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Unfall wegen Ölspur - Wer zahlt?


Gast FliX80

Empfohlene Beiträge

Hallo!

 

Ich hatte gestern Abend einen Unfall wegen einer Ölspur. Bin ins Schleudern gekommen und in die Leitplanke gekracht. Zum Glück nur Blechschaden.

 

Nur meine Frage ist, wer zahlt jetzt den Schaden? Habe zwar Vollkasko, aber irgendwo sehe ich nicht ein, dass ich das jetzt bezahlen soll.

 

Die Autobahnpolizei hat als Verursache, O-Ton: "02 Ölspur" eingetragen. Wie habe ich das denn jetzt zu werten? Mein Versicherungsvertreter ist heute leider nicht zu erreichen, genauso wie mein Anwalt, der im Urlaub ist. :-/

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Gast suicidecrew

öhmm.....

 

Also im Normalfall ist der Verursacher der Ölspur haftbar

 

nur den wirst du nie bekommen..... Auch wenns sich scheiße anhört ich wette du wirst auf dem Schaden sitzen bleiben....

 

Die Stadt bzw Land. kannste jedenfalls nicht belangen. da die ja erst nach kenntniss diese Spur beseitigen kann...

bearbeitet von suicidecrew
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öhmm.....

 

Also im Normalfall ist der Verursacher der Ölspur haftbar

 

nur den wirst du nie bekommen..... Auch wenns sich scheiße anhört ich wette du wirst auf dem Schaden sitzen bleiben....

 

Die Stadt bzw Land. kannste jedenfalls nicht belangen. da die ja erst nach kenntniss diese Spur beseitigen kann...

Ich denke auch das es genau so rauslaufen wird.

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Hmm..

 

Aber ist das Land nicht verpflichtet, seine Straßen so in Stand zu halten, bzw. zu überwachen, dass da nix passiert?

 

Also irgendwo nicht so recht fair, dass ich das jetzt alles bezahlen soll.

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Das Land könntest du nur haftbar machen ,wenn du beweisen kannst das Sie

schon davon wussten und nichts unternommen haben ..

du könntest mal bei der Polizei anrufen und fragen ob da schon eine Ölspur gemeldet war zu dem Zeitpunkt ... wenn dem so war und schon viel Zeit vergangen war könntest du das land haftbar machen....

ansonsten nur wenn du den verursachen finden könntest... aber dies scheint fast unmöglich ...

ein ANWALT solltest du auf jedem Fall einschalten...

grüße

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Hmm...

Werde ich wohl auch so machen. Habe ja zum Glück eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht.

 

Ich meine, mein Auto ist ein Totalschaden, 10m Leitplanke im Eimer... Das wird mit Sicherheit nicht billig werden. Okay, wegen sowas habe ich damals eine Vollkasko genommen, aber in Anspruch nehmen, mag ich sie nicht so recht in dem Fall.

Wenn ich zu schnell fahre und dann in einem Baum lande ist der Fall ja klar, aber diese Sache... Zum k*****

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das ist schon ärgerlich ..klar ..

aber bei uns gilt nun mal das " schuldprinzip " und genau das musst du jemanden nachweisen ..das er " schuldhaft " seine Pflichten vernachlässigt hat ....und das wird schwer !!

genau das gleiche wäre gewesen wenn ein Baum auf die Fahrbahn gestürzt wäre und du einen unfall gebaut hättest... wenn der Baum nicht krank oder beschädigt war und die Streckenposten nachweisen Könnten das Sie pflichtgemäß kontrollen durchgeführt hätten wärst du auch leer ausgegangen...

sei Froh das du eine vollKasko hast... sonst hättst gar nichts bekommen...

grüße

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Ja, du hast schon Recht. Im Prinzip ist das ja auch nicht falsch, dass das so ist.

 

Man man man. Erst hat man kein Glück und dann kommt auch noch Pech dazu. ;-) Ich sollte es mit Humor nehmen, bringt ja nix, sich darüber jetzt den ganzen Tag aufzuregen.

 

Trotzdem erstmal besten Dank für eure Ratschläge.

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Gast marvin-42
Wenn ich zu schnell fahre und dann in einem Baum lande ist der Fall ja klar, aber diese Sache...

 

Stimmt: In diesem Fall wäre klar, dass die Vollkasko NICHT bezahlt. Wäre nämlich grob fahrlässig. So wie das telefonieren, das benutzen des Radios, das Schlagen nach einer Biene, das Greifen nach einem umstürzenden Kaktus usw.

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@FliX80

 

da wirst du wohl sehr schlechte chancen haben denn das Land oder Komune zahlt diesen schaden auf keinen Fall da die Beweislage die du führen mußt nicht ausreicht.

 

Denn du mußt immer beweisen das du nicht schneller als die zulässige Richtgeschwindigkeit (120 Km/h) auf der Autobahn gefahren bist und es wird dir zur last gelegt wenn du langsamer gefahren wärst hätte sich der Unfall vermeiden lassen. Und das gegenteil zu beweisen wird schwierig. Zu deinem Nachteil kommt hinzu das du keinen Verursacher hast.

 

Was du machen kannst ist eine Anzeige gegen Unbekannt auf Sachbeschädigung aber mehr auch nicht. Und aus Erfahrung raus wird diese in der Regel im Sand verlaufen.

 

Gruss

User01

:(

bearbeitet von user01
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@user01

 

Ehm, ich bin zu dem Zeitpunkt 60km/h gefahren, da dort nicht mehr erlaubt war. Desweiteren wurde mir von der Polizei auch gesagt: "Egal, wie schnell sie da gefahren wären, da wäre jeder abgeflogen" Denn es handelte sich um eine Autobahnausfahrt.

 

Von daher sehe ich das ganze nicht so, wie du. Aber die Strafanzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung habe ich noch an Ort und Stelle gestellt.

bearbeitet von FliX80
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Wenn ich zu schnell fahre und dann in einem Baum lande ist der Fall ja klar, aber diese Sache...

 

Stimmt: In diesem Fall wäre klar, dass die Vollkasko NICHT bezahlt. Wäre nämlich grob fahrlässig. So wie das telefonieren, das benutzen des Radios, das Schlagen nach einer Biene, das Greifen nach einem umstürzenden Kaktus usw.

Bis es grob Fahrlässig ist, ist aber noch einiges hin...

 

Ausserdem bezahlt die Versicherung, wenn du zu schnell gegen einen Baum fährst!

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Gast marvin-42

Irrtum. Denken viele, wird auch von Versicherungen bei Vertragsabschluuss gerne behauptet, aber vor Gericht und auf hoher See...

 

Aktuell aus Focus Online:

 

Beim Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung kommen bei einem Unfall auf den Fahrer erhebliche Kosten zu.

 

Versicherungen können in diesem Fall die Kostenübernahme wegen grober Fahrlässigkeit verweigern, wie biallo.de berichtete.

 

Das Oberlandesgericht Köln habe so entschieden in einem Fall, bei dem ein Autofahrer nachts seine Frau über seine Verspätung informieren wollte. Dabei geriet er in den Straßengraben.

Die Versicherung des Fahrers verweigerte die Zahlung, weil sich der Mann nicht an die gesetzlichen Vorschriften gehalten habe.

 

Dem stimmten die Richter zu. Da es sich nicht um einen Notfall gehandelt habe, hafte der Fahrer für die Unfall-Folgen. Grobe Fahrlässigkeit liegt laut biallo auch dann vor, wenn ein Fahrzeug-Lenker am Steuer raucht.

 

==========

Übrigens haben meine Frau und ich deshalb die letzten 3 Neuwagen nicht mehr Vollkasko versichert. Für uns rechnet es sich nicht.

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