acbattery Geschrieben 29. Oktober 2014 Melden Share Geschrieben 29. Oktober 2014 (bearbeitet) Habe eben per Mail die geänderten AGB's von Sky erhalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KGAllgemeine Geschäftsbedingungen derSky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG2.1.4 Für den Fall, dass der Abonnent Kunde eine Smartcard entgegen den o. g. Bestimmungen (Ziffern 2.1.2; 2.1.3) zur öffentlichen Vorführung von Angeboten (insbesondere im Gastronomiesektor) und/oder zum „Cardsharing“ nutzt, ist Sky berechtigt, vom Abonnenten Kunden eine Vertragsstrafe zu erheben. Diese Vertragsstrafe besteht in der jeweils doppelten jährlichen Abonnementgebühr eines entsprechenden Sky Abonnements für die gewerbliche Nutzung. und kann bis zu maximal € 7.000,00 betragen. Der Abonnent Kunde ist diesbezüglich berechtigt nachzuweisen, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard über einen kürzeren Zeitraum als den veranschlagten Jahreszeitraum erfolgte. In diesem Fall besteht die Vertragsstrafe in der anteiligen doppelten Abonnementgebühr für den Zeitraum, in dem die missbräuchliche Nutzung erfolgte. Die Vertragsstrafe kann bis zu maximal 7000,00 EUR betragen. Sky bleibt die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schadenersatzes vorbehalten. Sky kann die Sehberechtigung jederzeit entziehen, soweit dies erforderlich ist, um eine vertragswidrige Nutzung zu unterbinden. Weiterhin behält sich Sky das Recht vor, gegen Personen, die die Smartcard mißbräuchlich nutzen, insbesondere sog. „Cardsharing“-Netzwerke als Anbieter betreiben oder als Kunden nutzen, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten. edit habe mal den unwichtigen Müll wegen der Übersichtlichkeit entfernt kann ja jeder auf deren Seite nachlesen bearbeitet 31. Oktober 2014 von pelzi Übersichtlichkeit Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Landru Geschrieben 29. Oktober 2014 Melden Share Geschrieben 29. Oktober 2014 Hat einer nen Plan ob man den Neuen AGBs wiedersprechen sollte? Bis zum 15.12 kann man das offensichtlich, danach gelten die neuen als akzeptiert. Und wenn ja, wie Sky drauf reagiert? Grüße, Landru Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leo67 Geschrieben 30. Oktober 2014 Melden Share Geschrieben 30. Oktober 2014 ich sag mal so, Sky hat in ihren alten AGB's sicher nichts von der Möglichkeit der einseitigen Änderung ihrer AGB's geschrieben und selbst wenn darf der Kunde Abonnent nicht schlechter gestellt werden in den neuen AGB's. und neue AGB's per Mail ist ungefähr so wie ein Kind von der Jungfrau Maria zu bekommen. Hallelujah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KWHay Geschrieben 8. November 2014 Melden Share Geschrieben 8. November 2014 Das war die Antwort auf meinen Widerspruch: "vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie die entstandenen Unannehmlichkeiten. Wir haben Ihren Widerruf der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt. Somit gelten weiterhin die von Ihnen angenommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres aktuellen Abonnements. Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen Ihr Sky Team" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.