Hi Lummi,
fahre z.Zt. einen alten Ford Escort Kombi Bj. 93 (Schl.-Nr. zu 2: 0928, zu 3: 783....).
Möchte das alte liebgewonnene Stück im Nov. noch mal über´n TÜV boxen. Sollte auch klappen, nur eine Sache bereitet mir noch Sorgen: Habe einen kleinen Steinschlagschaden in der Windschutzscheibe (ca. 1,5 x 1 cm, auf der Fahrerseite, ca. 15-20 cm vom Rand, etwas unter Augenhöhe). Mich stört´s nicht weiter. Nur, was sagt der TÜV dazu? Führen (auch kleinere Schäden) an der Windschutzscheibe generell zur Ablehnung oder drückt man da schon mal ein Auge zu ?
Könnte man den Schaden an dieser Stelle noch reparieren (Sichtfenster?) oder müsste dann die Scheibe komplett ausgetauscht werden?
Was würde denn so ´ne Scheibe (inkl. Einbau) ca. kosten? Habe leider keine Teilkasko und wäre daher froh wenn ich ungefähr wüsste was für Kosten auf mich zukämen.
Vielen Dank schonmal für deine Tipps.
Gruß
frabel