Gast suicidecrew Geschrieben 17. August 2004 Melden Share Geschrieben 17. August 2004 wie siehts eigendlich aus wenn man sich nicht anmeldet und der typ kommt und sagt wieso sie haben doch einen Fernseher... Und ich sage... nee das ist nicht meiner der Gehört (nachweißlich) meinem Vater und der zahlt schon Gez... kann man da ne gebühr sparen oder lassen sich die spacken wieder was anderes einfallen??? nur mal so eine überlegung... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast One_X Geschrieben 17. August 2004 Melden Share Geschrieben 17. August 2004 @suicidecrew hallo, das ist doch ganz easy.......... 1. von TV Geräten kein Wort erzählen, sonst erfolgt eine Zwansanmeldung ...des GEZ Heini 2. prinzipiell nicht reinlassen, ....also..Hallo wer ist da ?...GEZ...? ...JA...kommen Sie in 2 Jahren nochmal ....und Tschüssss Ich fighte mit denen schon seit über 10 Jahren und habe bereits 3 Zwangs- anmeldungen schon hinter mir.... aber gewusst wie,.... bis Heute haben die noch keine müde Mark, bzw. Euro gesehen und das schon seit über 25 Jahren........ Hmm, jo..eine Gerichtsverhandlung hatte ich mal, wegen Versäumniss einer GEZ Anmeldung..........hat mich 80,- Euro gekostet.... das war kurz nach der Euro Einführung........ Seit dem wandern sowieso alle GEZ Schreiben sofort in den Mülleimer. Nun aber ist schon über 14 Monate Ruhe, ich denke aber die haben die Nase gestrichen voll, denn von der eventuellen Strafe sehen die eh keinen roten Heller und dann geht die Chose für die von vorne los, was denen natürlich auch eine Unmenge Zeit und Geld kostet... Also..Kamerad...einfach hartnäckig bleiben, die haben keinerlei Chancen, an Dein sauer Verdientes zu kommen. Gruss One X ...........he knows.......... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Handicap Geschrieben 17. August 2004 Melden Share Geschrieben 17. August 2004 Nö, das wird nix. Aber Du darfst ja einen Fernseher haben, solange der nicht empfangsbereit ist, ist auch nix für die GEZ drin. Also DVD Player ran und gut. Nur ...sollte eine Antennendose in der Nähe sein, gibt es Erklärungsbedarf Handi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast One_X Geschrieben 17. August 2004 Melden Share Geschrieben 17. August 2004 Nö, das wird nix. Aber Du darfst ja einen Fernseher haben, solange der nicht empfangsbereit ist, ist auch nix für die GEZ drin. Also DVD Player ran und gut. Nur ...sollte eine Antennendose in der Nähe sein, gibt es Erklärungsbedarf Handi Also...das war ja wohl überhaupt nix.... "Jeder der ein Fersehgerät bereithält ist GEZ lt. Gesetz pflichtig, wobei es unerheblich ist, ob man überhaupt ARD und ZDF empfangen kann, oder auch nicht." Selbst die, die keine Satantenne, keine terr. Antenne und auch keine Zimmerantenne besitzen....müssen zahlen.... Man könnte ja mit einem Stück Draht ggf. ARD und ZDF sehen, so ist nun mal das Gesetz......FAKT.......... Nur wenn das TV Gerät wirklich Defekt und unbrauchbar ist, man es trotzdem z.B. wegen der Optik behält, dann ist man nicht GEZ pflichtig.. Und nur dann................... Oder man macht es wie ich...und stellt sich einfach über das Gesetz, eben stur. Gruss One X Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 17. August 2004 Melden Share Geschrieben 17. August 2004 Hallo ONE_X, wenn ich dich doch einmal verbessern dürfte....... : Handicap meint bestimmt folgendes: Fernseher schnappen und in Fachwerkstatt bringen, dort den TUNER (das ist das HF-Empfangsteil) entfernen lassen und sich dieses auf einem gesonderten Gutachten (am besten gleich adressiert an die GEZ) bescheinigen lassen. Dann brauchst du nix zu bezahlen, denn du kannst ja mit diesem TV allein (wohlbemerkt) nichts mehr empfangen. Allerdings sollten sich dann keine anderen Empfänger in der Nähe befinden (Satreceiverm, Videorecorder e.c.) Gruß isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast ABSCHLACHTER Geschrieben 17. August 2004 Melden Share Geschrieben 17. August 2004 jo HIWIS ich kenne mich damit aus ich habe schriftstücke die ich euch mal eben suche dann sende ich die und ihr werdet nie wieder belästigt bis später also AB Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast One_X Geschrieben 17. August 2004 Melden Share Geschrieben 17. August 2004 Hallo ONE_X, wenn ich dich doch einmal verbessern dürfte....... : Handicap meint bestimmt folgendes: Fernseher schnappen und in Fachwerkstatt bringen, dort den TUNER (das ist das HF-Empfangsteil) entfernen lassen und sich dieses auf einem gesonderten Gutachten (am besten gleich adressiert an die GEZ) bescheinigen lassen. Dann brauchst du nix zu bezahlen, denn du kannst ja mit diesem TV allein (wohlbemerkt) nichts mehr empfangen. Allerdings sollten sich dann keine anderen Empfänger in der Nähe befinden (Satreceiverm, Videorecorder e.c.) Gruß isas @isas OK...OK...OK....in Ordnung...... Jo...aber warum, es geht doch auch anders........ ..........nur eben stur bleiben...... MfG One X Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast DerDa Geschrieben 17. August 2004 Melden Share Geschrieben 17. August 2004 Auch sollte man nicht vergessen , das man kein Radio haben darf ;O) Ich weiß allerdings nicht, wie es mit PCs aussieht. Da man ja mit nem PC online Radiohören kann . BZW mit ner TV Karte auch TV schauen kann ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast suicidecrew Geschrieben 17. August 2004 Melden Share Geschrieben 17. August 2004 das blöde iss nur meine Freundin hat den reingelassen ich war ja nicht da! aber ich mach ihr keine vorwürfe... da komische ist nur für mein Auto was auf den namen meines vaters läuft muss ich nix zahlen obwohl da ein radio drin iss... ist ja sein auto (im prinzib) aber für den TV der mir nicht gehört muss ich zahlen?? das versteh ich nur nicht aber ich warte auf den schlauen wisch ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast One_X Geschrieben 17. August 2004 Melden Share Geschrieben 17. August 2004 jo HIWIS ich kenne mich damit aus ich habe schriftstücke die ich euch mal eben suche dann sende ich die und ihr werdet nie wieder belästigt bis später also AB lol.... Renter unter Limit ? Schwerbehindert ? Sozi ? EV ? was es nicht alles so gibt.......???? Ich bin mal gespannt, was da kommt, nach der 1. Threadantwort MfG One X Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 17. August 2004 Melden Share Geschrieben 17. August 2004 Mensch ONE_X, wer erfüllt schon im Normalfall einen dieser 4 Vorraussetzungen? Wenn du soweit bist, machst du dir über den Saftladen GEZ am wenigsten Sorgen, also das kann ich dir sagen, denn da haste ganz andere Nöte... . Wo sind denn nun die wichtigen Schreiben? Ich hab nemlich auch schon GEZahlt.... !! Gruß isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast ABSCHLACHTER Geschrieben 17. August 2004 Melden Share Geschrieben 17. August 2004 Das hier ging an die GEZ. Seitdem habe ich Ruhe vor denen geht aber allerdings nur wenn man nicht angemeldet war bei der GEZ Das hier geht an die Datendealer Firmen, nachdem man von der Werbefirmen mitgeteilt bekommt, von wem Sie meine Adresse haben Das hier geht von mir aus an Firmen, bei denen ich schon Kunde war und vor denen ich keine Ruhe mehr habe. Wie gesagt. Diese Schreiben haben meinen Briefkasten GEZ- und Werbefrei gemacht. Adressänderungen und kleine Text-Umformulierungen müssen, natürlich der Situation entsprechend, vorgenommen werden Die Angaben beziehen sich auf das Bundesdatenschutzgesetz (http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg01.htm). Die Texte sind natürlich Copyrightfrei und dürfen beliebig oft verwendet werden *gg* Vergesst nicht die Dokumente eigenhändig zu unterschreiben. Viele Grüsse Euer ABSCHLACHTI Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mmichi Geschrieben 17. August 2004 Melden Share Geschrieben 17. August 2004 hut ab abschlachti schön formuliert !! damit können viele user bestimmt was anfangen !! ich hab sie auf jedenfall gespeichert (da copyrightfrei) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast ABSCHLACHTER Geschrieben 17. August 2004 Melden Share Geschrieben 17. August 2004 versprochen ist versprochen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast One_X Geschrieben 17. August 2004 Melden Share Geschrieben 17. August 2004 @abschlachter lol...nicht schlecht, ist auch eine Möglichkeit... mal sehen wie lange Du Ruhe hast... MfG One X Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast lucas Geschrieben 17. August 2004 Melden Share Geschrieben 17. August 2004 ich würde aus den schreiben aber noch die rechtschreibfehler entfernen, das kommt besser! @suicidecrew guck mal auf diese site: Rundfunkgebuehrenzahler da wird ganz offen über das abGEZocke und gegen taktiken gesprochen gruß lucas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 17. August 2004 Melden Share Geschrieben 17. August 2004 interessant, interessant kann ich nur sagen....besten Dank ABSCHLACHTER!! Die Zeilen kann man auch gut gegen andere unerwünschte Werbungen benützen ! Aber wieso nur wenn man noch nicht Mitglied war??? Hat man damit stillschweigend sein Einverständnis zur Speicherung seiner daten gegeben?? Gruß isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spucky Geschrieben 17. August 2004 Melden Share Geschrieben 17. August 2004 Aber wieso nur wenn man noch nicht Mitglied war??? Hat man damit stillschweigend sein Einverständnis zur Speicherung seiner daten gegeben?? Eben das tust du ja erst, indem du dort nichts hinschreibst. Du brauchst dich nur mal irgenwo anmelden, ein Angebot anfordern etc. schon landest du in irgendeiner Datenbank. Das Unternehmen (egal ob Telekom, Premire, Versandhäuser oder haumichtot) verdient damit (und aus eigener Erfahrung weiß ich; garnicht mal schlecht), indem es deine Adresse weiter verkauft. Berufst du dich nun auf das Datenschutzgesetz müssen die deine Daten löschen. Diese Praxis ist nicht illegal, da z.B. in vielen Verträgen im Kleingedruckten eine Klausel steht, die sowas erlaubt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 17. August 2004 Melden Share Geschrieben 17. August 2004 Ja, ja...ist schon klar....aber ABSCHLACHTER schrieb ja: "Das hier ging an die GEZ. Seitdem habe ich Ruhe vor denen geht aber allerdings nur wenn man nicht angemeldet war bei der GEZ ".....das meine ich...wieso??? Oder ist es doch schon zu spät... Gruß isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Polliyvivi Geschrieben 18. August 2004 Melden Share Geschrieben 18. August 2004 Ich kenne jemand der hat bisher auch nichts bezahlt. Er ist in letzter Zeit öfter umgezogen und die von der GEZ haben jedes mal seine neue Adresse gehabt, ich denke sie können die Adressen nur von der Meldebehörde bekommen, oder liege ich da falsch? In jedem Fall hat er jetzt auch wieder das Schreiben vor sich liegen und überlegt zu zahlen. Wie hoch ist den die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden und mit welchen Strafen muss man rechnen? Er lebt auf dem Land in einem Örtchen mit nicht mehr als 300 Einwohnern, ist die Wahrscheinlichkeit dort eher größer oder kleiner als ein einer Stadt? Ich habe gehört, wenn die vorbeikommen, dann sagen die nicht, dass sie von der GEZ sind, sondern möglicherweise machen sie gerade eine Umfrage wieviele Leute die Eröffnungsfeier von Olympia gesehen haben, ob man sie auch gesehen hat, oder wenn nicht welches Programm gesehen wurde. Und schon ist man drann. Stimmt das? Grüsse Polli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spucky Geschrieben 18. August 2004 Melden Share Geschrieben 18. August 2004 Ja, die holen sich ihre Daten auch beim Einwohnermeldeamt. Die Gefaht erwischt zu werden ist eher gering. Wenn ein Mitarbeiter von denen bei ihm klingelt muss er ihn ja nicht reinlassen. Wenn er sich dann als anderer ausgibt und z.B. ein Umfrage wie in deinem Beispiel macht ist das 1. nicht rechtens, da er sich richtig ausweisen muss 2. muss er sich persönlich überzeugen, dass du einen TV hast @isas Weil die halt nicht berechtigt sind Daten über dich zu führen. Schreibt er also, dass er von denen nicht mehr belästigt werden will und besteht auf Datenlöschung, müssen die das auch machen. Sie können ihm ja keinen Empfangsgerät nachweisen. Das geht aber nur, solange man keine GEZ zahlt. Ansonsten ist man dort ja "Kunde" und geht einen Vertrag ein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast The Invisible Geschrieben 18. August 2004 Melden Share Geschrieben 18. August 2004 wie issen das eigentlich...ich bin student,verdiene net viel kohle...auto hab ich und den radio dadrin bezahl ich auch bei der gez weils ja offensichtlich ist dass die karre mit dem radio mir gehört. tv hab ich schon lange abgemeldet bekomm aber alle 2 monate ein schreiben in dem die mich fragen ob ich nicht doch ein tv besitze *g* das geht dann halt jedesmal unfrei an die zurück. rechnungen bezahl ich generell bei denen erst nach der mahnung um die zu ärgern. es heisst doch dass leute mit geringem einkommen nix zahlen müssen und da gehör ich ja dazu, gibts da ne mäöglichkeit mich komplett von dem scheiss befreien zu lassen? das geht mir langsam auf den sack. kann man da net irgendwas übers sozialamt machen oder so? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spucky Geschrieben 18. August 2004 Melden Share Geschrieben 18. August 2004 kann man da net irgendwas übers sozialamt machen oder so? Wenn mich nicht alles täuscht, hast du dir schon selber die Antwort gegeben. Als Student müsstest du dich eingentlich befreien lassen können. Einfach mal dahin gehen und nachfragen. Kost' ja nix. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sevensworld Geschrieben 18. August 2004 Melden Share Geschrieben 18. August 2004 Urteil des Verwaltungsgerichtes Göttingen 2 (AZ: A 2212/98) vom 10.12.1998: Eltern müssen nicht für die Rundfunkgebühren ihrer studierenden Kinder aufkommen. Liegen deren Einkünfte unter einem bestimmten Satz, müssen die Kinder von den Rundfunkgebühren befreit werden. Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied damit zugunsten mehrerer Studenten, die gegen den NDR geklagt hatten, der eine Befreiung mit dem Hinweis abgelehnt hatte, die Eltern seien im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht auch für die Zahlung der Rundfunkgebühren zuständig. Die Gebühr muss normalerweise nur erlassen werden, wenn das Einkommen das 1,5fache des Sozialhilfe-Regelsatzes (zu der Zeit DM 540) zzgl. eines Kaltmietesatzes nicht übersteigt. Der NDR forderte von den Studenten, sie sollten von ihren Eltern eine Aufstockung der Unterstützung bis zur monatlichen Befreiungsgrenze (damals DM 1281,50) verlangen, was die Richter ablehnten. Entscheidend sei nur das tatsächliche Einkommen, das die Eltern mit einer einfachen Erklärung über die Höhe der monatlichen Unterstützung belegen könnten. ------------------------------------- Und hier noch mal etwas zum Thema PC und GEZ: Keine Gebühren für Internet-PCs! Der fünfte Änderungsstaatsvertrag vom 6.7./7.8.2000 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 5a die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2004 keine Gebühren erhoben werden. Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist. ------------------------------------- Und zum Thema Nachzahlung: Es steht im Rundfunkgebührenstaatsvertrag.: §4 Abs. (4) "Der Anspruch auf Rundfunkgebühren verjährt in vier Jahren." Nachzahlungen für mehr als 4 Jahre sind also nicht zulässig und selbst bei geleisteten Unterschriften das man damit einverstanden ist, kann man dagegen klagen!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 18. August 2004 Melden Share Geschrieben 18. August 2004 Die GEZ arbeitet mit der Post, Premi und den Werbefuzis zusammen... die kaufen ganze adressbestände und vergleichen dann ... stehst du dann bei der GEZ nicht mit drin kriegste besuch von denen oder Post...auch beim Klingelschilder abschreiben habe ich die schon gesehen... der hinweis mit dem Datenschutz und löschung der Datenbestände weiter oben greift da die GEZ eine rein private Inkassofirma ist die nur für den bund/land arbeitet ..das heist aber auch das die keinerlei rechte haben... nicht mehr oder weniger wie jeder andere privatmann.. Sie können nur im Rahmen des rechtshilfeverfahren hilfe beantragen..doch da die wohnung als eines der höchsten zu schützenden Güter im Grundgesetz aufgeführt ist wird kein richter einen durchsuchungsbefehl ausstellen weil die verhältnissmäßigkeit nicht gewahrt ist... solange nicht 100 % Beweise vorhanden sind wird euch das arme würstchen von GEZfutzi nichts können....Die meisten Leute haben alles richtig gemacht bei den GEZ-Leuten..blos haben sie meist ihr Autoradio vergessen..dies muss nämlich auch angemeldet werden... grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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