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Eiscafe Alkoholverkauf Toilettenpflicht


laola78

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute. Werde in Kürze ein Eiscafe (Eis und Cafe hauptsächlich zum Mitnehmen) eröffnen. Im Innenram werden nur Barhocker stehen, d.h es gibt keine Sitzmöglichkeiten. Soviel ich weiss bin ich nicht verpflichtet eine Toilette anzubieten.... Wie sieht es aber aus mit der Toilettenpflicht wenn ich zusätzlich Alkohol verkaufe? Vielen Dank

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Das kann je nach Deinem Wohnort unterschiedlich sein. Erkundige dich beim örtlichen Gewerbeamt. Üblicherweise besteht bei Alkoholausschank die Pflicht Toiletten anzubieten. Erkundige Dich besser auch, ob die Hocker wirklich nicht als Sitzgelegenheit zählen.

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Barhocker sind Sitzgelegenheiten da beißt die Maus kein Faden ab.........

 

Hier gab es mal Riesen Krach weil so Handrelings an Wänden gebaut war......Ordnungsamt sah das als Sitzgelegenheit ergo WC Pflicht. Also mal lieber mit denen sprechen sonst wird es teuer.

 

Und wenn Leute gerne kommen sollen wäre es bestimmt besser eine Toilette anzubieten, schon wegen Service gedanken.

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Ab 10 Sitzgelegenheiten ist eine Toilette fällig.

 

 

Wird Alkohol ausgeschenkt, muss wohl in jedem Fall eine Toilette vorhanden sein.

 

Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes

(Gaststättenverordnung GastV), § 4 Toiletten

(1) Die Toiletten für die Gäste müssen leicht erreichbar, nutzbar und gekennzeichnet sein. Ab einer Schank- und Speiseraumgrundfläche von 50 qm muss mindestens eine barrierefrei gestaltete Toilette für mobilitätsbehinderte Gäste benutzbar sein.

(2) In Schank- und Speisewirtschaften müssen mindestens vorhanden sein:

  • bis 50 qm – 1 Spültoilette
  • 50 bis 150 qm- 2 Damen-, 1 Herrentoilette, 2 PP-Becken
  • 150 bis 300 qm – 4 Damen-, 2 Herrentoiletten, 4 PP-Becken

darüber Festsetzung im Einzelfall.

(3) Toilettenanlagen für Damen und Herren müssen durch durchgehende Wände voneinander getrennt sein. Jede Toilettenanlage muss einen Vorraum mit Waschbecken, Seifenspender und hygienisch einwandfreier Handtrocknungseinrichtung haben. Gemeinschaftstücher sind unzulässig.

(4) Toiletten und PP-Becken müssen Wasserspülung haben; der Einbau von PP-Becken, die aufgrund ihrer Konstruktion auf chemischer Grundlage ohne Wasserspülung funktionieren, ist zulässig. Die nach Absatz 2 notwendigen Toiletten dürfen nicht durch Münzautomaten oder ähnliche Einrichtungen versperrt oder nur gegen Entgelt zugänglich sein.

(5) Eine Toilette für Gäste ist nicht erforderlich, wenn bei einer Aufenthaltsfläche für Gäste von höchstens 50 m² nicht mehr als zehn Sitzplätze für Gäste bereit gestellt werden. In diesen Fällen ist im Eingangsbereich deutlich auf das Fehlen einer Gästetoilette hinzuweisen.

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Moin ....

(Gaststättenverordnung GastV), § 4

Na ja .....

der §4 GastV ind BaWü behandelt die `Anwendung der Landesbauordnung und Arbeitsstättenverordnung`

 

Wie schon an anderer Stelle gesagt ......

Das ist `Ländersache` und in manchen Ländern an `untere` Komunen delgiert.

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