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GLEICHZEITIG gesetzlich UND privat krankenversichert?


willi7266

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

mein Vater war Berufssoldat und bekam nach seiner Pensionierung seine Arztrechnungen und Medikamente

zu 70% von der Beihilfestelle bezahlt und hatte für die restlichen 30% bei der Continentale eine Zusatz-

versicherung abgeschlossen. Dieses brachte ihm den Status eines privat Versicherten. Nach seinem Tod

wurde meine Mutter als Witwe pensionsberechtigt und auch beihilfeberechtigt.

Sie hat während ihres Arbeitslebens (jetzt ist sie Rentnerin) eine eigene gesetzliche Krankenversicherung bei

der DAK gehabt, die es logischerweise immer noch gibt.

 

Für beide "Versicherungen" wird ihr monatlich Geld abgezogen.

 

Bei der DAK hat man von dieser Materie (doppelt versichert) keine Ahnung und man hat sie wieder weggeschickt.

Bei der Beihilfestelle hat man ihr den Rat gegeben, doch wieder die restlichen 30% privat abzudecken.

 

Aber dann hätte meine Mutter doch beide Versicherungen am Hals?

Oder fliegt man dann aus der gesetzlichen "automatisch" raus?

Ihr würde ja die gesetzliche ausreichen...

 

MfG

willi7266

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Das ist ein wenig von dem Bundesland abhängig, was da im Speziellen mit der Beihilfe zu regeln ist !

 

Meines Wissens ist Deine Mutter, sofern sie selbst sozialversicherungspflichtig ist, nicht beihilfeberechtigt !

Sind Rentner grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, weiß ich nicht ?? Dann soll sie in der gesetzlichen Krankenversicherung

verbleiben und den Prozentteil der Privaten aufkündigen. Für die Beihilfestufe wird kein Geld bezahlt, sondern nur für den

Prozentteil der privaten Abdeckung. Der Vater selbst war wohl dann auch bei der "Freien Heilfürsorge" als Berufsbeamter

und hat überhaupt keine Sozialversicherungsbeiträge in diese Richtung gezahlt, oder ?

 

So einfach...(eigentlich ab dem Zeitpunkt nie wieder) kommt sie auch nicht wieder in die gesetzliche KV zurück.

Von daher würd ich das ganz genau überlegen.

Es sei denn, ihr geht es mit dem Beihilfesatz und der Privaten finanziell besser !

Das ist so eine was wäre wenn Geschichte, die man nicht für Fremde entscheiden kann.

 

Fakt ist, dass weder die gesetzliche, als auch die private KV darauf hinweisen, dass sie überversichert ist !

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Fakt ist, dass weder die gesetzliche, als auch die private KV darauf hinweisen, dass sie überversichert ist !

 

Leben ja auch gut damit...

 

Was ich nicht verstehe ist....

 

Für beide "Versicherungen" wird ihr monatlich Geld abgezogen.
Aber dann hätte meine Mutter doch beide Versicherungen am Hals?

 

Nach der Aussage zahlt sie wohl für beide....also hat sie auch beide.

 

Wie und was ist ein reines Rechenexempel, ich hab auch die 30% bei ner Privaten und 70% Beihilfe und fahre damit besser, als bei der Gesetzlichen.

Vielleicht sollte sie mal einen unabhängigen Finanzmakler/Versicherungsmakler befragen bzw die DAK direkt anschreiben, damit die sich mit dem Fall mal befassen und eine zufriedenstellende Aussage treffen können.

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Hallo,

 

also meine Mutter wohnt in Bremen.

Der Einwand, das sie nach einer Kündigung der gesetzlichen KV nicht wieder so einfach zurück kann, habe ich ihr auch gesagt.

Die DAK ist zu der Problematik ein wenig überfordert oder will auch auf Anfrage keine verbindliche Aussage treffen.

 

Die Idee mit dem unabhängigen Versicherungsmakler ist mir nicht in den Sinn gekommen. Danke dafür...

 

Mein Vater hatte während der Zeit bei der Bundeswehr "Freie Heilfürsorge" und diesbezüglich auch keine Beiträge in Richtung

Krankenversicherung entrichtet. Erst ab seiner Pensionierung hat er die restlichen 30% privat abgerechnet. Den Stein ins

Rollen hat eigentlich die Wehrbereichsverwaltung gebracht, die meiner Mutter nun dazu rät auch so eine Versicherung abzuschliessen.

 

Aber genau das wäre ja eigentlich die (finanzielle) "Doppelversicherung".

 

MfG

willi7266

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Na ok !

 

Dann bescheinigt ihr die Wehrbereichsverwaltung als Witwe und Rentnerin eine Beihilfeberechtigung von X-Prozent !

 

Nun ist das dann mehr oder weniger ein Rechenbeispiel und ne Entscheidung, die nur Ihr treffen könnt.

Bezogen auf den Rentnerstatus Deiner Mutter bei der gesetzlichen KV (Befreiung von Medikamentenzuzahlung etc.),

und dem Status, den sie dann bei einer privaten KV hätte und ihrem allg. gesundheitlichen Zustand.

 

Ich würde fast behaupten, dass sie bei der gesetzlichen KV sehr gut aufgehoben ist.

Hat sie als "ältere" Frau auch nicht die Belastung ständig Belege einzureichen und die allg. Korrespondenz mit der Beihilfe

zu führen usw. !

 

Weiterhin sind aber die Beiträge interessant, die abgeführt werden müssen. Ergibt sich aus den Beiträgen eine erhebliche Mehrbelastung

bei der gesetzlichen KV, dann ist es wieder ne Überlegung davon wegzugehen.

Gut aufgehoben wird sie sowohl dort als auch dort sein, was die medizinische Versorgung angeht.

 

Was jetzt noch interessant wäre sind die "beiden" Beiträge von denen Du sprichst.

Der eine ist der Beitrag zur Gesetzlichen. Und der andere ??? Die Beihilfe bekommt kein Geld m.W. nach !

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Leben ja auch gut damit...

 

Naja, in der Regel merken die ja nur von einander was, wenn Rechnungen eingehen. Wenn Deine Mum immer mit der DAK Karte beim Arzt ist, bekommt weder die Beihilfe noch irgendeine andere Stelle mit, dass noch andere Ansprüche möglich sind.

 

Problem, ist dass die GKV nur einen 100% Schutz anbietet und somit auch immer 100% Beitrag hast. Du kannst hier also nicht nur die fehlenden 30% absichern. Problem bei der PKV ist die Gesundheitsprüfung UND Eintrittsalter. Es kann also passieren, dass die ergänzenden 30% bei der PKV teurer sind wie die 100% bei der GKV.

 

Von der Höhe der versicherten Leistungen sollte die Lösung Beihilfe + PKV die wesentlich bessere sein. Sollte Deine Mutter Vorerkrankungen haben und Sie bekommt keine 30% PKV Ergänzung, nützen ihr die 70% Beihilfe aber nix, da Sie ja sonst auf 30% der Kosten sitzen bleibt. Das würde bedeuten Sie bleibt weiter zu 100% in der GKV und lässt den Behilfteanspruch quasi verfallen.

 

In der PKV gibt es für Beamte und deren Angehörigen auch eine Öffnungsaktion, der sich viele private Krankenversicherungen angeschlossen haben. Fällt Deine Mutter darunter, darf Sie keines der Unternehmen ablehnen. Ich kenn nur die Vorraussetzungen nicht genau ;-)

 

Ihr sollte auf jeden Fall unabhängige Hilfe vor Ort aufsuchen, da das Thema sehr komplex ist und so einige Fallstricke bietet.

 

EDITH: Doofes Tele...der Double_d war schneller....naja, wenigstens decken sich die Aussagen so ziemlich^^

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Der eine ist der Beitrag zur Gesetzlichen. Und der andere ??? Die Beihilfe bekommt kein Geld m.W. nach !

 

Die Beihilfe sind 70%..und die anderen 30% muss sie privat absichern, also bei ner privaten KV.

Ist, wie gesagt, ein reines Rechenexempel...

 

 

Weiss auch nicht wirklich, ob sie eine Gesundheitsprüfung machen muss und das Eintrittsalter das heutige Alter ist.

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Weiss auch nicht wirklich, ob sie eine Gesundheitsprüfung machen muss und das Eintrittsalter das heutige Alter ist.

 

In der PKV wird der Beitrag aufgrund des Eintrittsalters berechnet und dann kommen noch evtl. Zuschläge für Vorerkrankungen dazu. Außer Sie fällt in diese Öffnungsaktion, da is der Zuschlag auf 30% des Normalbeitrages begrenzt.

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Die Beihilfe sind 70%..und die anderen 30% muss sie privat absichern, also bei ner privaten KV.

Ist, wie gesagt, ein reines Rechenexempel...

 

 

Weiss auch nicht wirklich, ob sie eine Gesundheitsprüfung machen muss und das Eintrittsalter das heutige Alter ist.

 

Ja sicher, aber die 30% schlagen sie ihr jetzt erst vor....die hat sie nach Aussage des TE noch nicht.

Und an die Beihilfe wird nix gezahlt ! Ausser den Kosten, die bei Erstattung automatisch einbehalten werden !

Wo aber nichts zu erstatten ist, wird auch nix einbehalten....

 

Deshalb fragte ich was da als zweiter Beitrag neben der GKV geleistet wird. ;)

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Deshalb fragte ich was da als zweiter Beitrag neben der GKV geleistet wird.

 

Vielleicht bucht die Continentale ja noch ab, bis gekündigt wird durch sie, wenn sie nicht dort einsteigt...

keine Ahnung, was sonst der 2.Betrag sein kann...

 

Nur wenn sie keinen 2.Betrag hat, ist sie ja auch nicht doppelt bzw überversichert in der KV. ;)

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Deshalb fragte ich was da als zweiter Beitrag neben der GKV geleistet wird. ;)

 

Entschuldigung an alle Beteilgten, dass ich momentan nicht mit weiteren Fakten kommen kann,

da ich nicht in Bremen wohne und die Abrechnung der Bezüge nicht vor mir habe. Ich habe

soeben mit meiner Mutter telefoniert und sie kommt deswegen am Freitag Nachmittag zu mir.

Dann kann ich den exakten Wortlaut des zweifelhaften Postens hier einstellen.

 

MfG

willi7266

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Wenn du irgendeine private Krankenversicherung, bzw. deren Büro, in der Nähe hast (kein Versicherungsmakler, sondern eine richtige Geschäftsstelle von Iduna, Debeka,....), dann ruf dort an und mach einen Termin für ein Beratungsgespräch mit deiner Mutter aus.

 

Das ist bis dahin unverbindlich und bestimmt aussagekräftiger als all unser Halbwissen.

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Das ist bis dahin unverbindlich und bestimmt aussagekräftiger als all unser Halbwissen.

 

Ja ja....so ist das mit uns Beamten !!! ;)

 

@willi7266

Lass Dir doch auch von Deiner Mutter noch ein paar mehr Unterlagen mitbringen.

In Bezug auf die Versicherung zu der Zeit vor ihrem Renteneintritt und unmittelbar danach.

Dann hast Du einen Überblick, wer wann irgendwo was abgebucht hat.

Die Materie mit der und um die Beihilfe wird auch teilweise von privaten Versicherungen nicht richtig

oder sogar falsch verstanden und weitergegeben. imho haben Angestellte der GKV überhaupt keine

Ahnung davon !

Ist also von Vorteil, wenn Du Dir selbst erstmal ein Bild machst ! :)

 

private Anmerkung: Ich hoffe, Dein Dad hat sehr lange seine Pensionierung genießen können.

Mir wird zur Sekunde klar, dass die noch weit unter dem 60. Lebensjahr aus dem aktiven Dienst ausscheiden :P

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Ist also von Vorteil, wenn Du Dir selbst erstmal ein Bild machst ! ;)

Dies möchte ich auf jeden Fall. Deshalb hier auch meine "Anfrage".

Meine Mutter, der Papierkram wurde ihr komplett das Leben lang von meinem Vater abgenommen, ist total überfordert.

 

private Anmerkung: Ich hoffe, Dein Dad hat sehr lange seine Pensionierung genießen können.

Mir wird zur Sekunde klar, dass die noch weit unter dem 60. Lebensjahr aus dem aktiven Dienst ausscheiden :)

Naja, mit 70 zu sterben ist eigentlich ein wenig früh. Privat und statistisch gesehen.

Aber es war zum Schluss besser so, hat vier Monate im Krankenhaus gelegen.

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Dies möchte ich auf jeden Fall. Deshalb hier auch meine "Anfrage".

Meine Mutter, der Papierkram wurde ihr komplett das Leben lang von meinem Vater abgenommen, ist total überfordert.

Ui, das kenne ich nur zugut !

Mein alter Herr hat auch immer alles gemacht und niemanden "leuern" lassen !

Scheint eine Berufskrankheit der Beamten zu sein ! Ich hab ihn schon vor über 10 Jahren dazu gezwungen mir alles

zu zeigen. Meine Mutter hätte die Kraft gar nicht dafür. Und was viel wichtiger ist, nicht alles was die Herren dort tun

ist immer gut ! Insgesamt schauen 4 oder 6 Augen immer etwas genauer über etwaige Vertragsbedingungen.

 

Naja, mit 70 zu sterben ist eigentlich ein wenig früh. Privat und statistisch gesehen.

Aber es war zum Schluss besser so, hat vier Monate im Krankenhaus gelegen.

Zum Sterben ist es immer zu früh. Frag mal den Heesters.

Mein Beileid !

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HI!

 

Bin selber einer von den "bösen" Maklern.

 

Sag mal, wie kann es sein wenn deine Mum immer bei der DAK versichert war, dass die auf einmal von ihr Geld haben wollen von der Beihilfestelle?

 

Hat sie dort irgendwas unterschrieben oder irgendwelche Unterlagen ausgefüllt?

 

Klingt jetzt vielleicht etwas makaber, aber vielleicht buchen die einfach immernoch das Geld für deinen Dad ab.........

Hat sie einen Brief wo explizit ihr Name drauf steht?

 

Sollte es dennoch so sein, dann gibt es erstmal die Lösung für Helden, dass sie nicht beide Versicherungen bezahlen muss.

 

Ich habe keine Ahnung ob es in Ihrem Fall einen Kontrahierungszwang ( so nennt sich das im fachchinesisch, wenn der Vertag über die Private ohne Gesundheitsprüfung angenommen werden MUSS ) greift, ruf da mal bei der Conti an.

Ich denke aber eher nicht. Und ob sie aufgrund von Vorerkrankungen die Gesundheitsprüfung besteht ist ja dann auch fraglich.

 

Also was macht sie dann?

 

Ganz einfach:

 

Sie geht mit dem Bescheid von der Beihilfestelle zur DAK und sagt " Hallo Freunde, ich bin nun beihilfeberechtigt, ändert mal meine 100% Absicherung als Sozialversicherungspflichtiger Rentner in eine Beihilfeabsicherung zu 30 % um.

So ist sie zwar nicht privat versichert, aber das ist immernoch günstiger mit den 30% über die DAK als wenn sie 100% bezahlen muss.

 

Doppelt versichert gibt es nicht!

 

Das Geld kann sie sich dann gleich wiederholen von denen.

 

Die tun nämlich auch mal ganz gern bei der Gesetzlichen auf "Doof"!

Nicht nur immer die Private ist schlecht!

 

Guano

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HI!

 

Ja nee is klar........

 

Nur oben steht ja das sie für beide BEZAHLEN soll......

 

Ergo gehe ich davon aus, dass auch von deren Seite ein Beitrag fällig ist?

 

Oder steh ich komplett auf dem Schlauch, weil ansonsten wärs doch Sülze.........

 

Mal davon abgesehen das 30% über DAK oder Conti günstiger werden.

 

Viellecht habe ich da ja was falsch verstanden.

 

Dazu sollte sich der TE vielleicht nochmal melden

 

Guano

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Nur oben steht ja das sie für beide BEZAHLEN soll......

 

Meine Mutter soll nicht nur bezahlen, sie tut es (tolles deutsch) ;)

Ihr werden die "normalen" 15,5% Einheitbetrag von der eigenen Rente abgezogen

und

noch über 200,00 Euro von der Witwenpension...

 

...aber wie schon oben erwähnt:

alle weiteren Informationen dazu erst am Freitag Nachmittag wenn ich die kompletten Unterlagen in meinen Händen halte.

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HI!

 

Bin selber einer von den "bösen" Maklern.

 

Ganz einfach:

 

Sie geht mit dem Bescheid von der Beihilfestelle zur DAK und sagt " Hallo Freunde, ich bin nun beihilfeberechtigt, ändert mal meine 100% Absicherung als Sozialversicherungspflichtiger Rentner in eine Beihilfeabsicherung zu 30 % um.

So ist sie zwar nicht privat versichert, aber das ist immernoch günstiger mit den 30% über die DAK als wenn sie 100% bezahlen muss.

 

Doppelt versichert gibt es nicht!

 

Das Geld kann sie sich dann gleich wiederholen von denen.

 

Die tun nämlich auch mal ganz gern bei der Gesetzlichen auf "Doof"!

Nicht nur immer die Private ist schlecht!

 

Guano

 

 

Sorry, aber das ist Quatsch mit Soße!

 

Die gesetzlichen KV dürfen Sachleistungen nur zu 100% anbieten und immer nur zu 100% Beitrag. Eine Restkostenversicherung wie bei der PKV gibt es bei KEINER gesetzlichen KV, auch nicht bei der DAK.

 

Nicht immer nur die Gesetzliche ist schlecht, vor allem wenn einer, der keine Ahnung davon hat solche Aussagen trifft, die einfach falsch sind!

 

Beiträge zur GKV bezahlt sie aus ihrer eigenen Rente und der Pension des verstorbenen Ehegatte, als sogenannter Versorgungsbezug wenn sie als Rentnerin pflichtversichert ist in der Krankenversicherung der Rentner (KVDR). Von dieser Versicherungspflicht kann man sich theoretisch befreien lassen, dann aber kommt man NIE wieder zurück in die GKV, in keine.

 

Wenn sie als Rentnerin freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt sie zusätzlich aus allen anderen Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden können. Dann könnte sie jederzeit aus der gesetzlichen in die Private wechseln, wenn sie eine PKV findet, die sie noch zu einem annehmbaren Preis aufnimmt.

 

Man kann zwar die Beiträge bei der DAK nicht verändern (die sind gesetzlich festgeschrieben), aber man kann auch bei der DAK die sogenannte Kostenerstattung wählen. Damit hat man beim Arzt den Status wie ein Privat-Patient, bekommt auch alle Leistungen privat in Rechnung gestellt und reicht diese Rechnungen zur Erstattung bei der DAK ein.

 

Je nach Leistung ist die Erstattung zwischen 30% bei ambulanter ärztlicher Leistung, ca. 75 % bei Arzneimittel und individuell bei stat. Leistungen. Wobei hier (bei stat. Leistungen) die Kostenerstattung wenig Sinn macht, da man mit der Beihiilfe abklären muss, inwieweit Einbett-/Zweibettzimmer + Chefarzt erstattet werden, hiervon zahlt die DAK nämlich nix, nur der "normalen" Pflegesatz an Krankenhaus. Diese Erstattungssätze entsprechen dann ungefähr jeweils dem, was ein "normaler DAK-Versicherter" bekommen hätte. Den Rest reicht man dann bei der Beihilfe zur weiteren Erstattung ein.

 

Das ist alles etwas kompliziert, aber gerne beantworte ich konkrete Fragen auch als PN (wenns datenschutztechnisch besser ist), und um eine "rechtsverbindliche Auskunft" geben zu können bräucht ich natürlich Unterlagen und die genauen Daten.

 

PS: Mir geht es hier nicht darum, die PKV schlecht zu machen. Ich will nur, dass jemand die richtigen Auskünfte bekommt.

 

Mfg

cb4

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Meine Mutter soll nicht nur bezahlen, sie tut es (tolles deutsch) ;)

Ihr werden die "normalen" 15,5% Einheitbetrag von der eigenen Rente abgezogen

und

noch über 200,00 Euro von der Witwenpension...

 

...aber wie schon oben erwähnt:

alle weiteren Informationen dazu erst am Freitag Nachmittag wenn ich die kompletten Unterlagen in meinen Händen halte.

 

So, ich kann nun folgende Fakten liefern:

1) im Rentenbescheid wird meiner Mutter 14,9% (nicht 15,5%!) von ihrer schmalen Rente abgezogen. Text unter Rentenberechnung: Beitrag zur Krankenversicherung XXX,27

2) im Versorgungsbescheid wird ihr ebenfalls 14,9% von ihrem Witwengeld abgezogen. Text unter Abzüge: Krankenkasse XXX,65

3) Antwort auf telefonische Nachfrage warum Sie von Ihrem Witwengeld Beiträge zur Krankenversicherung zahlen muss: hier

 

MfG

willi7266

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Bin selber einer von den "bösen" Maklern.

...

 

Es ging mir bei dem Hinweis nicht um "böse" Makler, sondern

a ) natürlich um den ggf. auftretenden Interessenkonflikt ;)

b ) und vor allem um die Möglichkeit (darum der Anruf vorweg) der Vorbereitung und Auswahl eines fachkompetenten Gesprächspartners.

 

Ansonsten kann ich meinen Rat nur wiederholen.

 

Um sich grob einen Überblick zu verschaffen, kann man einen der Online-Beitragsrechner bemühen, z.B.

www.huk.de Tarifrechner/Gesundheit/Beamte

 

Spontan komme ich da auf rund 100,- plus ca. 30,- Pflegeversicherung (weibliche beihilfeberechtigte Angehörige, Bj. 1945 in BW)

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Sorry, aber irgendwie versteh ich grad dein Problem nicht.

Wenn deine Mutter gesetzlich versichert ist, werden die Krankenkassenbeiträge vom Gesamteinkommen berechnet.

Sprich Rente und Pension.

 

 

sehe ich auch so....

 

 

Einnahme A + Einnahme B = Gesamteinnahme X

 

14,9% von X = Beitrag zur Krankenversicherung.

 

Und da ja mittlerweile alle Krankenkassen den gleichen Beitragssatz haben,

sollte es ja egal sein, wo sie versichert ist.

 

Gruß

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