Gast twinns Geschrieben 4. April 2005 Melden Share Geschrieben 4. April 2005 klick was kommt noch alles auf uns zu kurzer ausschnitt: Deutschland muß einen deutschen Staatsbürger auch dann in ein europäisches Ausland ausliefern, wenn er dort einer Straftat beschuldigt wird, die in Deutschland keine Straftat ist. Wir dürfen also keinen Abgleich mit deutschem Recht vornehmen. Wir müssen den deutschen Staatsbürger sehenden Auges ins Ausland ausliefern, obwohl die Tat bei uns nicht strafbar ist. (...) Dieser deutsche Staatsbürger kann nach der Verurteilung im Ausland nicht einmal beantragen, die dort verhängte Strafe in Deutschland verbüßen zu dürfen. Das geht nämlich nur dann, wenn diese Tat auch in Deutschland eine Straftat ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ghettodog Geschrieben 4. April 2005 Melden Share Geschrieben 4. April 2005 musste im urlaub eben aufpassen... kein land wird dich ausliefern lassen wollen wenn du nicht dort eine straftat begangen hat... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Phelbes Geschrieben 4. April 2005 Melden Share Geschrieben 4. April 2005 Das das GG kein Freibrief für Kriminelle sein darf ist ja wohl klar. Wer im Ausland ein Verbrechen begeht, soll auch dafür büßen und zwar nach den dort geltenden Gesetzen. Am besten man hält sich an diese, dann hat man kein Problem. Gruß Phelbes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast One_X Geschrieben 4. April 2005 Melden Share Geschrieben 4. April 2005 (bearbeitet) Hi Leutz, twinns hat es doch klar und deutlich ausgedrückt, das man bei einer Straftat ausgeliefert werden kann, auch wenn diese Straftat in Deutschland überhaupt keine darstellt. Also Klartext, bevor Mann oder Frau im Ausland Urlaub machen will, müsste zuvor sämtliche Gesetze des Auslandes in dem Urlaub geplant ist, auswendig studiert werden, um dann zu Wissen, was dort eine Straftat ist und was nicht.. Nur einmal so nebenbei ...alleine Deutschland hat schon über 70.000 Gesetze, ich wünsche viel Spass beim auswendig lernen. Und wer dennoch glaubt, es wird nicht so heiss gegessen wie gekocht, oder alles nur halb so schlimm, der wird bald eines Besseren belehrt werden. Zitat: Dabei genügt die bloße Beschuldigung irgendeiner Staatsanwaltschaft irgendeines EU-Staates zum Antrag auf Auslieferung. Die Tat braucht auch nicht einmal auf dem Boden des betreffenden Staates begangen worden zu sein. bearbeitet 4. April 2005 von One_X Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast twinns Geschrieben 4. April 2005 Melden Share Geschrieben 4. April 2005 Hi Leutz, twinns hat es doch klar und deutlich ausgedrückt, das man bei einer Straftat ausgeliefert werden kann, auch wenn diese Straftat in Deutschland überhaupt keine darstellt. Also Klartext, bevor Mann oder Frau im Ausland Urlaub machen will, müsste zuvor sämtliche Gesetze des Auslandes in dem Urlaub geplant ist, auswendig studiert werden, um dann zu Wissen, was dort eine Straftat ist und was nicht.. Nur einmal so nebenbei ...alleine Deutschland hat schon über 70.000 Gesetze, ich wünsche viel Spass beim auswendig lernen. Und wer dennoch glaubt, es wird nicht so heiss gegessen wie gekocht, oder alles nur halb so schlimm, der wird bald eines Besseren belehrt werden. Zitat: Dabei genügt die bloße Beschuldigung irgendeiner Staatsanwaltschaft irgendeines EU-Staates zum Antrag auf Auslieferung. Die Tat braucht auch nicht einmal auf dem Boden des betreffenden Staates begangen worden zu sein. danke One_x, stimmt genau. woher soll ich wissen ob meine tat eine straftat ist oder nicht ( ich rede nicht von einer kriminellen handlung). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Phelbes Geschrieben 4. April 2005 Melden Share Geschrieben 4. April 2005 (bearbeitet) Altes Sprichwort sagt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... oder so ähnlich. Mann oh Mann Sorgen habt Ihr bearbeitet 4. April 2005 von Phelbes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast suicidecrew Geschrieben 4. April 2005 Melden Share Geschrieben 4. April 2005 yop ^^ siehe gesetz in Kalifornien dort ist es Frauen Verboten Sonntags Fallschirm zu springen ! also Girls wisst ihr schonmal bescheid Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast mellowbase Geschrieben 4. April 2005 Melden Share Geschrieben 4. April 2005 yop ^^ siehe gesetz in Kalifornien dort ist es Frauen Verboten Sonntags Fallschirm zu springen ! also Girls wisst ihr schonmal bescheid seit dem springen die ohne,wa? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Rasko Geschrieben 4. April 2005 Melden Share Geschrieben 4. April 2005 Deswegen bleibe ich lieber zu Hause Da soll man im Urlaub diesen Abzockern,denen schon der Sabber nachläuft, auch noch in den Arsch kriechen Die können mich alle mal. Ich habe mir einen Pool gebaut,(zur Urlaubszeit ist es bei uns hier auch schön) habe im Keller genug zum Trinken,neben dem Pool den Griller Ich habe im Ausland ein paar Jahren im Rohrbau auf Montage gearbeitet. Was wir uns da mit den Behörden wegen Visa,Sperrstunde etc. mitgemacht haben,kann man ja gar nicht sagen. Leibesvisitutionen(diese Demütigung) waren an der Tagesordnung. Glaubt mir,kein Land schert sich um die deutschen Gesetze. Da kann man froh sein,wenn man von der Botschaft zumindest die Heimreise vorgestreckt bekommt. Allein der Verdacht genügt,und die können dich monatelang einbuchten. Und so zimperlich sind die nicht Ihr müßt mal hinter die Fassaden dieser "Sonnenländer"schauen.Da geht es nur ums Abzocken und Kassieren.Und wenn man nach dem Baden im Meer fürs Duschen nochmal bezahlen muß,kommt mir das Kotzen. Urlaub im Ausland? Nein Danke! Da gib ich viel lieber mein sauer verdientes Geld in meiner Heimat aus Was auch unserer Wirtschaft weit nützlicher ist. Diese Straftatregelung gilt eigentlich schon seit vielen Jahren. Kein Staat vertut sich wegen ein paar Verdächtigungen oder Vermutungen die meist guten Beziehungen zu einem anderen Land. Und warum soll die deutsche Justiz Interesse an einem Vollzug in Deutschland interessiert sein? Wenn der Vollzug in einem anderen Land gemacht wird,kostet es gar nichts Und das Absitzen einer Strafe kostet in einem deutschen Knast weit mehr als zB.in Rumänien. In der Politik gehen die Uhren eben anders. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Banana-Joe Geschrieben 4. April 2005 Melden Share Geschrieben 4. April 2005 (bearbeitet) Im Klartext will man ein Schlupfloch zu machen. Es war ja bisher auch so das man nur bei schweren vergehen bzw längeren Haftstrafen ausgeliefert wurde. Viele Gauner haben sich im Ausland verkrochen bzw von da aus operiert, siehe Kim Schmitz. Das ich wenn ich im Ausland bin auch deren Gesetze zu beachten habe ist doch wohl logisch. Nur ein kleines beispiel. Wenn ich in Saudi Arabien in nicht dafür gekenzeichneten gebieten mit Alkohohl erwischt werde giebt es 20 Stockschläge. Wenn man seine blonde Freundin dabei hat, und sie verdeckt aus Dummheit ihr Haar nicht (Kopftuch) können schon mal Steine Fliegen. Wenn ich auf den Philipinen mit 5 Gramm Heroin erwischt werde droht die Todesstrafe. Was noch sehr lustig ist, in vielen Fernostlichen Ländern China, Thailand, Vietnam ist das Glücksspiel verboten. Hier kann man schon für ein paar Wurfel die man mit dem "Mensch Ärgere dich nicht" Spiel dabei hat, hart bestraft werden. Lustieg aber wahr. Jeder solte sich überlegen wo er hinfährt. bearbeitet 4. April 2005 von Banana-Joe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Santorin Geschrieben 4. April 2005 Melden Share Geschrieben 4. April 2005 Schuldingung Banana-Joe aber den Thread hier hast du glaube ich nicht ganz verstanden. Noch mal genau lesen hilft. Nicht böse gemeint. Gruss Santorin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast One_X Geschrieben 4. April 2005 Melden Share Geschrieben 4. April 2005 Sorry Jungs und Mädchen, wollen einige es nicht verstehen, oder könnt ihr es nicht verarbeiten. Gerade dieses neue Gesetz ist eine ganz heikle Nummer und dem sollte besondere Beachtung zugemessen werden. Nochmals das Zitat: Dabei genügt die bloße Beschuldigung irgendeiner Staatsanwaltschaft irgendeines EU-Staates zum Antrag auf Auslieferung. Na ? jetzt gerafft...? Oje...kommt jetzt wieder die Aussage: "Na dann bleibe ich eben Daheim ?" Dann zieht euch dies bitte auch noch rein. Zitat Die Tat braucht auch nicht einmal auf dem Boden des betreffenden Staates begangen worden zu sein. Klartext.... ihr könnt auch im Innland gegen ein Gesetz im Ausland verstossen haben und werdet dann vom Ausland zur Rechenschaft gezogen. Na...würde euch das wohl gefallen ? Merket: § 1 der Staat hat immer Recht § 2 falls der Staat mal nicht Recht haben sollte, tritt automatisch § 1 in Kraft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Santorin Geschrieben 4. April 2005 Melden Share Geschrieben 4. April 2005 @One X Also wenn du mit solch starkem Tobak aufwartest dann bitte auch Quellen angeben. Danke!! MfG Santorin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast One_X Geschrieben 4. April 2005 Melden Share Geschrieben 4. April 2005 (bearbeitet) @One XAlso wenn du mit solch starkem Tobak aufwartest dann bitte auch Quellen angeben. Danke!! MfG Santorin Moin, lies mal beim oben genannten Link recht weit unten, dort steht es schwarz auf weiss. Direkt über dem Bild vom Tyrannosaurus. bearbeitet 4. April 2005 von One_X Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Rasko Geschrieben 4. April 2005 Melden Share Geschrieben 4. April 2005 Lol,das ist ja ein Ding Auszug aus dem Link: Ferner wird die alte Rechtsnorm, daß niemand wegen derselben Tat zweimal verurteilt werden darf, aufgehoben: Ein nach dem neuen Europarecht Verurteilter kann nach dem Verbüßen seiner Strafe von einem anderen EU-Land wegen derselben Tat erneut beschuldigt und verurteilt werden, sogar zu noch höherer Strafe, und dann noch von weiteren Ländern. Mißliebige oder politisch unangenehme Personen können also auf diese Weise für viele Jahre »aus dem Verkehr gezogen« und ihres Vermögens beraubt werden. Nach einem Rahmenbescheid ist parallel zur Auslieferung selbst die Beschlagnahme des Vermögens eines Beschuldigten aus dem Ausland heraus möglich, so daß diesem dann auch die finanziellen Mittel fehlen, sich wirkungsvoll zu verteidigen. ------------------------------------------------------------------------------------------- Man oh Man,da bleibt einem ja die Spucke weg Dazu kann ich nichts mehr sagen,da fehlt mir einfach die Sprache. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Santorin Geschrieben 4. April 2005 Melden Share Geschrieben 4. April 2005 Dies ist aber höchst spekulativ. Ich glaube kein Italienischer Staatsanwalt würde Anklage gegen 70% der Deutschen einreichen weil sie in Kneipen rauchen. Da ist mal wieder was beschlossen worden was keiner versteht aber auch keinem schaden wird. Meine Meinung. Gruss Santorin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast One_X Geschrieben 4. April 2005 Melden Share Geschrieben 4. April 2005 Dies ist aber höchst spekulativ.Ich glaube kein Italienischer Staatsanwalt würde Anklage gegen 70% der Deutschen einreichen weil sie in Kneipen rauchen. Da ist mal wieder was beschlossen worden was keiner versteht aber auch keinem schaden wird. Meine Meinung. Gruss Santorin Um solche Kleinigkeiten wird es auch nicht gehen, aber mir würden jede Menge anderer Sachen einfallen, die in Germany gang und gebe sein könnten, aber in z.B. Spanien strafbar wären. Ob jedoch dann eine Anklage erfolgen wird bleibt abzuwarten, noch ist das letzte Wort vom BGH nicht gesprochen, aber der Satz, Zitat: Dabei genügt die bloße Beschuldigung irgendeiner Staatsanwaltschaft irgendeines EU-Staates zum Antrag auf Auslieferung. spricht wahrlich für sich, in welche Richtung es gehen wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Santorin Geschrieben 5. April 2005 Melden Share Geschrieben 5. April 2005 Na da wollen wir mal schauen was da noch auf uns zu kommt. Erschreckend ja abschreckend nein!! Gruss Santorin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast DerWolf Geschrieben 5. April 2005 Melden Share Geschrieben 5. April 2005 also das kann ich mir nicht vortstellen das es so etwas geben wird... wie schnell darf ich dann auf der bab fahren??? mit wieviel alkohol darf ich noch fahren??? oder muss ich dann in jedem eu-land strafe bezahlen wegen der geschwindigkeitsüberschreitung auf der bab... aus meiner sicht ist das absoluter quatsch und keinesweg umsetzbar... hoffentlich werden jetzt nicht alle raucher in deutschland verklagt wegen steuerhinterziehung, weil in gb ja nunmal eine viel höhere steuer auf zigartten ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 5. April 2005 Melden Share Geschrieben 5. April 2005 ist wirklich starker toback !! aber ich lese immer nur von Straftaten ... es gibt da unterschiede zwischen straftat und Ordnungswiedrigkeit ... aber trotzdem .. jetzt könnte man ja schröder aus spanien Verklagen oder so ... ach nee ..für diese Papnasen gilt ja das Gesetz nicht.. grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Rasko Geschrieben 5. April 2005 Melden Share Geschrieben 5. April 2005 Die genießen ja diplomatische Imunnität Diese Gesetze sind für "normale Bürger" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast One_X Geschrieben 5. April 2005 Melden Share Geschrieben 5. April 2005 Die genießen ja diplomatische Imunnität Diese Gesetze sind für "normale Bürger" Oha.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast JoeEagle Geschrieben 5. April 2005 Melden Share Geschrieben 5. April 2005 das ist nun mal so wenn man im Ausland ist.... Wenn ein kanibalisch afrikanischem Hinterland nach Deutschland zu besuch kommt und ein leckeres Bleichgesicht verspeißt( was im kanibalisch afrikanischem Hinterland das normalste der Welt ist).... wird er hier in Deutschland des Mordes angeklagt. Wie auch sonst sollte Europa rechtlich sonst funktionieren........ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast One_X Geschrieben 5. April 2005 Melden Share Geschrieben 5. April 2005 das ist nun mal so wenn man im Ausland ist.... Wenn ein kanibalisch afrikanischem Hinterland nach Deutschland zu besuch kommt und ein leckeres Bleichgesicht verspeißt( was im kanibalisch afrikanischem Hinterland das normalste der Welt ist).... wird er hier in Deutschland des Mordes angeklagt. Wie auch sonst sollte Europa rechtlich sonst funktionieren........ Oje... Hast Du es auch nicht richtig gelesen ? Hier nochmals für Dich zum Mitschreiben. Die Tat braucht auch nicht einmal auf dem Boden des betreffenden Staates begangen worden zu sein. Und genau in diesem Satz steckt böses drin. Darüber hinaus gibt es nur noch ein kannibalisches Volk auf unserem Globus, das übrigens in Australien lebt, aber auch diesen ist es per Gesetz untersagt, diesen Gelüsten weiter nachzugehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Banana-Joe Geschrieben 5. April 2005 Melden Share Geschrieben 5. April 2005 Tja das ist die Europaische verfassung der wir alle unterliegen werden. Die wichtigsten sachen vereint man da drin. Schliesslich sind die Gezetze in Europa sowieso fast gleich. Das ist ein fake...... Das würde bedeuten wenn in Holland einer jemandem 3 Gramm Hash verkauft wird er hier angeklagt. Das würde ja eine absolutes Chaos geben. Und Staatsanwälte dürfen noch nicht eimal weg kucken. Also nix mit wo kein Kläger da kein Richter. Ich glaub das nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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