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Neue Richtlinien für Set-Top-Boxen


Chr99

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Die IT-Recht-Kanzlei kann die Zukunft voraussagen: Dieses Jahr wird der Kunde im Weihnachtsgeschäft DVB-Receiver geradezu hinterhergeworfen bekommen. Ein Anreiz dafür ist die Verordnung (EG) Nr. 107/2009, die den Vertrieb von „Stromfressern“ im Unterhaltungselektronik-Segment unterbinden soll.

 

Hinter dieser neuen Verordnung steht das Konzept der aktuellen „Ökodesign“-Normsetzungslinie der EU, durch die der europaweite Energieverbrauch schrittweise reduziert werden soll. Da allein durch die sogenannten „Set-Top-Boxen“ bis 2014 ein Stromverbrauch von bis zu 14 TWh (= 14 Billionen Wattstunden) erwartet wird, hat die Europäische Kommission nun durch die Festsetzung neuer Verbrauchsgrenzen den Energieverschwendern unter diesen Geräten den Kampf angesagt.

 

An dieser Stelle stellt sich für den Händler natürlich die Frage: Wie wirkt sich das auf mein Geschäft aus? Genauer: Ab wann gelten die neuen Grenzwerte, für welche Geräte gelten sie, und wo liegen die Grenzwerte? Eine Übersicht über die wesentlichen Neuerungen, die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 107/2009 ergeben:

 

weiterlesen: http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=4101

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