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auch mal was rechtliches


xsoulmanx

Empfohlene Beiträge

Hallo,

da mit bei 123recht.de bis jetzt nicht geholfen wurde und ich ne anwort am besten gestern bräuchte, versuch ichs mal hier.

ich poste einfach mal das was ich bei 123recht schon geschrieben hab:

Hallo zusammen.

Ich komm mal sofort zum Punkt.

 

Ich bin als studentische Aushilfe in einem Computerladen angestellt und montiere dort PCs.

Bezahlt werde ich pro Rechner. Das waren bisher 3,80/Stück. Als ich gestern meinen Lohn auf dem Konto hatte erschien mir das doch etwas wenig.

Auf Nachfrage wurde mir heute gesagt, dass es nur noch 2,50 pro Rechner gibt.

Alles aus heiterem Himmel. Es gab zwar Gerüchte, aber keine offizielle Ankündigung. Außerdem ist das ja schon eine erhebliche Kürzung.

Als ich dort angefangen habe, hab ich noch 5/Stk bekommen. Bis jetzt hab ich das mitgemacht, aber nun ist der Bogen überspannt.

 

Ist diese Kürzung überhaupt rechmäßig? Ich würde mich doch stark wundern wenn das so sein sollte.

 

ich hoffe mal die rechtsexperten hier können mir helfen. über google hab ich auch nix brauchbares gefunden.

 

 

thx

soulman

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@ xsoulmanx:

 

Habe selber auch mal gewerblich Rechner geschraubt.

Rein interessehalber frage ich deshalb mal:

 

Du hast wirklich alles Einzelteile dort liegen ?

 

Bekommst Du die Rechnerpauschale wirklich nur fürs Schrauben, oder wird da auch noch Software installiert ?

Da würde mich dann auch noch der Zeitaufwand pro Rechner interessieren.

 

P.S. Sie dürfen Dich nicht ohne vorherige Kenntnisnahme und Deine schriftliche Zustimmung zu geringeren Pauschalen bezahlen. Du arbeitest ja zu vereinbarten Pauschalen (solltest Du schriftlich haben). Du kannst ja auch nicht einfach einem Masseur, dem Du sonst 25 Euro pro Massage gegeben hast plötzlich nur noch 20 geben. Da fragt er Dich dann auch, was das soll !

 

Du hast schließlich Deine Arbeitsleistung wie immer erbracht, oder ?

Bei uns gab es damals Abzüge bei der Pauschale, wenn Rechner wegen technischer Mängel zurückkamen.

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@rollo67

ja, ich hab da komplett alles in einzelteilen. alles verpackt, also auch noch auspacken. die gehäuse holen wir uns entsprechend dem system einzeln.

software wird auf kundenwunsch installiert (image mit sysprep).

der zeitaufwand ist unterschiedlich. wenn ich unsere fertigsysteme baue gehts meist schneller. die ganz einfachen dauern mit etwas übung ca. 10-15 min. größere ca 15-25min. je nachdem ob man z.b für den kühler noch nen anderen rahmen montieren muss usw.

rechner auf bestellung die z.b in ein chieftech gehäuse kommen dauern natürlich länger mit software zum teil 1 std.

der lohn/system ist für jeden rechner gleich. studenten haben bei uns nicht wirklich nen tagessatz der erreicht werden muß. aber es wird immer mit 2 pro stunde gerechnet (bisher).

so sollen die großen systeme mit kleineren beim verdienst ausgeglichen werden. diese art system schmeckt zwar keinem von uns, aber man hats halt hingenommen.

 

arbeitsleistung war wie immer. hat mir eigentlich ausgerechnet, dass ich ganz gut verdient habe. sind aber dann doch ca. 200 euronen weniger. das ist für nen studenten schon n heftiger einschnitt.

 

und auch erstmal danke für den tipp. ich hatte erstmal nix gesagt, weil ich nicht gerne ohne munition schieße.

 

mein problem liegt auch einfach darin, dass ich für das gleiche geld ca 1/3 mehr arbeiten muß. zeit die vom studium abgeht. und mehr zeit kann ich nicht entbehren. irgendwie muß ich ja auch meine rechnungen beahlen.

ist schon traurig, wenn man es sich nicht mehr leisten kann arbeiten zu gehen.

 

wenn jemand ncoh weitere tips hat bitte raus damit. wer noch hinweiß auf paragraphen hat auch.

 

@kroatien

danke, ich werd mir gleich mal ansehen.

 

 

gruß

soulman

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Gast Brightpower

Nach § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mitarbeitern die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Art und Höhe der Vergütung können sich aus tarifvertraglichen Regelungen, Betriebsvereinbarungen, dem Arbeitsvertrag, betrieblicher Übung oder aus der Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ergeben.

 

Verboten: Einseitige Lohnkürzung

 

Auf Grund der Gegenseitigkeit von Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die Vergütung einseitig zu kürzen.

 

Es handelt sich in Deinem Fall um eine einseitige Lohnkürzung, die nur mittels einer so genannten Änderungskündigung möglich ist. Das heisst der alte Arbeitsvertrag muss gekündigt und ein neuer ausgestellt werden. Dabei muss der Arbeitgeber jedoch die vertragliche Kündigungsfrist einhalten.

 

Wenn der Arbeitgeber seine Lohnkürzung mit Kosteneinsparung begründet, muss diese unter Einhaltung der Änderungskündigung für alle Mitarbeiter gelten und nicht nur für einen Teil.

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hui, vielen dank.

bedeutet das mit der kosteneinsparung, dass es da um alle Mitarbeiter einer bestimmten abteilung (hier montage) geht, oder für den gesamten betrieb? ihr müsst wissen, dass es sich zum großteil um einen familienbetrieb handelt. der großteil der stellen ist von der "sippe" selbst besetzt.

 

meine vermutung geht dahin:

es soll eine 2te filliale eröffnet werden und die investitionen mehr oder weniger durch diese kürzung mitgetragen werden. würde natürlich nie jemand zugeben.

 

ich kann auch allen die was mit ärger am arbeitsplatz haben das von kroatien gelinkte forum empfehlen. auch sehr kompetent.

 

mit eurer und der hilfe des anderen forums hab ich erstmal munition um am montag zu schießen. schade das ichs per telefon machen muß. sowas erledige ich sonst persönlich. egal, ich werds euch berichten.

 

 

gruß

soulman

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Gast Brightpower

Bei derartigen Änderungskündigungen, die der Sanierung eines Betriebes dienen, müssen die Lasten gleichmässig auf alle Arbeitnehmer verteilt werden. Danach ist es unzulässig, einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen herauszugreifen.

 

 

Aber Achtung:

 

Voller Kündigungsschutz gilt ab 2004 erst in Betrieben ab einer Größe von 10 Arbeitnehmern. Der Schwellenwert für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ist ab 1. Januar 2004 (von bisher fünf Arbeitnehmern) durch Einführung eines gestaffelten Schwellenwertes erhöht worden.

Der 5. bis 10. neue Arbeitnehmer genießt keinen Kündigungsschutz. Erst bei mehr als 10 Arbeitnehmern erhalten alle Arbeitnehmer Kündigungsschutz.

 

 

Sonst kann er dir ohne Begründung Kündigen.

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Gast Brightpower
Handicap  Erstellt am Sun Feb 27 16:55:17 GMT 2005

 

Na zum Glück geht es hier um  Lohnkürzung

 

Nicht Kündigung

 

Ja aber eine Lohnkürzung setzt eine Änderungskündigung voraus.

 

und dies kann bei

 

Aber Achtung:

 

Voller Kündigungsschutz gilt ab 2004 erst in Betrieben ab einer Größe von 10 Arbeitnehmern. Der Schwellenwert für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ist ab 1. Januar 2004 (von bisher fünf Arbeitnehmern) durch Einführung eines gestaffelten Schwellenwertes erhöht worden.

Der 5. bis 10. neue Arbeitnehmer genießt keinen Kündigungsschutz. Erst bei mehr als 10 Arbeitnehmern erhalten alle Arbeitnehmer Kündigungsschutz.

 

 

Sonst kann er dir ohne Begründung Kündigen.

 

in die Hose gehen und schon hat er keinen Job mehr.

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so, war nur n versehen von der buchhaltung.

aber wenn der, der dafür zuständig ist daneben steht wenns einem gesagt wird und da kein wort kommt, denkt man sich ja seinen teil.

das geld bekomm ich nachgezahlt.

also viel lärm um nichts.

trotzdem danke an alle die mir geholfen haben.

 

 

 

gruß

soulman

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