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gibt´s nur in deutschland !!!


Gast lummerland

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Gast lummerland

Hat jemand am 09.03. zufällig Frontal gesehen?

 

Hier nun die Geschichte -

der absolute Hammer! Sowas kann nur in Deutschland passieren.

Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner

Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt.

Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die

Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und

auf 1100018000 ? (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld errechnete das

Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro.

Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin

auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.

Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom Bankautomaten

eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine

Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe. Daraufhin maschierte der

Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das

Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen.

Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück. Jetzt aber der

Hammer: Der Rechtsantwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten,

die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200 Mio.

Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt

weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht. Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der Mann hat alles richtig gemacht! Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert. Der Anwalt und der Rentner sind seit dem gute Freunde.

 

so kanns gehen..............

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Hat jemand am 09.03. zufällig Frontal  gesehen?

 

Hier nun die Geschichte -

der absolute Hammer! Sowas kann nur in Deutschland passieren.

Ein Rentner hat im vergangenen Jahr  ordnungsgemäß mit seiner

Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte  von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er  jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die  Sachbearbeiterin beim Finanzamt.

Im Steuerbescheid traute der Rentner  seinen Augen nicht ... die

Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg  geschrieben und

auf 1100018000 ? (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld errechnete das

Finanzamt auf mehr als 200 Mio.  Euro.

Daraufhin rief der Rentner beim  Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin

auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde  ihm zugesagt.

Einige  Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom Bankautomaten

eingezogen. Seine Bank wies den  Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine

Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe. Daraufhin maschierte  der

Rentner zu seinem  Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das

Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der  Beschwerde abgeholfen.

Der  Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück. Jetzt aber  der

Hammer: Der  Rechtsantwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten,

die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert  (mehr als 200 Mio.

Euro) hatte  einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt

weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht. Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der Mann hat alles richtig gemacht! Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der  Steuerzahler. Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert. Der Anwalt und der  Rentner sind seit dem gute  Freunde.

 

so kanns gehen..............

 

@Lummi,

 

also die Medien übertreiben leider allzu oft.

 

 

Übrigens müsste kein Finanzamt einen gegnerischen Rechtsanwalt

bezahlen, selbst wenn es vor Gericht verlieren würde.

 

Gleiches gilt übrigens auch für andere Staatsdienststellen wie u.a. auch

den RP u.s.w. , denn hier ist die Rechtssprechung und das Gesetz eindeutig,

das wiederum besagt, der Kläger trägt seine Kosten immer selbst. :(

 

 

Und wenn der Kläger ein staatsdienstliches Unternehmen ist,

dann dürfen im Gewinn-, wie auch im verlorenen Fall die Kosten dem Beklagten,

bzw. dessen Rechtsschutzversicherung auferlegt werden. :D

 

 

 

Noch ein ähnliches Beispiel zum Schluss.

 

Wir wissen alle, das viel zuwenig Bürger eine Rechtsschutzversicherung besitzen.

 

 

Folgender Fall:

 

Du bekommst ein Schreiben vom RP und Dir wird vorgeworfen, z.B. bei

Rot über eine Ampel gefahren zu sein.

 

Bussgeld z.B. 200,- Euro und 4 Wochen Führerscheinentzug.

 

Nun, da es mal nicht so gewesen ist, nimmst Du Dir einen Rechtsanwalt

und ziehst vor Gericht.

 

Du gewinnst leider erst in der 2. Instanz.

 

Die Kosten Deines Rechtsanwaltes für die 1. und 2. Instanz ca. 1000,- Euronen.

 

 

Hast Du nun eine Rechtsschutzversicherung, kein Problem die zahlt den Betrag.

 

 

Solltest Du aber keine Rechtsschutzversicherung haben,

dann zahlst Du auch im Gewinnfalle Deinen Rechtsanwalt selbst.

 

 

So lautet nun einmal das Gesetz (*).

 

* davon ausgenommen sind nur Sozialhilfeempfänger auf Antrag.

 

 

 

Was glaubst Du wohl Lummi, was jene Leute machen, die wie oben für einen

gewonnen Prozess auch noch zahlen mussten, wenn es sie wieder treffen würde,

weil vielleicht wieder keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist ?

 

 

Tja, sie zahlen lieber 200,- Euronen und Ruh ist,

als das sie Klagen, gewinnen und trotzdem ggf. wieder 1000,- Euro bluten müssen.

 

 

 

 

 

Und ob Du es glaubst, oder nicht, oder jetzt für absoluten Schmarren hälst,

unser geldgeiler Drecksstaat weiss das.....und zwar sehr genau.

 

 

Man kann es ja schliesslich probieren. :(

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Ja ja das ist das mit dem Finanzamt. Die unterliegen nicht den normalen Gesetzen eines Zivilen Rechtsstreites. So was ist "Narrenfreiheit". Da wird nicht mal einer entlassen, weil es Beamte sind.

 

Die haben besondere Gesetze, die sie besser absichern. Hat der Staat extra so gemacht.

 

Es ist auch ein Unterschied ob ich einer Privat Person Geld schulde oder dem Staat. :D

 

Der Rentner hätte einfach "fristgerecht" Wiederspruch einlegen müssen.

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mich kotzt dieses Land schon lange an, hätte ich gut 1-2 Millionen Euro was weiß

ich im Lotto oder so gewonnen dann würde ich Deutschland den Rücken kehren

und auswandern. Vielleicht ein oder 2mal im Jahr Verwandte und Freunde be-

suchen und das war's auch schon. Was hier in diesem Land mittlerweile abgeht das

ist echt nur noch zum kotzen.

Der ganze Staat ist nur noch korrupt, geldgeil und wasweißichnoch.... Man kann

wählen wenn man will, ob SPD oder CDU, alle haben Dreck am stecken und sind

korrupt, was will man machen.

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Wisst ihr was mich ankotzt:

das es hier immer wieder (aber nicht nur hier!!) die gleichen Diskussionen gibt, wie Scheißstaat, Betrüger, Verbrecher, alles Scheiße, ich ziehe nach Mallorca......letztens hat mir Bekannter gesagt, er beantrage nächste Woche die Ausreise.... :(:(

 

Aber Spass beiseite, so kann es doch nicht weitergehen, Leute!? Oder meint ihr das es sich irgendwann von allein regelt, das alles mal wieder von allein "normal" wird? Oder ob wir uns an die Schei** hier irgendwann gewöhnt haben?

 

Ich weiß es nicht, ich weiß nur eines: mekern allein hilft nicht! Nur wer handelt kann etwas verändern (siehe unsere Politiker und ihre verzweifelten Rufe an die Industrie: "....sie haben jetzt die Verpflichtung zu handeln...." :D ).

 

Wir sind hier rein theoretisch eine Gemeinschaft von schlagmichtot tntausend?? Da muß doch was zu machen sein??? Hier gibt es doch genug schlaue Köpfe, die bestimmt genug in der Birne haben, um etwas auszutüfteln. Ich denke da an eine groß angelegte schriftliche Kampangne gegen die, die die jetzige schei** verbockt haben. Irgendwie müssen die doch zu kriegen sein!!?? Es kann doch nicht immer so gehen, das man Politiker wird, große Schnauze kleines Hirn, alles geht den Bach runter und hinterher zum Dank bekommt dieser Ars** auch noch bis zu seinem Lebensende mehr Kohle, als unserein es je in seinem Leben hätte verdienen können????? Man, wo sind wir, wenn das der Normalzustand ist??

 

Leute, strenkt mal eueren Grips an und denkt mal drüber nach. Ich meine die Jurastudenten und ähnlich pfiffigen Leute unter uns......

 

Gruß isas

bearbeitet von isas
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Also ich konnts nicht galuben und hab mir das mal auf der Frontal21 Seite angeschaut

 

Klick

 

Aber die sagen wirklich, dass das Finanzamt den Rechtsanwalt zu bezahlen hat. Die Kosten eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid sei er von einem Steuerberater oder von einem Rechtsanwalt gefertigt worden, hat immer der Steuerpflichtige zu tragen. Die Kosten kann er natürlich bei der Steuer wieder absetzen, aber mehr nicht.

 

Alles andere würde ja bedeuten, dass bei jedem gewonnenen Einspruch das Finanzamt in Regress genommen werden könnte.

 

Gruß

 

RoteFlut

bearbeitet von RoteFlut
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Also ich konnts nicht galuben und hab  mir das mal auf der Frontal21 Seite angeschaut

 

Klick

 

Aber die sagen wirklich, dass das Finanzamt den Rechtsanwalt zu bezahlen hat. Die Kosten eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid sei er von einem Steuerberater oder von einem Rechtsanwalt gefertigt worden, hat immer der Steuerpflichtige zu tragen. Die Kosten kann er natürlich bei der Steuer wieder absetzen, aber mehr nicht.

 

Alles andere würde ja bedeuten, dass bei jedem gewonnenen Einspruch das Finanzamt in Regress genommen werden könnte.

 

Gruß

 

RoteFlut

Hi,

 

nun ich denke mal, das es sich hier um einen Präzedensfall handelt,

der aber mit Sicherheit nicht einfach so auf andere Fälle übertragbar ist.

 

 

Ich schrieb bereits oben, das normalerweise nur Sozialhilfeempfänger,

bzw. Mittellose auf Antrag eine Chance haben, ihre Rechtsanwaltsgebühren

im Gewinnfalle vom Finanzamt erstattet zu bekommen.

 

 

Und genau dies würde auch für den besagten Rentner gelten,

der ja durch die hohen angefallenen Kosten zu einem Sozialfall

werden würde und somit dann auch mittellos wäre.

 

Deshalb wurde vom Finzantgericht das Finanzamt dazu verdonnert,

in diesem speziellen Fall zahlen zu müssen. :D

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Also ich muss meine Aussage wohl zum Teil zurücknehmen.

 

Es gibt ein Urteil vom 12.08.1994 des Landgericht Offenburg in dem das Finanzamt zur Erstattung der Steuerbertungskosten verurteilt wurde. Allerdings ging es in diesem Urteil darum, dass die Finanzbeamtin ihre Amtspflicht verletzt hatte. Das heisst also in Ausnahmefällen ist sowas schon möglich.

 

Ich glaube aber nicht, das irgendein Finanzamt freiwillig zahlt...und da wir in Deutschland die Einzelfallrechtsprechung haben wird man jeden Fall durchklagen müssen. Wir sind ja nicht in den USA. Bei uns gibt es keine Präzidenzfälle.

 

Gruß

 

RoteFlut

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Gast marvin-42

Das ändert allerdings nichts daran, dass ein Anwalt seine Gebühren nach dem Streitwert berechnet und so auf eine Goldader stossen kann. Ich habe vor Jahren mal gelesen, wieviel die Notare bekommen haben, die die Beurkundungen für ein Kernkraftwerk vornahmen. Sehr guter Stundenlohn!

 

Nur zur Klarstellung: Sehr viele Rechtsanwälte und Notare sind arme Schlucker. Man muss schon zum Kreis der bekannten gehören...

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Also ich muss meine Aussage wohl zum Teil zurücknehmen.

 

Es gibt ein Urteil vom 12.08.1994 des Landgericht Offenburg in dem das Finanzamt zur Erstattung der Steuerbertungskosten verurteilt wurde. Allerdings ging es in diesem Urteil darum, dass die Finanzbeamtin ihre Amtspflicht verletzt hatte. Das heisst also in Ausnahmefällen ist sowas schon möglich.

 

Ich glaube aber nicht, das irgendein Finanzamt freiwillig zahlt...und da wir in Deutschland die Einzelfallrechtsprechung haben wird man jeden Fall durchklagen müssen. Wir sind ja nicht in den USA. Bei uns gibt es keine Präzidenzfälle.

 

Gruß

 

RoteFlut

 

Hmm, aber über dem Landgericht, steht immer noch das Oberlandesgericht

und wer weiss wie die entschieden haben, da ich davon ausgehe, dass das

Finanzamt ggf. Revision eingelegt hat. :D

 

Tja und über dem Oberlandesgericht steht ggf. auch noch der Bundesfinanz-

gerichtshof und weiss der Geier, was die sich haben einfallen lassen. :(

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Nein das Urteil ist Rechtskräftig.

 

Weiteres Urteil hierzu:

 

Landgericht Berlin 27.11.1997 13-O-19/97 (auch wegen Amtspflichtverletzung)

 

Über dem Landgericht steht zwar noch das Oberlandesgericht, aber die Revision muss ja erstmal zugelassen werden.

 

Ach ja....den Bundesfinanzgerichtshof gibt es nicht. Es gibt den Bundesgerichtshof und den Bundesfinanzhof :D:(

bearbeitet von RoteFlut
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Nein das Urteil ist Rechtskräftig.

 

Weiteres Urteil hierzu:

 

Landgericht Berlin 27.11.1997 13-O-19/97 (auch wegen Amtspflichtverletzung)

 

Gut...ich nehme es mal als Ausnahme zur Kenntniss,

wäre aber schön wenn andere Gerichte öfters ähnlich Entscheidungen treffen würden. :(

 

 

Na, mir kann es ja eigentlich egal sein,

schliesslich bin ich mit Firmen-, Privat-, KFZ.- und speziellem Strafrechtsschutz

gut ausgestattet.

 

 

So bin ich jeder Situation gut gewappnet. :(:D

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Tja und über dem Oberlandesgericht steht ggf. auch noch der Bundesfinanz-

gerichtshof und weiss der Geier, was die sich haben einfallen lassen.  :(

Ach ja....den Bundesfinanzgerichtshof gibt es nicht. Es gibt den Bundesgerichtshof und den Bundesfinanzhof 

 

Tsts, One... sowas von Dir... Das hätt ich nie gedacht... :D:(:(

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Gast mrdata2000

Oh Mann! Finde ich ne Frechheit von dem Rechtsanwalt! Fehler passieren nun mal... auch bei Finanzbeamten! So ein Arschloch! Auf unsere Kosten!

 

Ich schäume wieder mal vor Wut! Dieser geldgeile Sack! :D:(:(

 

 

MrData

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Oh Mann! Finde ich ne Frechheit von dem Rechtsanwalt! Fehler passieren nun mal... auch bei Finanzbeamten! So ein Arschloch! Auf unsere Kosten!

Ich mein, das da Fehler entstehen, ich denke mal, da regt sich doch auch keiner drüber auf... Aber wenn der Rentner nach seinem Bescheid dort direkt anruft und den Fehler klarstellt, daraufhin aber trotzdem seine Konten gesperrt werden... Ich finde, dass ist ein Grund sich aufzuregen... Leute mit normalem Menschenverstand gucken zwei mal auf sowas, bevor das bearbeitet wird... Aber da sitzen ja Beamte, das ist das Problem...!!!

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Also erst mal abwarten...ich hab den Beitrag zwar nicht gesehen...wenn ich das aber richtig gelesen habe, hat der Rechtsanwalt sein Geld noch lange nicht. Erst muss er das mal vor Gericht erstreiten.

 

Ohne mich jetzt groß mit der Sache beschäftigt zu haben, möchte ich jetzt mal bezweifeln, dass in dem Fall überhaupt ne Amtspflichtverletzung vorgelegen hat.

 

Ausserdem stellt sich für mich die Frage, wer denn nun das Geld vom Finanzamt einfordern will. Schadensersatz bekommt nur der, dem auch der Schaden entstanden ist. Jeder redet davon, dass der Rechtsanwalt das Geld einklagen will. Aber die Rechnung für den Einspruch des Rechtsanwalts richtet sich doch an den Rentner. Er müsste also klagen. (Ich bezweifle natürlich nicht, dass sich der Mist der Rechtsanwalt ausgedacht hat)

 

Typisch Medien. Hier mal undeutlich....da mal undeutlich....und schon schreit jeder wie sowas wohl sein kann. Das ist ein typischer Aufmacher für die Bildzeitung.

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Tja und über dem Oberlandesgericht steht ggf. auch noch der Bundesfinanz-

gerichtshof und weiss der Geier, was die sich haben einfallen lassen.  :(

Ach ja....den Bundesfinanzgerichtshof gibt es nicht. Es gibt den Bundesgerichtshof und den Bundesfinanzhof 

 

Tsts, One... sowas von Dir... Das hätt ich nie gedacht... :D:(:(

 

@dererik

 

Oberster Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle :(

 

http://www.bundesfinanzhof.de/www/index1.html ..........

 

 

Unter normalen Umständen führt der Weg vom Oberlandesgericht zum BGH,

je nach Sachlage und deren Zuständigkeit auch über die Verwaltungs- und

Oberverwaltungsgerichte bis hin zum BGH.

 

 

Gesetzliche Verankerungen, oder zukünftige Weisungen an die sich

auch das Finanzamt zu halten hat, werden vom BFH (*) entschieden.

 

* Bundesfinanzhof, bzw. Bundesfinanzgerichtshof ....also kurz BFH

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Sach dat Rote Flut... Der hat gesagt, dass es Bundesfinanzgerichtshof nichts gibt... :(

 

Im Übrigen kann ich im Link auch nix von Bundesfinanzgerichtshof lesen...

 

Aber is ja auch egal... :D

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ich habe die geschichte schonmal gelesen, habe sie mal per mail bekommen.

ich kann es mir wirklich nicht vorstellen, wenn man die kennzahlen des rentners eingibt für die steuererklärung kommt ein prüfhinweis das es zu einer erhöten erstattung kommt, diesen prüfhinweis muss man freigeben und bei der summe würden die roten lampen beim rechenzentrum angehen. der rechner würde das rausschmeißen und ein hinweisblatt drucken ob das angehen kann. um jetzt noch diesen betrag freizugeben müsste es der sachgebietsleiter noch unterschreiben und dann ginge es zur finanzkasse die den erstattungsbetrag dann manuell freigeben müssten. bei so vielen leuten fällt es auf.

kann es mir also wirklich nicht vorstellen. sollte es wirklich trotz der genannten aspekte wirklich dazu kommen, dass der fehler nicht bemerkt wurde, kann das finanzamt immer noch nach §177 Abs. 1 abgabenordnung ändern, da es ein maschineller eingabefehler ist, also nichts mit gericht und vollen taschen voller geld für den anwalt.

 

meine ansicht !!!

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ich habe die geschichte schonmal gelesen, habe sie mal per mail bekommen.

ich kann es mir wirklich nicht vorstellen, wenn man die kennzahlen des rentners eingibt für die steuererklärung kommt ein prüfhinweis das es zu einer erhöten erstattung kommt, diesen prüfhinweis muss man freigeben und bei der summe würden die roten lampen beim rechenzentrum angehen. der rechner würde das rausschmeißen und ein hinweisblatt drucken ob das angehen kann. um jetzt noch diesen betrag freizugeben müsste es der sachgebietsleiter noch unterschreiben und dann ginge es zur finanzkasse die den erstattungsbetrag dann manuell freigeben müssten. bei so vielen leuten fällt es auf.

kann es mir also wirklich nicht vorstellen. sollte es wirklich trotz der genannten aspekte wirklich dazu kommen, dass der fehler nicht bemerkt wurde, kann das finanzamt immer noch nach §177 Abs. 1 abgabenordnung ändern, da es ein maschineller eingabefehler ist, also nichts mit gericht und vollen taschen voller geld für den anwalt.

 

meine ansicht !!!

Hi,

 

so in der Art sehe ich das eigentlich auch.

 

 

Ansonsten hilf da nur noch der richtige Rechtsschutz. :(:(:D

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Also da muss ich 2Rock klar widersprechen.

 

Eine Änderung nach § 177 AO is eh nicht möglich. Das betrifft die Berichtigung aufgrund materieller Fehler.

 

Da der Rechtsanwalt aber nun einmal vermutlich Einspruch eingelegt hat wird das Finanzamt dem Einspruch abhelfen müssen. Das Finanzamt muss also im wege des Einspruchs den Fehler berichtigen.

 

Und so kommt der Rechtsanwalt zu seinem Gegenstandswert für seine Rechnung. Aber wie gesagt ich bezweifle das eine Amtspflichtverletzung vorgelegen hat.

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Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert. Der Anwalt und der Rentner sind seit dem gute Freunde.

 

Vielleicht ist ja auch die Beamtin eine gute Freundin, nicht nur seit dem.

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Gast
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