Trinity2006 Geschrieben 30. November 2010 Melden Share Geschrieben 30. November 2010 Moin an alle Fiktiver Fall: Angenommen jemand hätte bei Ebay ein Laptop gekauft, mit folgender Bezeichnung: Ich verkaufe mein Asus EeePC 1000H. Das Gerät lief immer tadellos, bis eines Tages das Display von einem Tag auf den anderen nicht mehr funktionierte. Zwar sieht man die Hintergrundbeleuchtung, aber es wird kein Bild übertragen. Daraufhin habe ich diverse Foren durchforstet und herausgefunden, dass es wohl an dem Kabel vom Mainboard zum Monitor liegt. Gerät also aufgeschraubt, Kabel abgezogen und wieder festgemacht, lief dann auch wieder. Nach ein paar Wochen wieder das gleiche Theater. Hab jetzt keine Lust mehr, dass gleiche Spiel wieder zu machen und verkaufe das Netbook daher... Über den VGA Anschluss über den TV oder externen Monitor kann das Laptop übrigens verwendet werden. Bild wird hier 1A übertragen... Verkaufe das Gerät trotzdem als Ersatzteil. Bis auf die Festplatte die ausgebaut ist, ist alles mit dabei (inkl. Windows XP Lizenz) Es fehlen ein paar Schrauben am Gerät, da diese bei dem aufschrauben verloren gegangen sind. Gerät kommt an und funkioniert auch mit einem externen monitor nicht. Gerät wurde als defekt verkauft, auch in der Überschrift stand defekt. Zudem wurde es in der Kategorie "Defekt/Ersatzteile" verkauft. Wer ist hier im "Recht". Käufer, Verkäufer oder beide? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dog.88 Geschrieben 30. November 2010 Melden Share Geschrieben 30. November 2010 Hast du in dem Auktionstext geschrieben das es über VGA geht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admin Gandalf Geschrieben 30. November 2010 Admin Melden Share Geschrieben 30. November 2010 Sorry, aber was ist denn das eigentliche Problem? Wenn du rein geschrieben hast das der VGA-Anschluß funktioniert dann haste den schwarzen Peter, sonst Se la Vi.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Trinity2006 Geschrieben 30. November 2010 Autor Melden Share Geschrieben 30. November 2010 Naja, ich hab jetzt hier in Laptop stehen, dass zwar als defekt verkauft wurde, aber in der Bezeichnung ja drin steht, dass es mal über nen VGA funktioniert hatte. Bevor ich da nun Anzeige erstatte - weil Verkäufer mir nicht entegegen kommen - wollt ich mich erstmal absichern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sfisch69 Geschrieben 30. November 2010 Melden Share Geschrieben 30. November 2010 Wenn geschrieben wurde, dass es über den VGA-Anschluss "1A" funktioniert, sollte es sich um eine zugesicherte Eigenschaft handeln und somit ist der Verkäufer in der Pflicht - zumindest sehe ich das so. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 30. November 2010 Melden Share Geschrieben 30. November 2010 mal ehrlich ..lass es daran werden nur die Anwälte verdienen -- man hat halt nicht immer Glück und andere versuchen halt ihr Glück auch . wenn er nun sagt ..bei mir ging es noch .. und du sagt nein ..ging nicht .. was soll da rauskommen ?? könnt ja auch gerade bei dir kapputt gegangen sein .. bringt nix .. ich weiß nicht was du bezahlt hast ..schätze mal höchstens 50 € ..das lohnt wirklich nicht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
miro17 Geschrieben 30. November 2010 Melden Share Geschrieben 30. November 2010 Mal ganz fiktiv gedacht...du weißt schon das man den VGA Anschluß scharf schalten muss damit der Ausgang auch wirklich funktioniert,einfach nur einen Monitor oder TV anschließen und denken das Bild wird automatisch aufs TV übertragen ist nicht ,zumindest bei meinem Laptop ist das so.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admin Gandalf Geschrieben 30. November 2010 Admin Melden Share Geschrieben 30. November 2010 Naja, ich hab jetzt hier in Laptop stehen, dass zwar als defekt verkauft wurde, aber in der Bezeichnung ja drin steht, dass es mal über nen VGA funktioniert hatte. Bevor ich da nun Anzeige erstatte - weil Verkäufer mir nicht entegegen kommen - wollt ich mich erstmal absichern. Anzeige erstatten? Das Teil wurde als defekt verkauft, da ist es ohne jeden Belang ob da irgendwas noch irgendwann gegangen ist oder nicht. Anzeigen kannst du da gar nichts, was du machen kannst ist eine private Klage anzustrengen allerdings wirst du die verlieren und zusätzlich kannst du dann froh sein wenn der Verkäufer nicht alles was dann so möglich wäre gegen dich richtet, Verleumdung;Kreditschädigung;Rufschädigung..... Wenn ich solche Threads lese dann frag ich mich warum hast du überhaupt auf das Teil geboten wenn es schon als defekt angeboten wurde und noch dazu als Ersatzteilspender und vor allem was willst du denn jetzt erreichen? Bevor jedes Mal der Kadi gerufen wird wäre der erste Weg mal mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen und ihm erklären was Sache ist denn durch ein Gespräch lässt sich vieles klären wenn es auf einer Erwachsenenebene geführt wird und die Emotionen draussen bleiben...versuchs mal. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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