Gast bbhunter Geschrieben 2. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 2. Juli 2005 Hallo zusammen, wäre Klasse wenn jemand von euch mir weiterhelfen könnte. Vielleicht hatte ja jemand schon mal ähnlichen Ärger. Also: Auto vor Haustür geparkt- Traktor kommt und macht kaputt !!! Versicherung schickt Gutachter alles OK. Wiederbeschaffungskosten: 3500 (Wert vor Unfall) Restwert Auto: 2000 Reparaturkosten: 6500 Wiederbeschaffungskosten sind OK sowie Rep.-Kosten. Versicherung schickt Verrechnungsscheck über 1500 und ich hab kaputtes Auto. Ist das normal? (Widerbeschaffungskosten Restwert) Was kann ich tun? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast dererik Geschrieben 2. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 2. Juli 2005 Also ich würde vom Gefühl her sagen, dass das schon okay ist... Du hast ja nen wirtschaftlichen Totalschaden, kannst das Auto aber wohl immer noch für 2000 Ocken verscherbeln... Und dann noch die 1500 von der Versicherung dazu und Du bist bei dem WErt Deines Autos angelangt... Aber ich kenn mich auch nicht aus, rein vom Gefühl her... Aber hier gibts bestimmt noch "Profis", die sich auskennen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
homer1974 Geschrieben 2. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 2. Juli 2005 Ist doch alles Ok 1500 Euro+2000Restwert sind doch deine 3500 Euro Wiederbeschaffungswert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast bbhunter Geschrieben 2. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 2. Juli 2005 Audi 80 tdi 90 ps. fährt mit 5 liter auf 100 kilometer. Bj.: 07/95 Tkm: 151000. fährt ganz locker das doppelte. null rost und super zustand. wollte das gerät noch 10 jare fahren. ein auto wo 3500 wert war kann doch nicht nach einem schaden von 6540 noch 2000 wert sein. Die Welt ist Scheiße! Helft mir doch!!!!!!!!!!!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
homer1974 Geschrieben 3. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2005 Das is doch egal was das Auto noch Wert ist,das Geld bekommst du doch auch noch vom Händler der dir es abkauft Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Banana-Joe Geschrieben 3. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2005 Also soviel ich weiss muss die Versicherung das alte Auto übernehmen wenn es ein Wirtschaftlicher Totalschaden ist. Das kann man dir nicht aufzwingen. So war es zumindest früher. Aber Vorsicht wenn du Geld nimmst heist das automatisch das du die Bedingungen der Versicherung akzeptierst. Lieber "unter Vorbehalt Rechtlicher Schritte" annehmen. Joe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast bbhunter Geschrieben 3. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2005 Gestern in der Kneipe wurde auch gemeint, dass 1500 lächerlich sind. Mir wurde empfohlen Versicherung anrufen. Mit Gegengutachten (was mir angeblich zusteht) und Rechtsanwalt drohen. Oft sollen Versicherungen dann noch nen paar Hunderter drauflegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 3. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2005 die versicherung muss dir einen autohändler nennen der dir die 2000 restwert uch zahlt.... übrigens nimmt man bei solchen sachen immer einen Anwalt ..der holt mehr raus und die Versicherung muss diesen immer bezahlen...( ist dein recht ) grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast ernie-c Geschrieben 3. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2005 Hat die gegnerische Versicherung nen Gutachter beauftragt oder hast du einen Deiner Wahl genommen ? In Deinem Fall hast du das Recht dir einen Gutachter Deiner Wahl zu nehmen , ich denke dann wäre das Gutachten für dich etwas positiver ausgefallen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Ks646 Geschrieben 3. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2005 (bearbeitet) Hat die gegnerische Versicherung nen Gutachter beauftragt oder hast du einenDeiner Wahl genommen ? In Deinem Fall hast du das Recht dir einen Gutachter Deiner Wahl zu nehmen , ich denke dann wäre das Gutachten für dich etwas positiver ausgefallen. aber achtubg beim gegengutachten kann es sein wenn es hart auf hart kommt bleibst du au den gutachter kosten sitzen, der betrag ist schon ok, aber was ist mit ausfall leihwagen etc ??? wenn du keinen genommen hast steht dir pro tag 30 euro oder so zu meine ich bei neubeschaffung sind das glaube ich 14 tage, oder iire ich mich 14 x 30, wenn du restschutz hast erkundige dich mal bearbeitet 3. Juli 2005 von Ks646 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
homer1974 Geschrieben 3. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2005 Also bei mir waren auf dem Gutachen gleich 10 Händler drauf die ihn für den Restwert kaufen wollten. Hab bei einen Angerufen und der kam dann 3 Tage später mit dem Geld vorbei und hat das Auto mitgenommen. Denn Rest der zum Wiederbeschaffungswert gefehlt hat gab es dann von der Versicherung. Ich denk mal so ist das bei dir auch, musst dein Auto halt nur verkaufen und schon hast du deinen Wiederbeschaffungswert. Weis net wo du da ein Problem siehst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast bbhunter Geschrieben 3. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2005 Mein Prolblem liegt darin, dass letztes Jahr ich einem 15 Jahre alten Golf mit Minidelle beschädigt habe, und mein Unfallopfer 1100 kassierte. Ich soll für meinen Totalschaden lediglich 1500 bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Humungus Geschrieben 3. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2005 Es besteht das Recht auf einen NEUTRALEN Gutachter, und zwar KOSTENFREI. Das weiß die Versicherungen sehr gut, deshalb macht sie einen Schnellschuß und lässt ihren eingenen Gutachter ran, um den Anspruchssteller einzuschüchtern. Und wie einer der Vorredner sagte, erstmal nichts oder unter Vorbehalt annehmen, sonst gilt das als konkludente Annahme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast wojciech Geschrieben 3. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2005 Ich empfele dir das; Mir wurde empfohlen Versicherung anrufen. Mit Gegengutachten (was mir angeblich zusteht) und Rechtsanwalt drohen. Oft sollen Versicherungen dann noch nen paar Hunderter drauflegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast erolty Geschrieben 3. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2005 Also ich kann dir auch nur raten zum Rechtsanwalt zu gehen, den muss die gegnerische Versicherung zahlen, da du ja unschuldig bist, die werden dir bestimmt dann etwas mehr zahlen. und wie einige vor mir schon richtig gesagt haben, besteht bei Totalschaden 14 Tage Nutzungsausfall, die Höhe hängt von Autotyp ab aber bei 14 Tagen min. 400 Hatte das gleiche prob. gerade vor kurzem, fährt mir eine ältere Dame in mein Auto, der freie Gutachter schreibt 4500 (excl.MwSt) Reperaturkosten, die wollten aber nur 3200 bezahlen, ab zum Rechtsanwalt und siehe da sie haben die volle summe gezahlt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast bbhunter Geschrieben 6. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 6. Juli 2005 Hab mit nem Rechtsanwalt geredet ! Verhaltensregeln bei Fremdschaden. 1. Direkt zum Anwalt ! (Kosten werden übernommen) 2. Nie Gutachter von Vers. oder von Vers. Beauftragtem annehmen. Kommt immer mehr dabei rum. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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