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Linux Dbox bei Ebay


Gast Ck1

Empfohlene Beiträge

Wenn Ck1 eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben hat, dann ist der Verstoss oder angebliche Verstoss gegen Wettbewerbsrichtlnien vom Tisch.

Dann kann die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei nur noch versuchen Ihre Kosten einzuklagen und da stehen die Chancen für die Anwälte schlecht.

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Hab da mal ne kleine Frage zu dem Thema

 

Ich wollte meine Nokia Kabel bei ebay verkaufen mit linux (kein just da nun noch BN druffzufummeln^^)

 

Wenn ich da nun rinschrieben ala

 

Mit dieser Box ist es ausdrücklich Verboten Premiere zu schaun, Technisch ist es zwar möglich aber aus folgenden gründen strengstens Untersagt: Jugendschutzabstellbar, Aufzeichnung von Filme.

 

Könnte man das so oder so ähnlich schreiben, oder einfach garnix rin,

 

Nur

 

Nokia Dbox2 Mit Linux Neutrino 1.8.* für Kabel

 

Zubehör: blabla

 

usw..

 

Was würdet ihr mir raten?

 

mfg sts

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  • 2 weeks later...

UPDATE:

Gestern ist der Mahnbescheid gekommen. Das Witzige ist, dass die Summe die dort gefordert wird.. ca 200 unter der ursprünglichen Forderung liegt.. vorher 600 jetzt ca 380 .. komisch, was?

 

Habe natürlich sofort Wiederspruch eingelegt.. Mal sehen ob die es wirklich drauf anlegen.. Habe schon mit meinem Anwalt gesprochen. Der sieht eigentlich gute Chancen..

 

Naja.. mal abwarten B)

 

Gruß

 

CK

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Es berichten immer mehr Leute das L&S Klagen auf Schadenersatz zurückzieht bzw. erst gar keine Klage einreicht.

Wohlgemerkt hier geht es um Schadenersatzforderungen nach Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Verfahren nach Wettbewerbsrecht verliert immer noch jeder haushoch gegen L&S.

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Gast Prächtiger Schumane
Es berichten immer mehr Leute das L&S Klagen auf Schadenersatz zurückzieht bzw. erst gar keine Klage einreicht

Das kann ich bestätigen! Hatte damals auch einfach Widerspruch gegen die Anklageschrift eingelegt, und da ist dann auch nix mehr nachgekommen B)

 

Gruß

Prächtiger Schumane

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Du hast doch nichts von "abschaltbaren Jugendschutz" in deiner Auktion geschrieben. An deiner Stelle würde ich mich mal mit Smith (www.smartbroking.de ) in Verbindung setzen und evtl seinen Anwalt konsultieren um die Möglichkeit zu erörtern in wieweit man Premiere wegen Nötigung od. ähnliches strafrechtlich verfolgen kann.

 

Die behindern nämlich vorsätzlich deine Rechte und hindern dich am Verkauf deines Eigentums. Und nur mal so zur Info:

 

Premiere beruft sich ja immer darauf der einzigste Pay-TV-Anbieter in Deutschland zu sein. Aber verkauft Ihr über Ebay nicht INTERNATIONAL?

 

Ist zumindest mal eine Überlegung (durch nen Anwalt) wert!!! Meines Wissens wird hier in Deutschland sehr vieles verkauft, was hier aber nicht genutzt werden darf!!! Und wenn Du gewinnst, muß Premiere bzw. dessen Vertreter ja auch deine Anwaltskosten bezahlen.

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  • 3 weeks later...
Gast Honda-Civic

Nein Du kannst so keinen Stress bekommen ! Nur wenn man eine linux-Box mit einem Vermerk zu Premiere oder den abschaltbaren Jugendschutz verkauft ! Ich habe schon eine gute Handvoll linux Boxen bei Ebay verkauft , immer dort vermieden auch ein Wort über Premiere zu schreiben ! Du kannst aber die Vorteile von Linux aufzählen , eben bloß lass alles mit Premiere weg !

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