wird die gleichen §§ ranziehen wie gerade angegeben. Das Problem ist die Beweislast. Der Käufer muß beweisen, dass ihm Kosten entstanden sind. (das kann z.B. dadurch sein, dass er um die Auktion verfolgen zu können immer zum nächstgelegenden Internetcafe gefahren ist und da die Auktion überwacht hat - (Rechnungen vom I-Cafe wären ausreichend) Dann kriegt er ne Kilometerpauschale und die Rechnung vom Internetcafe erstattet. - BRING ABER NICHT WIRKLICH WAS! Besser wäre, wenn er sich das Teil in Japan bestellt, es danach nach §243 eine Gattungsschuld ist. Dann muß der VK den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis in Japan und Ebay Auktion berappen. Kaufen braucht der Käufer auf keinen Fall. Er kann sich auf §242 berufen oder anfechten nach §123. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Singh Geschrieben 27. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2005 Besser wäre, wenn er sich das Teil in Japan bestellt, es danach nach §243 eine Gattungsschuld ist.Dann muß der VK den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis in Japan und Ebay Auktion berappen. So läuft es auch. Bei den OV, hatten ja die VK die Produkte ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gustavos Geschrieben 27. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2005 Tjo der hat noch sowas http://cgi.ebay.de/Apple-iPod-Nano-2-GB-We...1QQcmdZViewItem da ists aber extrem gut versteckt. Aber sogar im Titel (OVP)! Nach ellenlanger erklärung: Achtung! Sie bieten hier auf OVP (Originalverpackung), sprich nur den Leerkarton ohne Inhalt! Nicht das Gerät, sowie das Zubehör! Kaufen Sie deisen Karton als Schmuckstück oder Schaufensterkarton! Spaßbieter werden angezeigt! Den sollte man anzeigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Singh Geschrieben 27. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2005 Tjo der hat noch sowas http://cgi.ebay.de/Apple-iPod-Nano-2-GB-We...1QQcmdZViewItemda ists aber extrem gut versteckt. Aber sogar im Titel (OVP)! Nach ellenlanger erklärung: Achtung! Sie bieten hier auf OVP (Originalverpackung), sprich nur den Leerkarton ohne Inhalt! Nicht das Gerät, sowie das Zubehör! Kaufen Sie deisen Karton als Schmuckstück oder Schaufensterkarton! Spaßbieter werden angezeigt! Den sollte man anzeigen. Tja, so einer muss liefern. Ciao Singh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast ede1 Geschrieben 28. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 28. Dezember 2005 Ne ne ne solchen abzockern gehören die Hände abgehackt wie man es in manchen Ländern mit Dieben tut. ich werde mir dieser tage einen fakeaccount bei ebay zulegen,nur um solchen spinnern die tour zu vermasseln.Als name sowas in der art wie ebay-sheriff, law_and_order oder watt weiß ich. Muß nur mal sehen wie ich das mit nem proxy gebacken komme, will ja nicht das die mir hinterher an die Karre pinkeln:-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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