dnarnold84 Geschrieben 29. November 2005 Melden Share Geschrieben 29. November 2005 (bearbeitet) Hallo zusammen, ich habe ein großes Problem....und hoffe jemand kann mir eine Auskunft in Sachen "Recht" dazu geben oder Tipps?! Ich bin Schüler eines Berufskollegs des Kreises Wesel und trage die Bus- und Bahnkosten immer erst selber, und bekomme diese dann nach Antragstellung erstattet. Ich trete also in Vorleistung! Nun gibt es zum Antrag ein Merkblatt in dem steht, dass es einen Bewilligungszeitraum gibt, in dem der Antrag zu stellen ist. Da ich dieses Merkblatt von der Schule nie erhalten habe, wusste ich demnach davon auch nichts. Nun wurde der Antrag abgelehnt, da ich den Antrag außerhalb des Bewilligungszeitraums gestellt habe......d.h. ich muss über 400 selbst zahlen!!!! Kann mir jemand sagen, ob es keinerlei Möglichkeit gibt, dass mir das Geld erstattet wird? Info's dazu gibt es noch dazu hier Bin über jede Antwort / Hilfe von euch äußerst DANKBAR!!!! bearbeitet 29. November 2005 von dnarnold84 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast MASK Geschrieben 29. November 2005 Melden Share Geschrieben 29. November 2005 @dnarnold84 das mit dem Geld kannste vergessen, die beim Amt sind sehr streng mit Fristen und wenn du diese verstreichen gelassen hast, dann kannste die Sache vergessen... Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dnarnold84 Geschrieben 29. November 2005 Autor Melden Share Geschrieben 29. November 2005 @dnarnold84 das mit dem Geld kannste vergessen, die beim Amt sind sehr streng mit Fristen und wenn du diese verstreichen gelassen hast, dann kannste die Sache vergessen... Gruß naja..... dadurch, dass ich von der Frist ja nichts wusste (also davon keine Kenntnis hatte) können die mir das doch nicht als mein Verschulden auslegen!!! Ich wusste von der FRIST nichts ........ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
abwl Geschrieben 29. November 2005 Melden Share Geschrieben 29. November 2005 Dennoch, Unwissenheit schützt dich vor den Konsequenzen nicht. Dem Amt nach muss du dich selbst über die Fristen in Kenntniss setzen. Ich sehe da absolut keine Chance auf eine Erstattung, wenn die Frist vorbei ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast dererik Geschrieben 29. November 2005 Melden Share Geschrieben 29. November 2005 Tja, ist jetzt hart, aber da passt wieder ein altes SPrichwort wie die Faust aufs Auge: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..." Tut mir echt leid für Dich... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dnarnold84 Geschrieben 29. November 2005 Autor Melden Share Geschrieben 29. November 2005 ich könnt echt heulen........ gibts denn keine möglichkeit? Es muss doch irgendeine Lösung geben, dass der Antrag trotzdem gilt...... Man sagte mir, dass wenn du Schule versäumt hätte den Antrag fristgerecht weg zu schicken, ich trotzdem mein Geld erhalten hätte! Nur ist leider die Unterschrift auch schon außerhalb der Frist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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