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Steuerhinterziehung bei Ebay??!!


Gast pee1

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Hallo,

seit ca 3 Monaten verkaufe ich Artikel im Ebay die ich im Sonderposten gekauft habe.

Ich habe ca 20 mal den gleichen Artikel verkauft und dabei einen Reingewinn von insgesamt von ca 200 Euros erzielt!

Nun schreibt mich so ein Idiot an, dass wenn ich meine Artikel nicht rausnehme, er mich wegen Steuerhinterziehung anzeigt!!!!

Originaltext:

seit geraumer Zeit beobachten wir ihre Angebote bei ebay , Sie verkaufen eindeutig die Ware zur Gewinnerziehlung und handeln damit gewerblich . In Deutschland unterliegen Gewerbebetreibende folgenden Gesetzen :

Einräumung von Widerrufsrecht und Garantie ( auch bei Gebrauchteilen ) , sowie Anbietererkennung . Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum XX.XX.2005 20 °°Uhr ihre Angebote in Ebay zu bearbeiten .

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt nichts passiert sein , werden die gesammelten Unterlagen ( digital gespeichert ) ihrem Finanzamt Abteilung Steuerhinterziehung übergeben .

 

Was soll dass??

Kennt sich da jemand aus?

MfG

Pe

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Gast masta blasta

Hi

Punkt 1: Woher will er wissen, ob du nicht ein Gewerbe angemeldet hast und deinen Gewinn versteuerst.

 

Punkt 2: Du kannst auch ein Gewerbe rückwirkend bis zu einem halben Jahr anmelden.

Wenn wirklich was kommen sollte, kansst du immer noch eine Firma anmelden.

 

Lass dich nicht verrückt machen.

 

Der hat bestimmt eine hässliche und böse Alte zuhause und hat nix zu melden.

 

Gruß

masta blasta

 

P.S. Von wem kam die Mail? Von einer Firma, Finanzamt oder Ebay?

bearbeitet von masta blasta
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... seit geraumer Zeit beobachten wir ihre Angebote bei ebay , Sie verkaufen eindeutig die Ware zur Gewinnerziehlung und handeln damit gewerblich . In Deutschland unterliegen Gewerbebetreibende folgenden Gesetzen :

Einräumung von Widerrufsrecht und Garantie ( auch bei Gebrauchteilen ) , sowie Anbietererkennung

Das Finanzamt interessiert es nur, ob du deine Einkünfte zur Steuer veranlagst und wegen den geringen Beträgen werden die keinen Finger krumm machen und auf eigene Faust ermitteln. Das einzige was das FA dir im Juni 2006 zuschicken kann, ist eine Aufforderung zur Erklärung der Einkünfte. Außerdem wird es das FA herzlich wenig kümmern ob du ein Widerrufsrecht einräumst oder ein Impressum besitzt. Da muss er Dich schon woanders anscheissen.

 

Ich würde auch sagen, dass es ein unliebsamer Konkurrent ist, der Dich versucht einzuschüchtern. Scheint nichts handfestes dahinter zu stecken.

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@Pelzi

Ja, hab ich vor.

Kommen dann eigentlich extra Kosten auf mich zu (außer Anmeldung natürlich)??

@ Masta Blasta

Ich hatte natürlich Privatverkauf ... druntergeschrieben !!

 

Danke für eure Tips.

 

MfG

Pe

bearbeitet von pee1
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Außer der Gewerbeanmeldung (ca. 15 ) kommen keine weiteren Kosten hinzu. IHK Beitrag und GewSt musst du aufgrund der Geringfügigkeit eh nicht bezahlen. Aufpassen würde ich nur bei Krankenversicherung. Wenn du das nebenberuflich machst, dann solltest du bestimmte Einkunftsgrenzen aus dem Gewerbebetrieb nicht überschreiten.

 

Und wenn du später als Gewerbetreibender ein Widerrufsrecht gewähren musst und Gewährleistungspflichtig bist, dann koennten ganz schnell Rücklaufkosten entstehen. Das sollte man nie vergessen.

bearbeitet von abwl
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Also..

 

bei der Anzahl der Menge ist von einem Gewerbe auszugehen. Das wiederum ruft Abmahnanwälte auf den Plan, nicht nur das Finanzamt.

 

Als Firma hat man keinen Gewährleistungsausschluss.

 

Also ich würde da etwas vorsichtiger sein, und zumindest den Burschen nicht dumm kommen.

 

So wie es im Moment aussieht bist Du der Dumme

 

Gruß

 

Handi

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Was Du machst ist eindeutig gewerblich und damit gelten dann auch alle Vorschriften für Dich. Also nix mit Privatverkauf etc. Deshalb kaufe ich auch nie bei Leuten wie Dir - gibt bei Problemen nur Ärger. Wenn einer Deiner Kunden jedoch mit dem Anwalt kommt, weil er eine Rechtschutzversicherung hat, hast Du definitv schlechte Karten...

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Steuersünder biste net automatisch, aber Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb sind es immer wenn es:

 

....eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt ... und wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.

 

Vom BFH gibt es hunderte Urteile zur Abgrenzung des Begriffs der gewerblichen Tätigkeit. Wenn du 20 gleichartige Bierkrüge auf einem öffenltichen Flohmarkt verkaufst, dann koennte man annehmen, dass du gewerblich tätig bist. Alles Auslegungssache.

 

Zum Steuersünder wirst du erst, wenn du diese gewerblichen Verkäufe als Privatverkäufe ansiehst und die Einkünfte bei der nächsten Steuererklärung nicht angibst.

bearbeitet von abwl
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Gast happymetal666

hi,

also das mit der steuerpflicht mal so ansatzweise klar stellen:

sobald du das ganze in wiederholungs-absicht und mit gewinn-erzielungs-absicht machst, ists n gewerbe

(gibt seltene ausnahmen, die aber nicht bei ebay laufen..z.b. hausverkauf bis 2 häuser etc. je nach sachlage)

das ganze kann man dann mit der nächsten steuer-erklärung angeben..eine gewerbe-anmeldung im vorfeld wäre zur vermeidung von schikanierereien von vorteil und du hast was in der hand, wenn solche heinis dir mails schicken.

bei nem umsatz !! von weniger als 17.500 euro fällt keine umsatzsteuer an

der gewinn unterliegt aber erstmal der einkommensteuer...

bei kleinen gewinnen gibt es die so genannte härtefallregelung..d.h. gewinne bis ca. 800 dm = ca. 410 euro werden zwar zu den einkünften dazugezählt, aber weiter unten in der berechnung des einkommen abgezogen - was im endeffekt bedeutet dass es nicht versteuert wird (aber für einige andere berechnungsgrößen bei der steuerberechnung relevant bleibt)

bsp:

einkünfte aus nsa (arbeit) x

einkünfte aus gewerbe y

summe einkünfte x+y

sonderausgaben etc runter = z

einkommen = x+y-z

härtefallregelung = -y

zu versteuerndes einkommen = x-z

 

die 400 euro die hier erwähnt wurden als steuerfreier verdienst, dürften die minijobs sein, welche zwar monatlich bis 400 euro steuerfrei sind, für die aber der arbeitgeber abgaben von 26,x % an die bundesknappschaft abführt

 

über die auswirkungen bei gewährleistung etc. haben meine vorredner ja fast ganze arbeit geleistet

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@happy metal

 

Völlig richtig - aber was Dir jemand antut der Dich bei der "Steuer anscheißt" ist doch ziemlich heftig - ich habe das gerade durchgemacht ( Kleingewerbe ebay :lol: ).

 

Von wegen weiß Deine Umsätze mal nach, usw. Sonst fängt das Finanzamt das Schätzen an !!! :angry

 

Meld einfach ein Gewerbe an ( 30 für den Gewerbeschein - auch rückwirkend - aber ich meine 3 Monate ;-) ).

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Oder wenn du so gar keine Lust auf ein Gewerbe hast, meld dich unter mehreren Namen bei Ebay aus Verkäufer an.

 

Wo das Geld hinfließt muß dir dann erstmal jemand nachweisen...

Dann kannst du auch immer schön deinen Privatverkauf drunterschrieben und gut ist.

 

Ansonsten sind die Angaben zu einem Gewerbe völlig richtig.

 

@happymetal666

"von weniger als 17.500 euro fällt keine umsatzsteuer an"

 

Ist so nicht ranz richtig.

Umsatzsteier fällt schon an - du kannst dich aber in deiner Gewerbeanmeldung nach §9 Umsatzsteuergesetz von den Steuern "befreien" lassen. (der Grenzbetrag war früher mal wesentlich geringer....) Das heißt aber gleichzeitig auch, dass du im Einkauf deine bezahlte Vorsteuer und beim Verkauf deine Umsatzsteuer nicht in deiner Einnahmen/Überschußrechnung aufführen darfst, da du sie nicht in Rechnung stellen darfst.

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