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powersmurf

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Beiträge erstellt von powersmurf

  1. Was ich ja nicht verstehe, ist:

     

    Warum bekommst du die komplette Inspektion von 320 Euro bezahlt, wenn die da schreiben, dass sie nur 120 Euro bezuschussen????

    Was ich ja nicht verstehe, ist:

     

    Warum du nicht richtig liest????

     

    da steht: von mindestens 120,-- Euro.

  2. Premiere hat die Voraussetzungen für Journalistenrabatt drastisch verschärft:
    Zudem wird der Nachweis erbeten, inwiefern Premiere zur Ausübung der journalistischen Arbeit genutzt wird. Premiere behält sich grundsätzlich eine Prüfung der Anträge auf Sonderkonditionen vor und gewährt nicht automatisch einen Presserabatt.

     

    Damit dürfte das Thema für die meisten (inkl. mir) erledigt sein.

     

    Was billiges (5 für 3 Monate komplett) gibt hier.

    http://cgi.ebay.de/KNAPP-3-MONATE-PREMIERE...1QQcmdZViewItem

     

    Wo liegt da der Haken?

    da gibts keinen haken!! aber das kannst du auch alleine ohne die auktion abschliessen. unter www.webmiles.de

     

    ansonsten ist das hasseröder-abo wohl die beste lösung!! 22,90 und ein digi-receiver gratis dazu...

  3. geistreich.....

    Habe was gefunden danke eines Anwaltes das dies nicht erlaubt ist und da keine Gefahrenstelle in der Nähe war wird Einspruch gegen Bussgeld erfolg haben.

     

    das war dann aber mehr als dämlich. vorher hättest du 35 euro bezahlt und gut wäre gewesen. jetzt wird es richtig teuer:

     

    "Mittlerweile sind die Chance, daß bereits die Behörde das Verfahren einstellt, sehr gering geworden. Erstens sind die Meßgeräte mittlerweile so zuverlässig, daß es nur in sehr seltenen Fällen zu Fehlmessungen kommen kann (die aber im Normalfall durch die gewährte Toleranz von 3 km/h bzw. 3% ausgeglichen werden). Zweitens bleibt dank unserer Rechtsprechung kaum mehr Argumentationsspielraum bei zweifelhaften Verkehrsbeschränkungen oder -anordnungen; vom Kraftfahrer wird gefordert, daß er sich auch widersinnigen Anordnungen beugt! Gefahrenstellen müssen nicht als solche erkennbar sein, und der Begriff "Gefahrenstelle" ist ohnehin dehnbar, weil die Behörden darunter auch schnurgerade Straßenstrecken verstehen können, wo ein Betrunkener sein Auto in den Graben gesetzt hat."

  4. ist recht einfach und die pasenden links hast du schon bekommen.

     

    - radio am arbeitsplatz ist anmeldepflichtig!

    - radio im geschäftlich genutzten auto ist anmeldepflichtig!

     

    wirst du also nicht drum herumkommen. für das auto deines vaters gilt das aber nicht!

    und besondere rechte, wie durchsuchungen hat der gute man nicht! könntest ihn also schnell aus dem laden befördern...

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