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Wieviel Schenkungssteuer ist zu bezahlen


Gast timespirit1

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Gast timespirit1

da in diesem board recht viele profis unterwegs sind, dachte ich mir, frag mal die community, die wissen dass bestimmt :D:P

 

also, dann leg ich mal los..........

 

am letzten sonntag hat die oma meiner frau gesagt, dass sie uns das haus in dem wir leben schenken will, notartermin ist übermorgen.......geil!!!!

 

nagut, ich dann die letzten tage im i-net gechaut wegen schenkungssteuer, hab auch schon diverse schenkungssteuer-rechner versucht,

aber die bezieht halt nicht alle sachen mit ein.

 

die daten zum haus: ca. 90 jahre alt, 2 wohnungen (1x78qm, 1x 100qm), 400qm grundstück, sehr renovierungsbedürftig,

wie vollwärmeschutz, isolierfenster und heizung.

den bodenrichtwert habe ich beim katasteramt nachgefragt, der liegt je nach lage des grundstücks zwischen 205.- bis 320.- je qm.

meine frau hat durch den verwandschaftsgrad einen freibetrag von 51.200.- (steuerklasse I, nicht gleichzusetzen mit steuerklasse auf der lohnsteuerkarte)

 

desweiteren lese ich immer, dass die miete mit einbezogen werden muss, da die wohnungen bisher noch nicht vermietet waren,

kann man hier nichts ansetzen vielleicht den örtsüblichen mietspiegel für altbauten.

 

ausserdem muss meine frau ihre schwester ausbezahlen und zwar 30.000.- euro.

 

wie wird das nun alles ausgerechnet??? da blickt ja bald keiner mehr durch :(

 

da ja fasching ist, bekommste auch keinen steuerberater zu sprechen, ich muss morgen einmal schauen dass ich einen termin bekomme.

 

mir geht es jetzt vorrangig darum, dass ich nicht unvorbereitet zum steuerberater bzw. zum notar gehe und diese vielleicht

irgendwelchen scheiss verzapfen, dass sich ds finanzamt scheckig lacht, wieviel steuer wir bezahlen müssen, die können ja eh nicht haushalten,

dass ist aber ne andere sache. B)

 

 

ich bin mal gespannt was ihr so schreibt -_-:P

 

vorab schon einmal danke

 

 

chris

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Hi,

 

 

Bei der Schenkungssteuer hast Du einen Freibetrag von 205.000.

 

Und ein Haus wird nur mit dem halben Verkehrswert bewertet.

 

Somit ist eine Steuerpflicht erst ab einem Verkehrswert von 400.000,- Euro fällig.

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Gast timespirit1

@one_x

 

nee nee

 

iss nicht meine oma, ist die oma meiner frau, dass was du meinst sind die freibeträge für ehegatten und es ist nicht ganz der halbe verkehrwert

 

aber schon mal danke

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Ok. falsch interprediert. -_-

 

 

Viele Wege führen nach Rom, dann vielleicht dies hier:

 

Der Freibetrag für Enkel beträgt 51.200 EUR, sie können dem Enkel also in dieser

Höhe "direkt" etwas zukommen lassen.

 

Daneben gibt es die Möglichkeit einer sog. Kettenschenkung:

 

Sie übertragen an ihren Sohn, dieser nutzt wiederum den Freibetrag um an seinen

Sohn (Ihren Enkel)weiterzuübertragen.

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Gast timespirit1

so....

ich habe mal weiter geschaut......

 

bei uns ist es eine "gemischte Schenkung", weil wir ja die schwester mit 30.000.-

noch ausbezahlen müssen

 

mir geht es eigentlich darum wieviel schenkungssteuer wir zahlen müssen,

den ganzen firlefanz mit freibeträgen usw. ist ja schon klar und das mit der kettenschenkung lassen wir lieber, ich hatte durch meine jahrelange selbständigkeit

schon genug ärger mit unserem finanzamt -_-

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Gast timespirit1

danke one_x das kannte ich schon

 

im netz habe ich bis jetzt nur etwas oberflächliche und allgemein gehaltene tabellen

und erklärungen gefunden, aber nicht was so richtig zu unserem fall passen würde

 

ich schaue mal weiter

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Gast happymetal666

hm,

bin zwar steuerfachgehilfe, aber schenkungssteuer ist halt so n eher seltenerer fall, daher ist auch nich direkt und soo einfach rauszufinden..

beim letzten fall, den ich so noch im kopf habe, gings ungefähr so:

deins steuerberater braucht die ungefähre jahresroh-miete a la ortübliche miete, die wird mit einem vervielfältiger multipliziert, der sich aus dem alter des hauses im bewertungsgesetz ergibt...mit diesem vervielfältiger x jahresrohmiete, wird der wert des hauses angesetzt.

je nach formulierung im notarvertrag (vorher mit steuerberater durchsprechen!!!!) kann der wert noch um die zahlung an deine schwester/schwägerin gemindert werden...aber wie gesagt, es kommt auch ein klein wenig auf die formulierung an

(beispiel: im vertrag steht, du kommst das haus nur wenn du deiner schwester die 30.000 euro zahlst = mindung; im vertrag steht , du bekommst das haus und deine schwester 30.000 euro= dem finanzamt egal, da ja deine schwester die 30.000 geschenkt kriegt...warum - denen egal)

von dem wert des hauses bzw. der schenkung, der übrigbleibt, wird dann halt der freibetrag abgezogen und entsprchend der erbschafststeuerklasse fällt dann die steuer an

mfg

happymetal

 

hab das ganze leider erst nach feierabend gelesen und aus den oben genannten gründen die entsprechenden gesetzestexte nicht vorliegen -sollte aber als grober eckpunkt reichen

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Gast timespirit1

@happymetal666

 

so ungefähr habe ich das auch schon gelesen wert des hauses minus zahlung an schwester ergibt den betrag der zu versteuern ist, natürlich minus den freibetrag..

 

@UG.

 

so abwägig ist der gedanke garnicht, weisst du was es da zu beachten gibt??

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Naja, bei Kaufverträgen für 1 wär ich vorsichtig, das kommt der schenkung gleich, weil es in keiner Relation steht!

Und: Wenn die Oma mal stirbt dann werden Schenkungen der letzten 10 Jahre mit in die Erbmasse eingerechnet...

 

Soweit mein Kenntnisstand....

Ich hoffe ich konnte helfen!

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@UG.

 

so abwägig ist der gedanke garnicht, weisst du was es da zu beachten gibt??

Ich sollte so um die Wendezeit das Haus von meiem Opa griegen .......

Und da kamen dann die "lieben Verwandten und wollten auch was haben ....

Da hab ichs dann halt für 50000 DM gekauft und aus die Maus .(Natürlich nur auf dem Papier geflossen sind nur 10% )

Zu der Zeit hat das eh niemanden gestört . Bis auf die lieben Verwandten -_-

Wie es heutzutage damit aussieht keine Ahnung bei unserem Staat weis man ja nie .

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Naja, bei Kaufverträgen für 1 wär ich vorsichtig, das kommt der schenkung gleich, weil es in keiner Relation steht!

Und: Wenn die Oma mal stirbt dann werden Schenkungen der letzten 10 Jahre mit in die Erbmasse eingerechnet...

 

Soweit mein Kenntnisstand....

Ich hoffe ich konnte helfen!

Da kannste recht haben .

 

Dann halt für 30000 Euro welche dann ja die Schwester griegen kann ..........

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Hallo,

 

Die Schenkungssteuer berechnet sich aus dem Verkehrswert des Hauses. Dieser berechnet, meines Wissens nach, aus der jährlichen Kaltmiete des Objektes.

Davon musst du dann deinen Teil versteuern, ich glaube in dem Fall 7% nach Abzug des Freibetrags.

Dazu kommen noch die Notargebühren und die Grunderwerbssteuer(3,5%).

Verkehrswert muß man schätzem lassen, sonst macht das das Finanzamt.

Bin mir aber auch nicht 100%ig sicher. Hab mich vor einem halben Jahr mal damit beschäftigt, da es bei mir fast der gleiche Fall war, hat sich aber wegen dem Rest der Familie erledigt.

 

Gruß Homer

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So nun mal wie es wirklich geht:

 

Wie bereits schon mal festgestellt wurde handelt es sich hierbei um eine gemischte Schenkung, da 30.000 an die Schwester zu zahlen sind.

 

1. Schritt

 

Ermittlung des Steuerwertes (nicht zu verwechseln mit dem Verkehrswert)

 

Leider gab es keine Angaben zur ortsüblichen Miete. Dieser Wert wäre für die Berechnung notwendig

 

Jahresrohmiete x 12,5 = Wert

- Alterswertminderung (0,5 % des Wertes für jedes Jahr seit Bezugsfertigkeit maximal 25%) = Wert 2

+ ein eventueller Aufschlag von 20% auf den Wert 2 falls das Haus nicht mehr als 2 Wohnungen hat

 

In Summe bildet das den Steuerwert des Grundstückes

 

2. Schritt

 

Das Grundstück wie es oben bewertet wurde, darf nicht weniger Wert sein, wie wenn ich das Grundstück ohne Haus bewerten würde.

 

Wert des Grundstücks ohne Bebauung:

 

Bodenrichtwert zum 01.01.1996

- Abschlag von 20% = Wert

Wert x Grundstücksgröße = Grundstückswert 2

 

->> Maßgbelicher Steuerwert ist der höhere Wert aus den Berechnungen unter Schritt 1 und Schritt 2

 

Schritt 3

 

Teilweis wurde das Grundstück entgeltlich erworben, da die Schwester ausbezahlt werden musste. Also muss nicht der volle Steuerwert versteuert werden. Hier muss ein Verhältnis gebildet werden.

 

Verkehrswert des übertragenen Vermögens

- Wert der übernommenen Verpflichtung (30.000 ) = Wert 1

 

Wert 1

: Verkehrswert des übertragenen Vermögens

x 100 = Prozentsatz

 

Sagen wir mal es wären 80%, dann wären 80 % des oben berechneten Steuerwertes zu versteuern.

 

Schritt 4

 

Der Freibetrag für ein Enkel beträgt 51.200 . Dieser ist vom zu versteuernden Wert abzuziehen.

 

Der Steuersatz ergibt sich dann aus dem was übrig bleibt. Bei einem Wert bis 52.000 7%, bei einem Wert bis 256.000 11%, bei einem Wert bis 512.000 15%...

 

 

Das alles ist natürlich ohne Gewähr, da mir nur die Informationen vorliegen, die genannt wurden. Zur eindeutigen rechtlichen Würdigung wäre Einsicht in den Notarvertrag notwendig, bzw. ein persönliches Gespräch wäre notwendig.

 

Die Heranziehung eines Steuerberaters wäre auf jeden Fall zu empfehlen.

 

Gruß

 

RoteFlut

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Gast timespirit1

danke danke danke, was ihr alles wisst -_-:P

 

@homer

danke für den link, sehr interessant

 

@RoteFlut

du kennst dich aber sehr gut aus, so ähnlich habe ich mir das auch schon zusammengebaut

nun noch ne frage, wie kann man die renovierungskosten mit einbringen,

ist dies überhaupt möglich?........bei vermieteten objekten kann man ja rücklagen

bilden

muss ich grunderwerbstuer zahlen??......ich denke nicht, da ich ja schenkungssteuer zahle

 

fragen über fragen

 

chris

 

ps: ich schaue mal dass ich den aktuellen mietspiegel bekomme, dann könnte man

es vielleicht annäherend ausrechnen

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Also die Renovierungskosten direkt kannst du nicht geltend machen. Da sich der Renovierungsbedarf ja auf den Verkehrswert niederschlägt, sind die Renovierungskosten im Grunde ja berücksichtigt. Denn je niedriger dein Verkehrswert ist, desto geringer ist ja auch der Teil der unentgeltlich erworben wurde. Kannst ja mal ein paar Proberechnungen machen und schauen wie sich die maßgebliche Besteuerungsgrundlage ändert bei verschiedenen Verkehrswerten.

 

Aber Vorsicht bei der Grunderwerbsteuer. Grundsätzlich hast du recht. Allerdings sollen ja 30.000 gezahlt werden. Dieser Teil unterliegt der Grunderwerbsteuer, da dieser Teil ja nicht der Schenkungssteuer unterliegt.

 

Deshalb wirklich mein Rat, ne steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

Gruß

 

RoteFlut

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Gast timespirit1

so.....ich habe jetzt einmal gerechnet

 

hier die Eckdaten:

 

170qm Wohnfläche in 2 Wohnungen, Haus ist Bj. 1905

laut Mietspiegel Durchschnittswert 4.- /qm

Grundstücksfläche 400qm

Bodenrichtwert im Mittel 280 /qm

 

Ermittlung des Grundbesitzwertes:

170qm x 4.- = 680.- x 12= 8160.- Jahresmiete x 12,5 = 102.000

Abschlag durch das Alter des Hauses -25%= -25.500

-------------

76.500

Zuschlag, da nicht mehr als 2 WE +20%= 15.300

-------------

Ergebnis 91.800

 

 

Ermittlung des Mindestwertes:

400qm x 280 = 112.000

Abschlag -20%= -22.400

--------------

Ergebnis 89.600

 

Ich gehe einmal davon aus, dass hier dann vom höheren Betrag ausgangen wird,

also 91.800 .

 

ich rechne einmal weiter...........

 

91.800 - 30.000 (Zahlung an Schwester) = 61.800

Abzüglich Freibetrag - 51.200

--------------

Ergebnis 10.600

das ganze mit 7% versteuert = 742 für Schenkungssteuer

 

30.000 Zahlung an Schwester x 3,5% GeSt. = 1050

 

Die Burg kostet uns dann an Steuern 1792

 

oder so:

 

91.800 - Zahlung an Schwester - 30.000 = 61.800 / 91.800 x 100 = 68%

 

91.800 davon 68% = 62.424 - FB 51.200 = 11.224 davon 7% = 785

 

30.000 Zahlung an Schwester x 3,5% GeSt. = 1050

 

So kostet uns das Haus an Steuern 1835

 

 

Schaut mal durch, oder habe ich einen Rechenfehler.

 

danke

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Also bis zur Berechnung der 91.800 ist alles richtig.

 

Die Berechnung nach der ersten Alternative ist falsch.

 

Die Berechnung nach der 2. Alternative ist nur fast richtig.

 

Du verwechselst Steuerwert und Verkehrswert. Die Verhältnisrechnung ist auf Grundlage des Verkehrswertes zu machen. Die 30.000 sind ja auch im Grunde ein Verkehrswert. Deshalb musst du die auch mit dem Verkehrswert der Immobilie vergleichen (Wie in der Schule: nie Äpfel mit Birnen vergleichen). Der Verkehrswert liegt meist höher als der Steuerwert.

 

Also mal angenommen der Verkehrswert würde bei 120.000 liegen:

 

120.000 - 30.000 = 90.000

 

90.000 : 120.000 x 100 = 75%

 

75% von 91.800 = 68.850

 

Von hier ab kannst du so weiterrechnen wie du es geschrieben hast.

 

Gruß

 

RoteFlut

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Gast timespirit1

aha

 

den Verkehrswert kann man aber nicht direkt berechnen.....

 

das ist nur ein Wert, welcher evtl. am Markt erzielt werden könnte.......sehe ich das richtig??

 

Die 120.000.- sind nur ein fiktiver Wert, welcher dann ins Verhältnis zum tatsächlichen

Wert gesetzt wird

 

also einmal schnell rechnen

68.850 - FB 51.200 = 17.650 davon 7% = 1235

zzgl. 3,5% GESt. =1050

dann wären wir bei 2285

 

korrekt??

 

Man ist das kompliziert, ich glaube es ist einfacher auf den Mond zu fliegen, als

das hier auszurechnen.

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Korrekt

 

Der Verkehrswert ist der Wert den du erzielen könntest wenn du das Objekt verkaufen würdest. 120.000 waren natürlich nur angenommen. Wenn du ja sagst es wäre großer Renovierungsbedarf vorhanden, kann es natürlich sein, dass der Verkehrswert geringer ist. Den Verkehrswert kannst du ja schätzen. Wenn das Finanzamt deiner Auffassung des Verkehrswertes nicht folgen will müsstest du notfalls einen Gutachten fertigen lassen, was nicht gerade billig ist. Aber normalerweise folgt das Finanzamt den Angaben, wenn sie nicht all zu abstrus sind.

 

Das das ganze kompliziert ist, da kann ich dir nur zustimmen. Aber wenn mir jetzt z.B. jemand die Aufgabe stellen würde ein emu zu schreiben für meinen Humax würd ich genaus so wenig durchblicken. Das ganze is nun mal mein Beruf und deshalb blick ich eben durch.

 

Gruß

 

RoteFlut

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