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Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver


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Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

[ug] München - Der Pay-TV-Sender Premiere hat - nach eigener Darstellung - im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl einen Sieg errungen.

 

Vor dem Landgericht Hamburg hat der Münchner Sender eine einstweilige Verfügung gegen einen Importeur von sogenannten patchbaren Free-To-Air-Receivern erwirkt.

 

Dem Importeur Zehnder - "Zehnder Antennen und Satellitenempfangstechnik GmbH" in Tennenbronn, ist es ab sofort unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250 000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten "verboten, Digitalreceiver, deren Firmware (Betriebssoftware) einen so genannten Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smartcard simuliert, und die dadurch zusammen mit einer verfügbaren Software die Umgehung des Zugangskontrollsystems der Antragstellerin ermöglichen, herzustellen, einzuführen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen und/oder deren Absatz zu fördern" (Ziffer I. der Einstweiligen Verfügung).

 

Gleichzeitig habe das Gericht angeordnet, dass die Zehnder GmbH "sämtliche in ihrem Besitz befindlichen, unter Ziffer I. bezeichneten Receiver, zur Sicherstellung und Verwahrung an den zuständigen Gerichtsvollzieher herauszugeben" habe.

 

In den beanstandeten Receivern waren, wie EDV-Spezialisten von Premiere herausfanden, eindeutige Vorrüstungen implementiert, um das Angebot von Premiere ohne Abo und damit illegal empfangen zu können. Premiere lässt nun sämtliche Vertriebswege des Importeurs bis zum Endkunden verfolgen, um die illegale Nutzung dieser Geräte zu unterbinden und gegen alle beteiligten Personen, die diese Receiver ver- oder gekauft haben, juristisch vorzugehen.

 

Premiere wird dabei auch durch die Rechtssprechung des Landgerichts Hamburg unterstützt. So haben die Richter in der einstweiligen Verfügung den Importeur angewiesen "unverzüglich Auskunft zu erteilen, über die Herkunft und den Vertriebsweg der unter Ziffer I. bezeichneten Receiver sowie deren Betriebssoftware, insbesondere über Namen und Anschriften der Hersteller, der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Receiver".

 

Gleichzeitig bereite Premiere eine umfassende Klage auf Schadensersatz vor gegen den Importeur Zehnder und gegen alle an diesem Handel beteiligten Personen, so das Unternehmen.

 

Corsin Kleiner, Produktmanager der Zehnder GmbH, erklärte auf Anfrage gegenüber DIGITAL FERNSEHEN, dass Zehnder seine Receiver mit einer Betriebssoftware, die keinen Emulator enthielt, ausgeliefert habe.

 

Mit Blick auf den anstehenden Rechtsstreit und die einstweilige Verfügung wollte er sich aber nicht weiter zum Sachverhalt äußern.

 

Hans Seger, Programm- und Technik-Vorstand von Premiere kommentierte: "Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist für uns ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl. Wir werden in unseren Bemühungen nicht nachlassen und solche Straftaten weiterhin konsequent und mit allen juristischen Mitteln verfolgen. Dabei nutzen wir nicht nur alle Möglichkeiten des Strafrechts aus, sondern wir werden all jene, die sich damit auf Kosten anderer bereichern wollen, zusätzlich noch mit empfindlichen Schadensersatzansprüchen zur Rechenschaft ziehen..."

 

Seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 sind sogenannte patchbare Free-To-Air-Receiver, die hauptsächlich in Asien hergestellt werden, massenhaft nach Deutschland eingeführt worden. Dabei haben Importeure wohlwissend in Kauf genommen, dass in den Geräten bewusst Vorrichtungen vorinstalliert waren, mit deren Hilfe man das

Sicherheitssystem von Premiere umgehen konnte.

 

Für Premiere habe dieses illegale Geschäft gravierende Folgen. So wurde der Zuwachs an Abonnenten seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 stark gebremst. gleichzeitig musste das Münchner Unternehmen ein Sparpaket in zweistelliger Millionenhöhe auflegen, um die Ausfälle zu kompensieren.

 

Aber auch für die seriöse Receiver-Industrie, die dem allgemeinen Rechtskodex folgt und Piraterie nicht unterstützt, habe die illegale Konkurrenz negative Auswirkungen, die nicht nur empfindliche Umsatzeinbußen bedeuten, sondern möglicherweise auch den Abbau von Arbeitsplätzen.

 

Wie das Unternehmen betont, nutzt Premiere im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl nicht nur alle juristischen Möglichkeiten, sondern geht auch technisch gegen den illegalen Empfang vor. So hat der Münchner Abo-Sender bereits angekündigt, ab dem 2. Quartal 2008 zwei neue Verschlüsselungssysteme einzuführen, die die beiden Weltmarktführer NDS und Nagravision liefern.

Quelle: digitalfernsehen.de

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  • 1 month later...
Premiere schreibt Händler patchbarer Receiver an

 

[tm] Unterföhring - Der Pay-TV-Betreiber Premiere hat mehrere Händler angeschrieben, die mit bestimmten Receivern der Marke Zehnder handeln.

 

In dem Schreiben informiert der Bezahlsender die Händler darüber, dass man eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller Zehnder erwirkt habe (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Der Verfügung zufolge dürfen Zehnder-Digitalreceiver mit der Modellbezeichnung ZX 2102, DX 2202, DX 65 oder ZX 67, welche über eine Firmware mit einem Emulator verfügen, nicht mehr vertrieben werden.

 

"Ferner informieren wir die betroffenen Händler darüber, dass die Receiver nicht mehr mehr verkauft werden dürfen", so ein Premiere-Sprecher auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN. "Wir werden zudem Testkäufe durchführen, um festzustellen, ob beanstadete Geräte noch im Verkauf sind." Wenn dies der Fall sein sollte, droht der Bezahlsender den Verkäufern der Receiver mit zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen.

 

Quelle: digitalfernsehen.de

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Zehnder: "Berufung gegen einstweilige Verfügung möglich"

 

[tm] Tennenbronn – Im Mai hatte Premiere vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Zehnder wegen des Vertriebs patchbarer Receiver erwirkt. Der baden-württembergische Hersteller schließt eine Berufung gegen diese Entscheidung nicht aus.

 

"Da das Gericht die Entscheidungsgründe seines Urteils in dem Verfügungsverfahren zwischen Premiere und Zehnder noch nicht dargelegt hat, ist noch nicht entschieden, ob die Zehnder GmbH gegen das Urteil in Berufung geht", so Geschäftsführer Markus Schmidt gegenüber DIGITAL FERNSEHEN.

 

Schmidt wies auch darauf hin, dass bei dem Gerichtsverfahren wesentlich sei, dass es nur um Receiver gehe, die eine bestimmte Betriebssoftware hätten. Der Vertrieb von Receivern, auch mit gleicher Typ-Bezeichnung, die nicht die beanstandete Betriebssoftware enthielten, sei Zehnder auch weiterhin erlaubt. Den Restbestand der von dem Verfügungsverfahren erfassten Receiver sei bereits einem Gerichtsvollzieher übergeben worden.

 

Schmidts Angaben zufolge hat Zehnder auch ein entsprechendes Informationsschreiben an seine Kunden gerichtet. Außerdem habe man sich mit den Firmen in Verbindung gesetzt, die für Zehnder die Geräte produzieren und die die Software programmiert hätten. Dabei sei die sofortige Änderung der Software veranlasst worden. Den Kunden habe man danach angeboten, sämtliche bei diesen auf Lager befindlichen Geräte gegen Geräte mit der neuen Software ohne Emulatorfunktion auszutauschen.

 

Quelle: digitalfernsehen.de

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