Gast skorpion01 Geschrieben 25. Juni 2005 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2005 Hallo ich habe da ein problem meinem nachbarn wurde gerade der ablehnungsbescheid für harz4 zugeschickt er lebt in einer wg was die jobagentur auch überprüft hat die waren bei ihm und haben sich alles angesehen schränke,kühlschrank usw..2 tage später kam ein bescheid das es mit der wg in ordnung ist.so weit so gut heute am samstag kam dann der bescheid was ihm zusteht an kohle,siehe da garnichts weil noch geld von einem mitbewohner der wg auf sein konto kommt,deswegen bekommt er keinen cent die rechnen ihm das geld was ja nicht seins ist als vollen eigenbedarf an,das darf doch nicht sein oder, gibt es gerichtsurteile darüber. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Tycus Geschrieben 25. Juni 2005 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2005 Er soll sich von seinen Mitbewohnern eine schriftliche Erklärung geben lassen das es sich um eine Hausgemeinschaft handelt und sie sich gegenseiteig nicht finanziell verpflichtet sind und auch nicht für einander aufkommen das es sich hierbei nur um Teilung von Wohnraum handelt. Mehr braucht es nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast skorpion01 Geschrieben 25. Juni 2005 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2005 hallo,das es sich hier um eine wg handelt ist ja schon von der job agentur bestätigt worden es geht nur darum weil noch anderes geld auf sein konto kommt,wo er aber nichts von hat,da es ja nicht ihm gehört es war eine reine freundschaftliche geste da der dem das geld gehört kein konto hat.es muss ein gerichtsurteil davon geben habe so etwas mal bei rtl gesehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Tycus Geschrieben 25. Juni 2005 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2005 Dann reicht auch ne Eidestattliche Erklärung von dem der das Geld zuletzt erhält.... Wenn das ein Freund ist sollte er schnellstens zur Sparkasse gehen die sind verpflichtet im ein Konto zu geben was auf Guthabenbasis läuft......das ist mit dem Bund so geregelt. Und ausserdem ist es deinem Kollegen ja nicht zuzumuten das er dewegen kein ALGII bekommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 25. Juni 2005 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2005 gehe zum Gericht ,deinem zuständigem ... nimm die Kontoauszüge und alle unterlagen über deine einkünfte ..auch die ablehnung von Harz 4 mit und las dir einen Beratungsschein geben ... der ist für dich kostenlos.. damit gehste zu einem Anwalt und trittst den sesselpupsern in den hintern .... alles andere verstehen die nicht..die tun immer so als wenn sie Gott sind und sie das gesetz und vergessen das sie zu dienen haben..nicht du denen.. pass mal auf was passiert wenn der erste Brief vom Anwalt bei denen eintrudelt... rumdiskutieren mit denen bringt nicht viel ... es steht alles im Gesetz und die legen das so aus wie es am besten für die ist ... grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Tycus Geschrieben 25. Juni 2005 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2005 Genau, Klage beim Sozialgericht ist kostenlos aber vorher nochmal mit den erklärungen dahin. Pelzi nettes Avatar! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Humungus Geschrieben 25. Juni 2005 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2005 Die Klage würde abgewiesen, weil erst der Widerspruch kommt! Du könntest höchstens einen Antrag auf einstweilige Anordnung bei Sozgericht stellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Tycus Geschrieben 25. Juni 2005 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2005 Die Klage würde abgewiesen, weil erst der Widerspruch kommt! deswegen ....aber vorher nochmal mit den erklärungen dahin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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