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Post von der GEZ


Gast walisch

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Hey,

 

hab am 18.10. ein Anmeldebogen von der GEZ erhalten....natürlich nicht drauf geantwortet :lol:

 

Heute kommt ein zweites Schreiben von denen:

 

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

 

mit unserem Schreiben vom 18.10.2004 baten wir Sie zu prüfen, ob Sie alle Radios und Fernsehgeräte angemeldet haben, die angemeldet werden müssen (Informationen siehe Rückseite). Bislang liegt uns von Ihnen noch keine Antwort vor.

 

Wir bitten Sie erneut, uns den Antwortbogen ausgefüllt zurückzusenden. Alles andere kostet nur zusätzlich Zeit, Geld und Mühe.

 

Teilen Sie uns bitte mit, unter welcher Rundfunkteilnehmer-Nummer Sie Ihr Radio und/oder Fernsehgerät angemeldet haben. Diese neunstellige Nummer finden Sie auf dem Kontoauszug oder auf unserer Rechnung. Als Rundfunkteilnehmer sind Sie zu dieser Auskunft gesetzlich verpflichtet.

 

Für Anmeldungen, Änderungen und Ergänzungen verwenden Sie bitte den Antwortbogen.

 

Sollten Sie jedoch weder Radios noch Fernsehgeräte bereithalten bzw. nutzen, bitten wir Sie, uns auch dies mitzuteilen, damit wir von weiteren Maßnahmen absehen können.

Antworten Sie uns bitte in jedem Falle bis zum 14.12.2004, auch wenn Sie meinen, nicht dazu verpflichtet zu sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gebühreneinzugszentrale

 

 

Soll ich denen antworten, und was meinen die mit "damit wir von weiteren Maßnahmen absehen können"

 

Eine Frechheit ist ebenfalls, daß ihr Antwortkuvert noch nicht mal freigemacht ist!!!

 

P.S. bin natürlich nicht angemeldet

 

mfg

walisch

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den Wisch hab ich auch damals bekommen,ich muss sagen ich habs danach angemeldet,weil was bleibt dir anderes übrig,als nächstes stehen die eh vor der Tür.

Ich weiss was jetzt kommt........aber ich hatte und habe kein Bock auf solche Spielereien.

Ich hab ne 80er Schüssel auf dem Dach....die sieht ein Blinder,und das die da nicht für SKy DSl ist müsste selbst dem dümmsten Mitarbeiter der GEZ bekannt sein.

Also,willkommen im GEZ Club.

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walisch hat geschrieben:

Soll ich denen antworten, und was meinen die mit "damit wir von weiteren Maßnahmen absehen können"

 

Eine Frechheit ist ebenfalls, daß ihr Antwortkuvert noch nicht mal freigemacht ist!!!

 

P.S. bin natürlich nicht angemeldet

 

mfg

walisch

Deine Frage, ob Du auf das SchreibenAntworten sollst, ist doch sichelich nicht ernst gemeint, oder?

 

Nach dem Du auf das erste Schreiben nicht reagiertest, hast Du nun nochmals die Möglichkeit zu antworten, solltest Du nicht darauf reagieren, kannst Du ja dem Schreiben entnehmen, wie's weitergeht.

 

Von Frechheit zu sprechen, dass das Antwortkuvert nicht frankiert ist, ist ja wohl etwas daneben, oder?

 

Bei alledem was bisher war, solltest Du auch bedenken, dass Du besser dran bist, wenn Du Deine Geräte jetzt anmeldest, bevor eine pauschale Nachbelastung (und oder Bestrafung) auf Dich zukommt.

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hallo

also nach 3 jahren habe ich auch aufgegeben :D

als jemand an der tür stand :D habe ich mein autoradio angemeldet :lol:

aber jetzt lassen sie mich in ruhe :D schon ein jahr nichts mehr gehört :D

 

mfg

blauhauwy

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Gast dr.alzheimer

@ walisch

 

hab auch über 'nen sehr langen zeitraum keine gez bezahlt :D , bis dann eines tages der freundliche eintreiber von denen vor der türe stand!

der wollte das ich alle geräte bei ihm sofort anmelde ( er bekommt natürlich eine göttliche provision)

ich sagte ihm nur das ich keine anmeldeplichtigen geräte besitze!!!

dann soll ich, da er gerade gesehen hat, dass ich mit einem auto vorgefahren bin, mein autoradio anmelden!!

in meinem auto gibt's aber kein radio, auf wiedersehen

daraufhin stellte er sein bein in meine tür und meinte lautstark, das das alles für mich konsequensen hätte :lol:

seit diesem erlebnis schickte mir die gez quartalsweise diesen ominösen wisch, worauf ich ja leider nicht antworten konnte, da der antwortumschlag ja nicht frei gemacht ist!!!

wenn man beim fersehabend immer das licht brennen läßt, immer schön die anlage auschaltet wenns klingelt, man weiß ja nie wer vor der türe steht, kann man schon ein paar tage ohne gez auskommen( soll um himmels willen kein aufruf zur straftat sein)

bin dann umgezogen, und hab seit dem 'ne 85er schüssel am haus hängen und bin von daher not gezwungener maßen doch noch zum treu zahlenden gez ''mitglied'' geworden :D:D:D

 

der doc

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Gast dr.alzheimer

@ tomcatp

 

Bei alledem was bisher war, solltest Du auch bedenken, dass Du besser dran bist, wenn Du Deine Geräte jetzt anmeldest, bevor eine pauschale Nachbelastung (und oder Bestrafung) auf Dich zukommt.

 

 

erst einmal müssen sie sich mit einem hausdurchsuchungsbefehl zutritt zu deiner wohnung beschaffen, und dann nachweisen wie lang ich im besitz anmeldeplichtiger geräte bin.

ich könnte ja den fernseher letzte woche geschenkt bekommen haben!?!

 

das beste ist allerdings alles anmelden, dann lebt man ruhiger :lol:

 

der doc

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@tomcatp

 

oh je, jetzt werd ich wohl als "schwarzes Schaf der Nation" an den Pranger gestellt???

T´schuldige daß ich einer der letzten Bürger dieses Landes bin, der keine GEZ bezahlt (habe)

 

Deine Frage, ob Du auf das SchreibenAntworten sollst, ist doch sichelich nicht ernst gemeint, oder?

ne, klar, war nur ein Joke (????)

 

Nach dem Du auf das erste Schreiben nicht reagiertest, hast Du nun nochmals die Möglichkeit zu antworten, solltest Du nicht darauf reagieren, kannst Du ja dem Schreiben entnehmen, wie's weitergeht.

...nö, kann ich eigentlich nicht!

 

Von Frechheit zu sprechen, dass das Antwortkuvert nicht frankiert ist, ist ja wohl etwas daneben, oder?

Wie bitte? Jede Firma, Unternehmen oder Institution die ein Anmeldeformular schickt legt normalerweise auch einen frankierten Rückumschlag bei, oder nicht??

 

Bei alledem was bisher war, solltest Du auch bedenken, dass Du besser dran bist, wenn Du Deine Geräte jetzt anmeldest, bevor eine pauschale Nachbelastung (und oder Bestrafung) auf Dich zukommt.

Was bitte soll das denn heißen..."Bei alldem was bisher war"??? Hört sich ja nach ner extrem kriminellen Vergangenheit an :D

 

 

Noch anzumerken sei, daß ich früher schon mal bei der GEZ angemeldet war, mich aber nach nem längeren Auslandsaufenthalt abmeldete....also so´n Schwerverbrecher bin ich doch nicht :D:lol:

hab nur "vergessen" mich danach nochmal anzumelden!! :D

 

Werd ich ja dann gleich nochmal tun dürfen

 

 

mfg

walisch

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@DerDa

 

Ein Arbeitskollege von mir durfte neulich nachzahlen ...

 

DIe GEZ und er einigten sich auf 2000 ! Bei ihm kamen einige Jahre zusamm

 

woher konnten sie ihm die Jahre denn nachweisen wo er für lau klotzte??

 

mfg

walisch

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Wie das genau war weiß ich nicht !

Ich weiß nur , das er noch mehr zahlen sollte und die sich auf diese Summe geinigt haben!

Aber davon ab, dann weiß erstmal nach , das man über Jahren hinweg kein Radio , bzw TV hatte ...

 

Wenn SIE einen packen hat man immer die " Arschkarte "

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genau das ding habe ich auch bekommen.

Man braucht nicht drauf antworten...

Du kriegst bald noch einen - da steht dann nochmal das gleiche drin wie in diesem.

Dann ist schluß.

 

Es steht ja auch nur, dass man antworten soll, wenn man etwas hat......

 

 

Ach ja - die Sevicenummer auf dem Brief geht nicht.... - Scheiß laden!!!!

 

Letztes mal hab ich da angerufen - die haben mich wieder aus dem system gelöscht und ich hab 5 (!) mal den ersten Brief bekommen... (kopfschüttel)

nach dem 5ten Mal anrufen hat mir eine Telefonmitarbeiterin dann gesagt, ich soll einfach ncihts machen - dann wäre nach 3 Mal schluß!

 

Stimmte auch!

 

 

Ich mache jetzt auch wieder nix.... - dann ist bald wieder für nen halbes Jahr ruhe.

 

Grüße

Snoopy

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@Snoopy22m

 

Es steht ja auch nur, dass man antworten soll, wenn man etwas hat....

 

nee, das stimmt nicht ganz, es steht drin, daß man in jedem Falle (auch wenn man keine Geräte hat) antworten soll! (Originaltext steht im ersten Thread oben!)

 

mfg

walisch

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@DerDA

 

Aber davon ab, dann weiß erstmal nach , das man über Jahren hinweg kein Radio , bzw TV hatte ...

 

Nee, die sind in der Beweispflicht!!

Die müssen nachweisen, daß er die Geräte hatte!!!

 

mfg

walisch

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also das kann ich auch bestätigen das nach dem 3. brief schluss ist.

 

als meine freundin zu mir gezogen ist haben sie uns angeschrieben. nach dem 3. brief war ruhe. ein halbes jahr später kam wieder der erste brief auf meinen namen. schön gewartet. wieder nach dem 3. nichts mehr.

 

aber das sollte jeder selber wissen ob er antwortet oder nicht.

ich habs nicht gemacht und seitdem hab ich nie wieder was gehört. das ist jetzt ca. 3 jahre her.

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Die beste Idee fand ich: Auf den Brief "unbekannt verzogen" draufschreiben. Hab ich, glaub ich, sogar hier irgendwo gelesen.

 

Kam der Brief mit Einschreiben? Nein? Gut, dann wandert sowas gleich in Ablage P.

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tomcatp's Ansichten kann ich auch nicht ganz nachvollziehen.

 

Lasst euch doch nicht verarschen - 2000 nachzahlen, so blöd kann man doch gar nicht sein!!!

 

@walisch,

verstehe natürlich dass man sich durch so ein Schreiben etwas aus der Ruhe bringen lässt, aber da das mit den "3 Mal und danach is Ruhe" von mehreren Leuten kam, wird das schon stimmen.

 

Mir geht das auf alle Fälle alles am A... vorbei, weil Türe mach ich nur gegen Voranmeldung auf und Post wandert bei mir prinzipiell ungeöffnet in den Mist (außer vielleicht 2. oder 3. Mahnung einer Rechnung). Die können mir schreiben bis sie schwarz werden, das kostet mir maximal die Anstrengung die notwendig is um den ganzen Müll zum Altpapierkontainer zu tragen - hab mir schon überlegt ob ich nicht einen Ofen kaufen soll, weil mit dem Dreck der jeden Tag im Postkasten ist könnte ich mir einiges an Heizkosten ersparen.

 

MfG Lack

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@walisch

@Lack

 

Sorry, wenn ich eure Meinung nicht teile, ich habe nur meine eigene Meinung wiedergegeben denn es wurde nach der Einschätzung der Situation gefragt.

 

Wenn man allerdings teilweise liest, welche Tips einigen gegeben werden, so ist das wirklich haarsträubend.

Es ist sicherlich niemandem geholfen wenn durch teilweise überzogene Darstellungen falsche Hoffnungen geweckt werden.

 

Wenn Du walisch, von Deiner Vorgehensweise überzeugt bist, dann stellt sich allerdings die Frage, warum Du hier fragst wie Du Dich verhalten sollst.

Sonderbar finde ich es immer dann (wie in diesel Fall), wenn sich z.B. jemand darüber beklagt, dass er etwas bezahlen soll (GEZ-Gebühr) und auch noch darüber dass kein frankierter Rückumschlag dabei ist, er selbst allerdings (ganz bewusst) keine Gebühren bezahlt.

 

Ob Du nun bezahlst oder nicht, ist mir wurscht.

Du solltest dann allerdings nicht nur auf die böse GEZ schimpfen, sondern Dir selbst mal den Spiegel vorhalten.

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Ich hab natürlich auch stark übertrieben, Dienstleistungen sind eben meist nicht gratis.

 

Allerdings in dem Fall reicht es finde ich schon dass man alleine wegen dem Besitz eines TV Gebühren bezahlen muss. Es is ganz einfach eine Frechheit unbescholtenen Bürgern mit Maßnahmen zu drohen, falls sie nicht einen Brief innerhalb einer gewissen Frist auf eigene Kosten abschicken - eigentlich is das noch dazu eine Lüge, weil es gar keine Maßnahmen gibt.

 

Was wenn man wirklich keinen TV hat - soll man sich so was gefallen lassen? Sicher nicht!

Ich höre die direkt sagen:"So jetzt drohen wir diesen Idioten aus dem Volk mal kräftig, dann machen sie sich sicher reihenweise in die Hosen und zahlen dann schon - diese Deppen - hahaha."

Ich finde das is absolut der falsche Weg den die GEZ da gewählt hat.

Um an die Ehrlichkeit der Bürger zu apellieren sollten die bei sich selber anfangen und vor allem die potentiellen Kunden mit Respekt behandeln - mit der Methode geht da gar nichts, zumindest nicht bei mir.

 

MfG Lack

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Fakt ist nun mal das die GEZ KEINE staatliche stelle ist sondern ein ganz normaler Inkassodienst ist.. so sollte er auch behandelt werden.. des weiteren ist die höchstsumme ,die nachverlangt weden kann 2000 € ...also nix einigung..sondern das was möglich war ...auch diese summe ist nur möglich wenn man freiwillig zugibt das man schon jahre rundfunkgeräte betreibt...

- die GEZ hat keinerlei besondere rechte..wie jeder bürger auch

- höchstsumme die bei " unwissendheit " nachverlangt werden kann ..2000 €

- GEZ ist nicht staatlich !!!

- GEZ hat beweispflicht !

- man ist Auskunftpflichtig .. das kann eingeklagt werden .. aber da auch deren Anwälte geld kosten , machen die das nur wo sie sich sicher sind das auch was zu holen ist ..

- kein Richter wird in abwägung der verhältnismäßigkeit und des besonderen schutzes der Wohnung einen durchsuchungsbefehl ausstellen ... steht in keinem verhältnis .

deshalb möchte die GEZ ja gerne das jeder Bürger erst mal bezahlen soll und das die Geräte nicht angemeldet sondern abgemeldet werden müssen um die los zu werden...

und nochmal .... die GEZ hat nichts mit den öffendlich-rechtlichen zu tun !!! Sie sind nur deren Büttel .. völlig Privat und ohne Hoheitsrechte oder der Gleichen !!!

grüße

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Darüber gabs doch hier schon mal einen Thread, da war unter anderem auch so ein nettes Beispielschreiben, das man denen schicken sollte ... :lol:

 

Hier eine leicht ironische Geschichte dazu (der Link von oben!)

 

Das ist Hans. Hans ist jetzt volljährig. Und da er bald auszieht soll Hans Gebühren in Höhe von 16,15 für seinen TV und seine Radios zahlen. Das will der Rundfunkgebührenstaatsvertrag so, kurz RGebStV genannt.

 

Das er die öffentlich rechtlichen Sender nicht nutzt bringt Hans leider nichts. Allein der Besitz der Geräte verpflichtet ihn zu zahlen.

 

Komisch denkt sich Hans: Er soll für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Und je mehr Hans über die Öffentlichen Rechtlichen und die GEZ liest, desto mehr wundert er sich, dass so etwas in Deutschland noch möglich ist.

 

Doch Hans ist schlau - Er informiert sich:

Hans erfährt das Schwarzsehen gar keine Straftat ist. Das beruhigt ihn schonmal sehr. Tatsächlich erfüllt das "Schwarzsehen" lediglich den Ordungswidrgkeiten-Tatbestand des §9 Abs.1 des RGebStV und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber solche Anträge nicht - denn sie müsste dem Schwarzseher die Ordnungswidrigkeit nachweisen. Der Zeit und Kostenaufwand wäre groß - der Streitwert gering.

 

Nun, denkt sich Hans- aber warum zahlen dann doch die meisten die GEZ-Gebühr? Hans wird schnell fündig:

Beim Einzug der Gebühren verlassen sich die Landesrundfnkanstalten auf die GEZ, die Gebühreneinzuszentrale. Die GEZ ist das private Inkasso- Unternehmen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Da die Landesrundfunkanstalten sich beim Gebühreneinzug raushalten muss die GEZ, die keine behördlichen Befugnisse hat, auf alternative Mittel zuzürckgreifen.

 

Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4 Wochen 3 Briefe von der GEZ die ihn zum anmelden bewegen sollten. Einer unfreundlicher als der andere. Da ihm die GEZ nichts kann, wundert Hans sich nicht, dass diese so wild droht.

 

Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das "Verwaltungszwangsverfahren". Es wird angedroht als Mittel um den Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft über vorhandene Geräte zu geben. Da Hans jedoch weiss, das hierfür ernste Anhaltspunkte vorhanden sein müssen macht er sich keine Sorgen. Tatsächlich wird der Weg des aufwendigen und langwierigen Verwaltungszwangsverfahrens seltenst bestritten. Klar doch, denkt sich Hans- Es würde der GEZ auch bei privaten Personen nichts bringen. Es könnte höchstens der Besitz festgestellt werden, aber für einen rückwirkenden Besitz- und eine entsprechende Zahlungsverpflichtung müsste die GEZ den Nachweis bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal die Beweismöglichkeiten in privathaushalten gering sind.

 

Da Hans nun alles über die Machenschaften und Drohmethoden der GEZ weiss, hat er auch die passende Verwendung dafür gefunden -> die Ablage Rund.

 

Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum kapitulieren bringt: der Rundfunkgebührenbeauftragte auch "Scherge" genannt. Umso wichtiger das sich Hans nochmal genau informiert hat.

 

Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschatlich gescheiterter Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten der im Auftrag der GEZ Jagd auf

Schwarzseher macht. Dafür bekommt er Provisionen.

 

Mehr zu diesem Thema gibt es hier: http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/modules.php?op=m

odload&name=XForum&file=viewthread&tid=66

 

Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet. Hans weiss, das er den Schergen nicht die Tür aufmachen muss. Hans ist nichtmal verpflichtet mit ihm zu reden. Da Hans weiss, das der Scherge Schwarzseher nur überführen kann, wenn diese

mitwirken, lässt er die Wohnungstür lieber ganz zu.

Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er den Schergen auf §13 des Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Glück noch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgehoben.

Rückwirkende Zahlungen lassen sich nur mit freiwilliger Hilfe des Schwarzsehers ermöglichen- Hans weiss daher, dass er- sollte es doch mal zu einem Auge- in Auge Kontakt mit einem Schergen kommen - die Geräte natürlich letzte Woche

auf einem Flohmarkt "irgendwo in der Nähe" gekauft hat. Wo weiss er nicht mehr- muss er auch nicht; Schließlich müsste die GEZ ihm was nachweisen.

 

Nun weiss Hans, wie er mit den Schwarzsehern umzugehen hat:

 

Die GEZ ignoriert er und dem Schergen öffnet er nicht die Tür. Nun, ein bischen Angst hat Hans doch noch. Schließlich könnte man doch den Fernseher von aussen durchs Fenster erspannern. Doch Hans bleibt locker, er weiss, dass das

Sehen eines Fernsehers von einem Schergen oder sogar ein dreist geschossenes Foto durchs Fenster noch lange keinen Prozess rechtfertig.- und es auch zu einem solchen seltenst kommt. Denn das lohnt sich meist nur bei größeren Firmen. In ähnlichen Verfahren konnte die GEZ gerade mal den Nachweis des Fernsehers für einen bestimmten Zeitraum erbringen. Ein "spannern" des Schergen oder von 2 Schergen oder ein Fotoals "beweis" lässt sich gerade mal als Anhaltspunkt in einem eventuellen Prozess verwerten.- auf den die GEZ auch gar nicht scharf ist.

 

Das schlimmste, was dem bösen Schwarzseher Hans also blüht, ist eine Zwangsanmeldung- falls Hans auch einer dieser "new-economy" Schergen erwischt, die eine Anmeldung einfach nach eigenen ermessen vornimmt.

 

Hans könnte großen Tara machen und dagegen vorgehen, macht er aber nicht. Da die mühlen eines solchen Prozesses bei der GEZ noch langsamer drehen als so schon, meldet sich Hans nach 2 Monaten einfach wieder ab. "Geräte ordnungsgemäß abgemeldet" schreibt er auf die Karte und schickt sie per Einschreiben mit Rückschein. Mit etwas Verzögerung ist Hans nah 3 1/2 Monaten wieder Schwarzseher.

 

"Endlich" dachte er sich. 16,15 waren Hans wirklich zuviel für Musikantenstadl & Co. Ab nächstem Jahr spart Hans noch mehr Geld, sollten die Gebühren auf über 17 Euro klettern. Hans hat viele gleichgesinnte. knapp 10% der Bevölkerung

sieht schwarz, in einigen Teilen Berlins soll es sogar jeder fünte Haushalt sein. Für die meisten Schwarzseher endet der Volkssport mit dem Besuch des Gebührenschergen und einer mehrjährigen Rückzahlung- das passiert, weil die meisten Schwarzseher leider nicht genügend informiert sind und auf die Drohungen und den "Bluff" des Schergen reinfallen. Da dies so ist, leben die hartnäckigen Schwarzseher wie Hans ein eingermaßen ruhiges leben, denn Hans hofft das der Scherge merkt, das Hans ein schlauer ist und der Scherge zum nächsten Haus zieht. Dann hat Hans wieder ein paar Monate Ruhe- bis zur nächsten Schergen Gebiets- Neuzuweisung.

 

wie ein Forenschreiber einmals schrieb:

 

"man muss nur ertragen, dass die Freaks auch früh morgens klingeln"

 

In diesem Sinne

1337

 

 

 

Anmerkung: / Disclaimer:

Dieser Text ist von "1337" Rundfunkgbebuehrenzahler.de zur Verfügung gestellt worden. Alle Personen und die Geschichte selbst sind frei erfunden. Dieser Text sollte von niemanden gelesen werden. Schwarzsehen ist eine Ordnungswidrigkeit, die von niemanden begangen werden sollte.

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