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Kundigung des Telekom Vertrag


Gast Naceur

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Bin Satt von diese Bande. will sofort kundige, aber Ich finde meine vetrag nicht !

 

weiss jemand wie ist die kundigen frist bei den. :wacko: und ob arcor eine gute alternative ist.

 

uebrigens , Ich benutze immer noch die ISDN so wie DSL modem von die telekom aber meine anbieter seit 2 monate ist die GMX !

 

was mache Ich am besten .

 

 

Danke jungs

 

:rolleyes:

 

 

ps.

 

das geht um meine fest netz anschluss . :rolleyes:

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Auf einer alten Rechnung hast du doch sicherlich noch deine Mitgliedsnummer. Mehr brauchst du doch garnicht

Danke Zapt. ja das weiss ich aber die kundigung frist wie lange dauert.

 

:rolleyes: bei telekom hotline geht keine schwein ans telefon.

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moin,

 

also Kündigungsfrist bei ISDN sowie DSL-Anschluss ist 3 Monate und bei T-Doofline 6 Tage zum monatsende....

 

versuchs mal mit ner kündigung wegen Finanzproblemen, wenn nicht kannste mit nem Anwalt die Kündigungsfrist umgehen.

 

bei der T-Com is sowas kein Problem....

 

 

Verträge gibts ja eigentlich bei denen nicht...

 

Man ruft an oder surft hin, beantragt einen anschluss und ohne probleme und ohne Personalienprüfung haste nach 8 Tagen einen anschluss und das noch ohne unterschrift.

 

 

sorry aber das wollte ich schon lange mal schreiben :rolleyes:

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Gast BrezelSalzer

für t-dsl und t-isdn >>

 

10 Kündigung

10.1 Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner zum

Schluss eines jeden Werktages kündbar. Die Kündigung

muss der zuständigen Kundenniederlassung der T-Com

oder dem Kunden mindestens sechs Werktage vor dem

Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen.

Der Samstag gilt nicht als Werktag.

 

 

 

http://www.telekom.de/dtag/agb/dokument/pdf/0,1384,64,00.pdf

 

http://www.telekom.de/dtag/agb/dokument/pd...1384,130,00.pdf

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Gast BrezelSalzer
nagut, jetzt weis ich es, wusste ja nicht das die dauernd was ändern... :rolleyes:

ausser für xxl und verträge mit subventionierter hardware (1 Jahr) galt schon immer die in 10.1 beschriebene kündigungsfrist.

 

b.s.

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Gast
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