Gast Meister Eder Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 Also, ich habe mir am Freitag einen Subwoofer für mein Auto gekauft. Der Woofer ist noch nicht in einer Kiste gebaut. Der Verkäufer hat mir auch richtig schön den Mund wässerig gemacht. Er sagte zu mir ,dass das Teil normal 699.- kostet, aber da er mich gut kennt, ich ihn dann für 599.- bekommen würde. Jetzt kommt der Hammer. Auf ein andern Board konnte ich lesen, das es den Subwoofer schon länger nicht mehr gibt(Auslaufmodel). Und das es ein Nachfolger davon gibt. Soll lauter und noch besser sein. Das höchste, was der neue kostet sind 508.- Euro. Und bei ein Händler der die Dinger selbst verbaut 499.-. Aber wie gesagt, das es der Nachfolger(neuer) ist. Also habe ich 100.- Euro mehr für ein alten Subwoofer bezahlt . Und wie gesagt, es ist das Auslaufmodel. also müßte es noch billiger sein. Ist das nun Betrug ? Was kann man ( ich ) noch machen ? Bin echt stinken sauer . Mir wurde gesagt, das ich zum Verbraucherschutz gehen sollte. Aber bringt das was ? Mfg Meister Eder Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast connormcleod Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 man hat doch bei allem nem recht auf umtausch. sag das du das ding scheisse findest und das nix rauskommt für den preis. wie lange ist denn das her? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Meister Eder Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 Freitag habe ich ihn gekauft. Noch nicht eingebaut, da mir das Holz noch fehlt um ihn ein zu bauen. Wenn ich jetzt sagen würde dass das Teil ein scheiß Klang hat, würde er mir ihn bestimmt nicht mehr umtauschen, da er schon eingebaut war. Gruß Meister Eder Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast dererik Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 Normaler Kauf... Mit Quittung...? Umtauschen...! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast easytv Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 man hat doch bei allem nem recht auf umtausch. sag das du das ding scheisse findest und das nix rauskommt für den preis. wie lange ist denn das her? Wie kommst du auf die Idee? Wenn du bei einem Händler im Laden kaufst gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht. Wenn ein Händler umtauscht ist das reine Kulanz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast lucas Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 man hat doch bei allem nem recht auf umtausch. sag das du das ding scheisse findest und das nix rauskommt für den preis. wie lange ist denn das her? Es gibt KEIN Recht auf Umtausch! Nur bei Versandgeschäften oder bei Geschäften wo dieses Recht vorher vereinbart wird. Ich würde einfach sagen: Pech gehabt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast sagemopfer Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 gekauft ist gekauft....wenn das teil in ordnung ist, kannst du höchstens auf kulanz des verkäufers hoffen.....geld zurück hast du keinen rechtlichen anspruch... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast suicidecrew Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 man hat doch bei allem nem recht auf umtausch. sag das du das ding scheisse findest und das nix rauskommt für den preis. wie lange ist denn das her? kein recht auf umtausch.. so siehts aus.. so wie das schon einige richtig geschrieben haben... ich weiß leider auch nicht auf anhieb ob man da irgendwas mit der sachmängelhaftung machen kann.... ich würde das dem verkäufer erstmal vorhalten... der redet sich da warscheinlich eh raus.. greets Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Meister Eder Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 Nun gut, dann werde ich mit den Verkäufer mal sprechen. Mal sehen, was er mir Morgen wieder erzählt. Er sagte mir aber auch, das es ein SX 15 ist und nicht wie ich jetzt sehen konnte, ein HC 15 ist. Mfg Meister Eder Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast suicidecrew Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 Er sagte mir aber auch, das es ein SX 15 ist und nicht wie ich jetzt sehen konnte, ein HC 15 ist. das ist doch prima.. dann hast du ein recht auf Umtasuch wegen falscher Angaben SACHMANGEL!!!!!! Greetz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spucky Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 @Meister Eder Es ist kein Betrug. Jeder Händler hat halt unterschiedliche Gewinnspannen. Seine war wohl dann etwas sehr hoch. Wenn es aber ein seröser Hänlder ist, wird er das Dingen auch umtauschen. Aber so wie deine Beschreibung des Problems klingt, war er froh das Teil los zu sein. Er sagte mir aber auch, das es ein SX 15 ist und nicht wie ich jetzt sehen konnte, ein HC 15 ist. Das könnte z.B. ein Mangel sein. Also hin und auf die Füße treten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast One_X Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 Er sagte mir aber auch, das es ein SX 15 ist und nicht wie ich jetzt sehen konnte, ein HC 15 ist. das ist doch prima.. dann hast du ein recht auf Umtasuch wegen falscher Angaben SACHMANGEL!!!!!! Greetz Kann eigentlich der Antwort von suicidecrew nichts mehr hinzufügen, eben nach deutschem Recht bestens erklärt: Mangel wegen fehlender zugesicherter Eigenschaft liegt vor.............. (sollte ein SX-15 sein und ist aber tatsächlich ein HC-15) Also, Dir stehen somit: Umtauschrecht, Wandlung, Preisminderung, oder auch Schadenersatz zu. Gruss One X Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast easytv Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 Jetzt muss Meister Eder den Sachmangel nur noch nachweisen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast One_X Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 Jetzt muss Meister Eder den Sachmangel nur noch nachweisen können. Nein @easytv so ist es nunmal nicht, den nach dem neuen Verbraucherschutzgesetz vom 01.01.2002, muss bei normalen Absatzgeschäften mit Privatleuten, der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monaten, den 1. Beweis antreten, das kein Sachmangel vorliegt, bzw. vorgelegen hatte. Für den Käufer wiederum genügt es, seine Aussage wörtlich zu untermauern, das eben ein Sachmangel, wie hier: "die zugesicherten Eigenschaften", eben fehlen. Komisch.....aber so ist es halt mal. Gruss One X Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 Also spielen wir den Montag doch mal durch: KlingKlang...MeisterEder betritt mein Ladengeschäft.... Ich: guten Tag, kann ich ihnen behilflich sein MeisterEder: guten Tag, ich hab eine Reklamation. Sie sagten doch am Freitag, das dieses Teil hier (Meister Eder zeigt auf den Karton unter seinem Arm) ein SX15 sei? Hab ich das so richtig verstanden? Ich: (grübel, wieso ist der jetzt hier, will der etwa sein Geld zurück? Ich war so glücklich...) Nein, das haben sie falsch verstanden, ich sagte es ist ein HC15, zum SX15 so gut wie kein Unterschied.....u.s.w. u.s.... Ihr seht, es wird schwer für MeisterEder, den Beweis zuführen, wer bei dem Verkaufsgespräch was gesagt hat. Aber der versuch ist es wert. Besser für MeisterEder wäre ein waschechter Mangel, den das Teil hat. Damit könnte er zum Händler und diesen reklamieren. Da der Händler sicher kein zweites Stück mehr hat, käme nur nachbessern in Frage. Und da wirds wieder knifflig. @MeisterEder Also meine Meinung: Pech gehabt und das nächste Mal vorher informieren was aktuell ist und was was kosten darf. Versetz dich mal in die Lage des Händlers..... Gruß isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
xsoulmanx Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 soweit alles original verpackt und und alles zubehör vorhadnen, sowie keine beschädigungen vorhanden sind, kann man ALLES innerhalb von 2 wochen ohne grund gegen geld zurück wieder umtauschen. oder was meint ihr wie die das nach weihnachten machen? hat mir nicht gefallen ist kein wirklicher reklamationsgrund. also kein problem, alles ordenlich zusammenpacken, quittung mitnehmen und fertich. ich arbeite auch im kundenverkehr und weiß das. soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast BrezelSalzer Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 die 2 wochen gelten nur bei versand (fernabsatz gesetz). alles andere (auch weihnachten) ist kulanz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast suicidecrew Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 soweit alles original verpackt und und alles zubehör vorhadnen, sowie keine beschädigungen vorhanden sind, kann man ALLES innerhalb von 2 wochen ohne grund gegen geld zurück wieder umtauschen. ROFL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Schön wärs! Nie im Leben! Es gibt einige Märkte die das machen z.b. Mediamarkt und co dafür gibts aber kein Gesetz.. Solange das Teil in ordnung ist.. Hat keiner ein "Umtauschrecht".. Nur auf Kulanzbasis..... Das was du meinst ist das Fernabsatzgesetz das gilt aber nur bei Versandbestellungen.... edit: ohh hatte BrezelSalzer ja schon geschrieben ;-) nachzulesen auch hier http://www.chip.de/artikel/c_artikelunters...d1=19822&tid2=0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Figurehead Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 Ja da zeigt es sich wieder - immer erst im Internet über aktuelle Preise informieren,dann kaufen. Aber hinterher ist man............ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast One_X Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 @Meister Eder also wenn Du Dir ganz sicher bist, das Dir ein Beschiss auferlegt wurde.... (mal ganz Human ausgedrückt), dann besorg Dir einen Zeugen, also z.B. einen Kumpel, der also Bezeugen kann, das der Verkäufer Dir einen SX-15 für einen HC-15 verkauft hat.............und Ende. Vorher würde ich es dennoch im Guten mit dem Verkäufer versuchen zu Regeln....ggf. mit Hinweis auf den angeblichen Zeugen. Gruss One X Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
xsoulmanx Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 ich lasse mich gerne eines besseren belehren. ich kenns nur so, dass wenn alles in ordnung ist die rückgabe kein problem ist. so wird bei uns gehandhabt und auch cheffe hat gesagt das es so ist. ich würd hingehen und einach mal freundlich mit ihm reden, wenns net klappt, kann man ja immernoch versuchen andere seiten aufzuziehen soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast One_X Geschrieben 15. August 2004 Melden Share Geschrieben 15. August 2004 jeep, @xsoulmanx....so soll´s sein... Gruss One X Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast dererik Geschrieben 16. August 2004 Melden Share Geschrieben 16. August 2004 Vor allem berichte mal, was bei dem Gespräch heraus gekommen ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast willnichtmehr Geschrieben 16. August 2004 Melden Share Geschrieben 16. August 2004 Also, ich habe mir am Freitag einen Subwoofer für mein Auto gekauft. Der Woofer ist noch nicht in einer Kiste gebaut. Der Verkäufer hat mir auch richtig schön den Mund wässerig gemacht. Er sagte zu mir ,dass das Teil normal 699.- kostet, aber da er mich gut kennt, ich ihn dann für 599.- bekommen würde. Jetzt kommt der Hammer. Auf ein andern Board konnte ich lesen, das es den Subwoofer schon länger nicht mehr gibt(Auslaufmodel). Und das es ein Nachfolger davon gibt. Soll lauter und noch besser sein. Das höchste, was der neue kostet sind 508.- Euro. Und bei ein Händler der die Dinger selbst verbaut 499.-. Aber wie gesagt, das es der Nachfolger(neuer) ist. Also habe ich 100.- Euro mehr für ein alten Subwoofer bezahlt . Und wie gesagt, es ist das Auslaufmodel. also müßte es noch billiger sein. Ist das nun Betrug ? Was kann man ( ich ) noch machen ? Bin echt stinken sauer . Mir wurde gesagt, das ich zum Verbraucherschutz gehen sollte. Aber bringt das was ? Mfg Meister Eder Hallo Meister Eder, in Deutschland existiert ein Gesetz welches besagt, das man innerhalb von 10 Werktagen die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben darf. Lass Dich also nicht abwimmeln und drohe mit Anwalt. Bis dahin Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Honda-Civic Geschrieben 16. August 2004 Melden Share Geschrieben 16. August 2004 Meiner Meinung nach gilt dieses Gesetz nur für Onlinbestellungen oder Katalogbestellungen ! Wenn Du im Laden was kaufst gilt dieses Gesetz nicht ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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