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Garantiefall!! Frage?


taylor

Empfohlene Beiträge

Hi @all!!

 

Da ich genau weiß, dass hier einige Rechtsexperten unterwegs sind, möchte ich an diese speziell und an alle anderen allgemein mal ne Frage bzgl. einer Garantiesache stellen.

 

Sachverhalt:

 

Unsere 4jährige Tochter besitzt seit ca. 13 Monaten einen Kassetten-Rekorder (Ph*ll*ps). Der ein oder andere weiß: Benjamin Blümchen / Bibi Blocksberg etc. abends zum Einschlafen hören!!

 

Nun ist seit kurzer Zeit offenbar der Tonkopf defekt. Heisst, nur auf voller Lautstärke kann unsere Tochter gerade mal etwas hören.

 

Also wir gestern zum Pr*m*rkt, mal sehen was die sagen.

 

Tja, wir hatten zwei Möglichkeiten:

 

1. Reparatur durch den Hersteller (ca. 4 Wochen)

 

2. Geld zurück mit Abzug einer angeblichen Wertminderung durch Gebrauch

(Der Typ erzählte uns, dass wir das Gerät ja schließlich über ein Jahr genutzt haben und deshalb eine Wertminderung eingetreten sei! :blink: Er sah diesbezüglich auch wohl in einer komischen Liste nach, um die Höhe des Abzugsbetrages zu ermitteln. Nicht das ihr denkt, er würde sich die Kohle selbst einstecken!)

 

Das ein Hersteller in einem Garantiefall das Recht zur Nachbesserung hat, ist uns bekannt. Aber ist das mit dem Abzug wegen Wertminderung durch Gebrauch so rechtens?

 

Würde mich über qualifizierte Antworten freuen, da wir echt nen Hals haben!

 

Cu Taylor

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sagen wir mal so, da gibt es schon etwas mit gebrauchsueblicher Abnutzung, aber ob die hier zum Tragen kommt ist echt etwas fuer einen Experten. Fuer mein Rechtsempfinden kommt eine Wandlung (Neugeraet) nach der Zeit und bei der durchschnittlichen Gebrauchsdauer des Geraetes kaum in Frage, die Reparatur ist wohl das Einzige was fuer Dich kostenneutral funktionieren kann, aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

 

CU

 

Drops

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nach der Zeit und bei der durchschnittlichen Gebrauchsdauer des

Geraetes kaum in Frage, die Reparatur ist wohl das Einzige was fuer Dich

kostenneutral funktionieren kann

 

So ist es. Du MUSST dem Händler einräumen, das Gerät an den Hersteller zur

Reparatur einzusenden. Der Händler ist nicht verpflichtet, das Gerät zurück zu

nehmen und den Kaufbetrag auszuzahlen.

 

Wenn ich es noch richtig im Kopf habe, musst Du dem Händler sogar 2 Mal das Recht

einräumen, die defekte Ware im Garantiefall reparieren zu lassen.

 

Wenn Du angeboten bekommst, die Ware durch ein gleiches Gerät auszutauschen,

musst Du darauf auspfassen, dass dadurch kein neuer Garantie-Zeitraum beginnt.

 

Also reparieren lassen ist wohl das Einzig vernünftige ... oder Deiner Kleinen beim

Weihnachtsmann ein neues Abspielgerät bestellen. Die kosten ja normalerweise

nicht so die Welt ... :blink:

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