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keule68

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Über keule68

  • Geburtstag 02.09.1968
  1. Wenn der Kasten aus Kunststoff ist, von unten mit einem breiten Stechbeitel in die Fuge der Frontplatte stechen und vorsichtig aufhebeln. Ist er aus Holz, dann viel Spaß beim Schrauben suchen. Aber ich bin mir sicher, dass das ein unverkleideter Kunststoffkasten ist.
  2. 200 km Reichweite und das Schlimmste, bei jeder Schnellladung zahlst Du im Endeffekt Dieselpreise, da Niemand die verkürzte Lebensdauer der Akkus mitrechnet. Aufpreis für Akkutechnik + Abnutzung der Akkus beim Aufladen = Teurer als Diesel.
  3. Ich kannte das bis jetzt immer nur mit braunen Zucker, der bringt auch mehr Geschmack dran. Beim letzten Versuch habe ich aber nicht richtig Aufgepasst und mir ist alles Angebrannt. Da stank die Küche noch ein paar Tage richtig fies,
  4. Meine Freundin hatte so einen Anruf auf ihren Anrufbeantworter. Herzlichen Glückwunsch, sie haben einen BMW irgendwas gewonnen, bitte rufen.... Da war der Anruf plötzlich beendet
  5. Ich finde es zum kotzen, dass bei vielen Bahnhöfen das Dingen zum abstempeln der Tickets direkt am Bahnhofseingang steht. Ich stempel ab und warte oben am Gleis auf meinen Zug. Eine halbe Stunde nachdem der Zug eigentlich da sein sollte kommt eine Durchsage, dass der Zug ausfällt. Jetzt kann ich mich mit der DB rumärgern, damit die mir mein Ticket ersetzen. Scheiss Laden. Sollen die die Dinger zumindest auf dem Bahnsteig aufstellen, dann kann man entwerten wenn der Zug kommt. Oder noch besser einfach in jedem Zug. In Bussen sind doch auch mindestens 2 von den Teilen.
  6. Jo, ganz Deiner Meinung. Wer im Rollstuhl sitzt, muss sich auch nicht beschweren, dass er nicht durch eine Tür passt. Wer sich Sexy anzieht, muss sich nicht beschweren, dass er angegrapscht wird. Wer sich ohne Waffen in eine U-Bahn setzt, muss sich nicht beschweren, dass er zusammen geprügelt wird. Kurzum: Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. P.S. Diese Zeilen waren Ironie (Muss hier ja extra betont werden)
  7. Naja, Klagen würde ich jetzt nicht, aber Richtig finden muss man es deshalb ja auch nicht.
  8. Und es ist jetzt Dein Problem, dass hier darüber diskutiert wird? Ich glaube, Dir ist langweiliger als uns.
  9. Im Vorfeld kann er schon mal gar nichts abgeben. Selbst wenn er vorher einen Schrieb unterschreibt, in dem er erklärt, dass er der Verbreitung seines Auftrittes zustimmt, ist das für mich ganz klar sittenwidrig. Er muss nach Sichtung des fertigen Beitrages bestätigen, dass er damit einverstanden ist. Und dann muss RTL ganz klar feststellen, dass der Kandidat nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und den Beitrag entweder umschneiden oder direkt einstampfen. Bei einer Live Sendung kann ja viel gesendet werden, aber das war eine Aufzeichnung und dort kann man besser aufpassen, dass seine Menschenrechte nicht verletzt werden. Man kann auch nicht einfach in einen Arbeitsvertrag reinschreiben: Alles was in unserer Firma passiert wird von ihnen geduldet und darf nicht nach Außen getragen werden um sich z.b. zu beschweren, oder vor das Arbeitsgericht zu ziehen. Das wäre Sittenwidrig.
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