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Eigenheimzulage


Gast graf zahl

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Hallo zusammen,

 

 

heute mal eine Frage an die Finanzcracks und sonstigen Rechtsexperten auf dem Gebiet der Eigenheimzulage:

 

Meine Frau und ich wollen bauen. Da die Eigenheimzulage aller Wahrscheinlichkeit nur noch heuer existiert, natürlich so bald wie möglich. (Bitte jetzt keine Diskussionen über Sinn und Unsinn vom Bau eines Hauses.... das war schonmal da....)

Nun habe ich gelesen, daß jeder Ehepartner die Eigenheimzulage beantragen darf, jedoch wohl kaum für das selbe Objekt, sondern dann wohl insg. für 2 Projekte.

 

gibt es vielleicht doch eine Möglichkeit, beide Zulagen legal zu beantragen, ohne "zweimal zu bauen oder zu kaufen"????

Früher gab es doch mal sowas wie Beteiligungen an einer Baugenossenschaft, die es möglich machte, die EHZ zu beantragen.

Gibts das noch so???? Oder gibts ne andere Möglichkeit????

 

Bitte um zahlreiche (sinnige) Antworten, da mich das Thema schon sehr interessieren würde.....

Danke schon mal,

 

graf zahl

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Generell können Ehegatten die EhZ für zwei Objekte in Anspruch nehmen, aber nicht für ein und das selbe Objekt. Siehe § 6 Abs. 1 EigZulG. Leider gibt es da keine Ausnahmen, die legal wären.

 

  (1) Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage nur für eine Wohnung oder einen Ausbau oder eine Erweiterung (Objekt) in Anspruch nehmen. Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen, können die Eigenheimzulage für insgesamt zwei Objekte beanspruchen, jedoch nicht gleichzeitig für zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte, wenn bei den Ehegatten im Zeitpunkt der Fertigstellung oder Anschaffung der Objekte die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen.

 

Bei objektgleichen Genossenschaftsanteilen, darf ebenfalls nur der eine Ehepartner Anteilseigner werden.

bearbeitet von abwl
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Hallo,

 

einfach das Haus in 2 Wohnungen aufteilen (am besten Dach- und Erdgeschoss getrennt) und auf die Eltern oder Schwiegereltern beantragen. Bitte einen Erbvertrag beim Notar mit den Eltern hinterlegen, wenn noch Geschwister da sind. Sonst erben Diese mit.

 

Gruss

Krako

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Hmmm, müssen dann aber nicht die (Schwieger-)Eltern dort auch angemeldet sein?

Und dann gilt die EHZ doch auch nicht für Zweitwohnsitze, oder?!?!?!?

 

Der "Trick" mit den Genossenschaftsanteilen scheint doch noch zu funktionieren, jedoch muß man wohl spätestens im letzten Jahr eine Genossenschaftwohnung beziehen; oder gibts da dann ne andere Lösung?!?!?!?

 

Mal angenommen, man investiert die Mindestsumme von 5000EUR in die Genossenschaft. Bekommt man dann auch ins. 22800EUR in 8 Jahren (bei zwei Kindern), auch wenn die Kinder bereits einmal bei der "anderen" EHZ einfließen?

Es steht doch nur geschrieben, daß jeder EHEPARTNER einmal beantragen kann und daß dann die Kinder noch dazu kämen. Weiter fände ich dann aber nichts, daß Kinder nur einmal in den Genuß kämen.... (Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, daß das sooo "einfach" wäre...)

Oder gibt es für den zweiten Ehepartner dann "nur noch" 10000,- bei einer Investition von den 5000 EUR?!?!?!?!?

 

Etwas verwirrend, aber ich bin mal gespannt, ob das nicht jemand schon mal ausprobiert hat.....

 

Danke und Gruß,

 

graf zahl

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wenn ich das lese, hoffe ich dann doch dass die schwarzen gewinnen und die zulage abschaffen. asozial

 

Schon merkwürdig, wie Politiker es immer wieder schaffen, dass Wähler vergessen, wer wirklich für die Entscheidungen/Nicht-Entscheidungen verantwortlich war. In Zukunft wird das Gespann Merkel/Stoiber all die guten Sachen umsetzen und noch Lob dafür bekommen, die sie 8 Jahre lang blockiert haben.

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Bau ein Doppelhaus (2 Haushälften) dann geht es, schätze ich mal.

Oder einfach die obere von der unteren etage trennen.

Möglichst das Grundstück auch trennen.

 

Es müssen jeweils rechnungen von ca. 50000 vorliegen.

Und beides muss seperate Anschlüsse haben (Gas, Strom, Wasser,usw.).

Das ist meistens so teuer das es sich nicht mehr lohnt.

 

Joe bekommt noch die volle Eigenheimzulage. 20000 ;)

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Gast DonCamillo

So einfach ist das alles nicht!

 

Du hast nur Anspruch wenn du dein Doppelhaus dann auch komplett zu "eigenen Wohnzwecken nutzt".

Bei den Genossenschaften ist es seit 2004 so, dass du spätestens ab dem letzten Förderungsjahr eine Wohnung der Genossenschaft nutzen musst.

Hier bekommst du 3% vom Investionsbetrag(höchstens 1200!) + 250 pro Kind + Verzinsung der Genossenschaftseinlage. Das wären bei 5000 Mindesteinlage in 8 Jahren ca. 5000 Förderung, also eine Wertentwicklung von 100%!!!

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Bevor ihr euch über die Eigenheimzulage weiter streitet: Wenn du jetzt erst bauen willst, solltest du schleunigst fertig werden, denn die Eigenheimzulage gibts erst ab Datum des Einzugs...

Was ist das den für ein Schmarrn!

 

Eigenheimzulage ist gütlig ab Wohnungskauf oder Bauantragstellung!

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13. Wann kann die Eigenheimzulage beantragt werden?

 

Der Antrag kann gestellt werden, sobald die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Dafür ist der tatsächliche Einzug maßgebend. Beim Kauf einer Wohnung, die Sie vorher gemietet hatten, beginnt die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken an dem Zeitpunkt, an dem laut Kaufvertrag Nutzen, Lasten und Gefahr übergehen.

stammt von http://www.fm.rlp.de/Steuerrecht/Fragen_un...nheimzulage.htm

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@summermoon:

 

 

Danke für den Link. Dort steht aber auch sinngemäß:

 

Baubeantragung in diesem Jahr bedeutet den ANSPRUCH auf EHZ, die aber erst im Jahr der Fertigstellung und des Einzuges aubezahlt wird.

 

Danke an alle, die hier Tips gegeben haben, auch wenn sie sich leider kaum rentieren.

Der Aufwand ist einfach zu hoch.

Gruß,

 

graf zahl

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Gast DonCamillo

@graf zahl

Außerdem ist es doch gar nicht so schlimm, dass jetzt nur einer von euch

die EHZ bekommt. Wenn ihr später erneut baut, beantragt sie dann der andere. ;)

Hab bei mir im Bekanntenkreis einige, denen das zugute gekommen ist...

Aber Vorsicht im Falle einer Scheidung: hier wird beiden Parteien der Anspruch auf EHZ entzogen(falls gemeinsam gebaut wurde)

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Ob die Subvention Eigenheimzulage wirklich abgeschafft wird, lass ich mal dahingestellt.

 

Aber was ist mit der Subvention "Verlust aus Vermietung und Verpachtung"? Angenommen:

 

Herr Meier kauft ein Haus und zahlt es in 30 Jahren ab. Nach 30 Jahren verkauft er es.

 

Fall 1) Herr Meier wohnt selbst darin. Er bekommt die Eigenheimzulage.

Fall 2) Herr Meier vermietet an seinen Bruder. Statt Tilgung investiert er in Aktienfonds (früher Lebensversicherung). Der Gewinn aus dem Hausverkauf ist steuerfrei. Der Gewinn aus dem Aktienfonds ist steuerfrei. Er setzt Verluste ab, weil er nicht tilgt und so hohe Zinsen zahlt. Die Gesamtsubvention übersteigt die Eigenheimzulage um ein Mehrfaches.

 

Aus diesem Grund wohnen Freunde von mir in einer Mietwohnung und vermieten eine andere...

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  • 2 months later...

Hallo zusammen,

 

 

jetzt muß ich dieses alte Topic doch nochmal rauskramen:

 

Die EHZ soll ja nun doch ab 2006 abgeschafft werden. Nun ergibt sich eine Frage, deren Antwort ich im Netz bisher auch nicht gefunden habe:

 

Innerhalb welchen Zeitraumes nach Kauf einer Immobilie muß diese bezogen werden, um die EHZ doch noch zu bekommen?!?!?

Angenommen, man kauft dieses Jahr noch eine Eigentumswohnung und bezieht die erst in 5 Jahren?!?!?!? Oder 10 oder 20 ?!?!? Bekommt man die dann doch noch? (Würde mich wundern, aber wer weiß das schon so genau?!?!?) Immerhin wurde die Wohnung ja noch im maßgeblichen Zeitraum erworben, in dem es die EHZ noch gab und es ist ja so, daß der KAUFzeitpunkt den Anspruch begründet....

Bin mal gespannt...

Danke,

 

graf zahl

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Gast happymetal666

das dürfte nicht so schwer zu beantworten sein.

ohnen nen blick ins ehz-gesetz aus erinnerung soviel:

sobald das haus bezugsfertig ist, bzw. die wohnung , beginnt der zeitraum für die ehz, aber du bekommst sie auch nur, nachdem du eingezogen bist.

beispül:

die bude wird gekauft mit vertrag aus 2005, weil noch im bau und fertig im jahr 2006

also ehz ja, aber ab 2006, da erst bezugsfertig.

kannst du dich nun aber nicht von deiner alten wohnung trennen und ziehst erst 2007 ein, so bleiben dir dann noch 7 anstatt 8 jahr ehz !

sogenannte neujahrsfalle, wenn halt einzug etc. über den jahreswechsel fällt

also leider nix mit jezt kaufen und später einziehn

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Gut, soweit kapiert... :lol:

 

Folgender FAll: Man kauft eine Eigentumswohnung, die noch vermietet ist, kündigt dem Mieter wegen Eigenbedarf und kann dann erst einziehen.

Natürlich klappt der Einzug wegen der Kündigungsfrist nicht mehr in diesem Jahr; der Kauf aber sehr wohl!

Kriegt man die EHZ noch oder nicht?!?!?

Es handelt also sich nicht um eine noch fertig zu stellende Wohnung, sondern um eine Bestandsimmobilie....

 

Gruß,

 

graf zahl

bearbeitet von graf zahl
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Gut, soweit kapiert... :lol:

 

Folgender FAll: Man kauft eine Eigentumswohnung, die noch vermietet ist, kündigt dem Mieter wegen Eigenbedarf und kann dann erst einziehen.

Natürlich klappt der Einzug wegen der Kündigungsfrist nicht mehr in diesem Jahr; der Kauf aber sehr wohl!

Kriegt man die EHZ noch oder nicht?!?!?

Es handelt also sich nicht um eine noch fertig zu stellende Wohnung, sondern um eine Bestandsimmobilie....

 

Gruß,

 

graf zahl

Ich denke Entscheidend dürfte hier der Wille auf Eigennutzung sein den Du ja durch die Klage auf Eigennutzung gegen den Mieter beweist!

 

Wenn Du aber kaufts und erst zu einen späteren Zeitüpunkt auf Eigennutzung klagst wird das keine EHZ mehr bringen!

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Ich denke Entscheidend dürfte hier der Wille auf Eigennutzung sein den Du ja durch die Klage auf Eigennutzung gegen den Mieter beweist!

 

Wenn Du aber kaufts und erst zu einen späteren Zeitüpunkt auf Eigennutzung klagst wird das keine EHZ mehr bringen!

Hmmm, das vermute ich auch.... Aber steht das auch irgendwo?!? Nachweisbar wäre das ja, daß man dem Mieter kündigt... Aber gibt es dazu auch eine rechtliche Grundlage oder ein Urteil oder sonstwas, auf das man sich berufen kann?!?!?

Danke und schönen Sonntag,

 

graf zahl

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