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konsolencowboy

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  1. Wenn du schon Wikipedia als Quelle nimmst, dann lies auch weiter, dann findest du: Allgemein verbreitete Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit sind (nicht abschließend): * der Schutz der persönlichen Ehre durch Beleidigung oder Verleumdung, * die Weitergabe als geheim klassifizierter Informationen, * die übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten, * die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes, * die Grenze der öffentlichen Sicherheit (in den USA rechtshistorisch häufig angeführtes Verbot des missbräuchlichen Ausrufes Feuer in einem Theater), besonders relevant in Zeiten des zunehmenden Terrorismus, * der unlautere Wettbewerb durch Herabsetzung (Madigmachen) der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten. Eine Klausel in irgendeinem Vertrag, die gegen Grundrechte verstößt ist zwangsläufig Sittenwidrig. Leider wird sich aber wohl kein Gericht damit beschäftigen, da die Argumentation wohl lauten wird, er hätte den Vertrag ja nicht unterschreiben brauchen. Der Vergleich mit den Pornofilmen hinkt, die Dame wird dann wohl Schauspielerin sein und in ihrer Rolle beleidigt, nicht als Person. Der Kanidat wird aber als Person beldeidigt. Wer Privatfernsehen guckt und Bild liest ist sowieso selbst schuld. Armes Deutschland bin gespannt wann du untergehst. Gruß konsole
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