Gast the-undertaker Geschrieben 20. April 2005 Melden Share Geschrieben 20. April 2005 Hallo alle zusammen!!! Folgende Frage: Meine Oma bekommt monatlich eine Rente von 828Euro darin ist schon die Witwenrente enthalten. Nun aber folgegendes Problem nach abbuchung ihrer Ganzen Daueraufträge und lastschrifteinzüge Z.b von Nebenkosten und die Rate für ihre eigentumswohhnung was sich auch auf ca 250 Euro bezieht . Bleiben ihr gut gerechnet 230 Euro. Was kann man da jetzt machen??? Ich meine 230 Euro da hatt mann ja bei der Sozialhielfe mehr zu verleben, kann mann z.b noch irgendwelche zusätzlichen Einahmen beantragen z.b Sozialamt oder direkt bei der rentenkasse?? Ich wäre für jede Denkbare STellungsnahme dankbar mfg der undertaker Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast marvin-42 Geschrieben 20. April 2005 Melden Share Geschrieben 20. April 2005 Normalerweise wäre es sinnvoll, die Eigentumswohnung zu verkaufen. Omi wird wohl kaum Sozialhilfe kriegen, damit Du die Wohnung steuerfrei erben kannst. Evtl. besteht aber Anspruch auf Wohngeld. Ansonsten mal alle Belastungen durchgehen und auf Einsparmöglichkeiten prüfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast suicidecrew Geschrieben 20. April 2005 Melden Share Geschrieben 20. April 2005 ich hab auch nicht viel mehr im monat ^^ 950 bekomme ich raus nach Abzug von Miete, Versicherung etc bleiben mit auch nur 350 .... Scheiß Welt halt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast erolty Geschrieben 20. April 2005 Melden Share Geschrieben 20. April 2005 versuch es mal hier http://www.sozialhilfe-online.de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast PsychoDad2k Geschrieben 22. April 2005 Melden Share Geschrieben 22. April 2005 Wie marvin-42 schon schrieb, es steht ihr kein Anspruch auf Sozialhilfe (genauer Arbeitslosengeld II) zu, solange Sie noch Vermögen hat! Und der Gesetzgeber sieht eben eine Eigentumswohnung als Vermögen an! Mann kann nur 3 Sachen machen: 1. sie schaut wo noch Geld einzusparen ist und lebt für den Rest ihres Lebens sehr sparsam. 2. Die Wohnung wird per Schenkung auf die Erben übertragen, mit lebenslangem Wohnrecht und diese Zahlen die Wohnung ab. 3. sie verkauft die Wohnung, zieht in ein kleines 1 Zimmer Appartment und lebt dort "relativ" gut. Leider ist nicht mehr drin! Das ist es was ich jeden Tag den Leuten auf meiner Arbeit weiszumachen versuche und keiner glaubt mir und alle sagen ich will nur ne Rentenversicherung verkaufen! Aber alle die jetzt so zwischen 25 und 40 sind und nichts privat machen, den wird es weitaus schlechter ergehen als Deiner Oma! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
couchpotato Geschrieben 22. April 2005 Melden Share Geschrieben 22. April 2005 Hallo! Das Verkaufen der ETW ist nicht unbedingt erforderlich. Ist bei den momentanen Immobilienpreisen auch nicht gerade empfehlenswert. Eventuell sollte deine Oma über ein "Verzehren" der ETW nachdenken. Verzehren bedeutet, dass sie ein monatliches Geld erhält, dafür ihre Wohnung jedoch aufgebraucht wird. Es gibt Banken und Versicherungen die das seriös anbieten. Klarer Vorteil: Sie ist monatlich liquider und kann dabei in ihrer ETW wohnenbleiben Nachteil: Das vermeindliche Erbe wird zu ihrer Lebzeit aufgebraucht Gruß Couchpotato Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
couchpotato Geschrieben 22. April 2005 Melden Share Geschrieben 22. April 2005 @ the-undertaker Übrigens nett von dir wie du dich um deine Oma sorgst. Und das in unserer heutigen Ellenbogengesellschaft. Nur dein Name (Undertaker = Leichenbestatter) verwirrt mich dabei ein wenig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
heisseswasser Geschrieben 23. April 2005 Melden Share Geschrieben 23. April 2005 @ the-undertaker Übrigens nett von dir wie du dich um deine Oma sorgst. Und das in unserer heutigen Ellenbogengesellschaft. Dem kann ich mich nur anschliessen !!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast marvin-42 Geschrieben 25. April 2005 Melden Share Geschrieben 25. April 2005 @Couchpotato: Im Ausland ist das "verzehren" einer Immobilie Standard. Aber in Deutschland??? Kennst Du eine Bank o.ä.. die das tatsächlich anbietet? Würde bestimmt viele interessieren. Wenn man im Familienverband Geld hat, ist die Lösung ohnehin klar: - Wohnung so schnell wie möglich übertragen, verschenken etc. Irgendwann steht die Pflegebedürftigkeit an und über Besitz freut sich das Sozialamt. - Wohnung so billig wie möglich wie möglich an die Oma vermieten. Ergibt dann Verluste aus Vermietung und Verpachtung. Je höher der Steuersatz, desto besser die Rendite. Motto: Wer hat, dem werde gegeben. Darüber freut sich dann auch der Steuerberater, ohne den es in Deutschland offenbar nicht mehr geht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast bugg Geschrieben 25. April 2005 Melden Share Geschrieben 25. April 2005 so einfach ist das mit schenkung bzw. verkauf nicht. ich selbst (schwerbehindert) habe auch ne kleine eigentumswohnung die ich ich die nächsten drei jahre noch abzahlen muss. nehmen wir mal an, ich würde jetzt meine wohnung an meinen bruder verschenken/verkaufen und ich würde demnächst pflegebedürftig werden. auf grund meiner niedrigen rente könnte ich den pflegeaufwand durch eine fachkraft überhaupt nicht bezahlen. heisst, es wird nachgeschaut welche vermögenswerte ich habe. bei verkauf, klar, das geld ist futsch! wer jetzt denkt das eine schenkung besser wäre, irrtum! liegt die schenkung nicht mindestens zehn jahre zurück, hat die behörde das recht, meinen bruder für den wert des verschenkten besitzes zur verantwortung zu ziehen. super was? abgesehen davon. in der heutigen zeit ist es ja auch nicht gerade undenkbar das mein bruder seinen job verliert und die wohnung dann auch wieder über den jordan geht. wie du es machst, der staat kassiert auf jeden fall mit ab. so viel auch zum thema "zukunftsland deutschland" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast mafioso Geschrieben 25. April 2005 Melden Share Geschrieben 25. April 2005 Hallo an alle! Es gibt nur eines da braucht man Geduld und Zeit , für die Oma müsst man sehen was man da machen kann. Unterlagen anschauen usw. Für dich für die Zukunft hätte ich was, das muß jeder selber entscheiden ob man finanziell abhängig bleiben will oder finanziell unabhängig. Bei näheren Informationen könnt ihr mich gerne anrufen Edit SnowHead: keine Werbung. Mfg mafioso Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Humungus Geschrieben 26. April 2005 Melden Share Geschrieben 26. April 2005 Was die Eigentumswohnung betrifft, keine Sorge, sie muß nicht verkauft werden. Das ist sogenanntes Schonvermögen. Es sei denn, es ist ein wahrer Palast. Vermutlich wird Oma aber keinen Anspruch haben auf Sozi bei der Rentenhöhe, aber das ist schwer per Ferndiagnose. Im Prinzip gilt: 345E + Krankenkasse+GEZ+Unerkunft+Haftpflicht = Bedarf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast marvin-42 Geschrieben 27. April 2005 Melden Share Geschrieben 27. April 2005 Omi hat aber keine 345 Euro. Also muss man schauen, wieso nicht. Zu hohe Ausgaben? Es gibt beispielsweise viele Leute, die finanziell nicht über die Runden kommen, aber hervorragend versichert sind. Die Eigentumswohnung als Schonvermögen dürfte aber nicht gelten, wenn Omi im Heim lebt, sondern nur wenn sie selbst in der Wohnung lebt, also auch Miete einspart. Die 10 Jahre als Frist für Schenkungen sind klar. Deshalb habe ich ja auch geschrieben: So schnell wie möglich. Mit Glück schafft man es dann nämlich über die Frist hinaus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast the-undertaker Geschrieben 27. April 2005 Melden Share Geschrieben 27. April 2005 Folgendes meine Oma hatt eine Risikoversicherung, heißt wenn Sie stirbt, dann behält die kasse dass Geld ein was noch für die Wohung nötig ist. Dass andere Geht dann halt für beerdigung usw. drauf. Dass heißt wenn meine Oma was ich nicht hoffe Stirbt, wird die Restliche Summe die noch abzubezhalen ist einbehalten und mir wird dann die Wohung vererbt. Wie sieht dass eigentlich mit dem Erbe aus, wenn ich dann im Testament als alleiniger Erbe stehe BIn dass (Enkelkind) können dann ihre Kinder und meine anderen Cousine usw. etwas davon bekommen wenn sie drauf betshen?? Was würde es denn für möglickeite geben, wenn sie draufbestehen und sie dann wirklich etwas bekommen, kann mann da schon vorab etweas regelon mitr einen anwalt dass wenn meine oma mal stirbt ich wirklich dann alles erbe ohne etwas abzugeben?? Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast C_stoff_28 Geschrieben 27. April 2005 Melden Share Geschrieben 27. April 2005 lass dir ein vorrausvermächniss machen das geht dann musst du die anderen nicht ausbezahlen glaube ich zumindest. ansonsten muss du die kinder von ihr ausbezahlen wegen pflichtteil und so es sei denn die verzichten zu deinen gunsten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast marvin-42 Geschrieben 28. April 2005 Melden Share Geschrieben 28. April 2005 1) Ohne notariellen Erbverzicht erben die Kinder natürlich den Pflichtteil. Wenn im Testament steht, dass du Alleinerbe bist, ist das Testament wahrscheinlich nicht viel wert. Es sei denn, ein Anwalt/Notar hat seinen Segen dazu gegeben. 2) Du zahlst als Alleinerbe wahrscheinlich Steuern, da dein Freibetrag als Enkel niedriger sein dürfte als der Wert der Wohnung. 3) Deine Oma zahlt von ihrer knappen Rente in eine Versicherung ein, damit Du die Wohnung schuldenfrei bekommst? Wie wäre es, wenn Du im Gegenzug wenigstens diese Kosten und die Kosten der Beerdigung tragen würdest? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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