Jump to content

Wie erde ich meine Multytenne Twin vorschriftsmässig?


Empfohlene Beiträge

Hy,

 

ich renoviere gerade meine Eigentumswohnung und würd dort gern meine Multytenne Twin aufm Dach aufstellen (Hab ne Art kleines Reihenhäusschen auf nem Parkhausdach).

Nun ist mir natürlich wichtig, dass alles vorschriftsmässig geerdet ist.

Der Mast/Halterung muss natürlich an die Hauserdung ran, das ist klar. aber wo kommt die Erdung hin vom LNB?

Da ich eh ne F-Kupplung brauche (in meinem Verteiler/Abstellraum in dem alle Kabel zusammenlaufen) dachte ich, ich setz dort nen Erdungsblock der an die Hauserdung angeschlossen wird.

Die beiden Kabel vom LNB aufm Dach bis in den Abstellraum sind jeweils ca 20 Meter lang.

Ist das so praktikabel bzw. auch vorschriftsmässig?

 

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn möglich sollte man eine Antenne so montieren, dass die teuere Masterdung entfallen kann. Ua an einer Hauswand.

Wenn das nicht machbar ist, sollte die Masterdung und der PA Ausgleich so erfolgen:

http://www.satshop-heilbronn.de/Blitzschutz-Erdung-Potentialausgleich-PA-DIN-Norn-16mm-quadrat-stromschlag

Das sollte nur von Fachleuten durchgeführt werden:

http://www.kathrein.de/fileadmin/media/content/07-Satelliten-%20und%20terrestrische%20Empfangssysteme/antenne_erden_blitzschutz.pdf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 weeks later...

hy mal wieder...

 

danke für die links!

 

die Antenne soll definitiv aufs dach, ich werd den mast dann wohl an die vorhandene blitzschutzanlage mit ner schiene anklemmen (mit entsprechendem dicken anschlusselement natürlich).

was ich noch nicht ganz verstehe ist das mit dem potentialausgleich - wie schon beschrieben laufen alle satleitungen in einem kleinen raum in der Wohnung zusammen, in der unter anderem auch mein serverschrank ist, sicherungskasten etc. dort habe ich optimalen zugriff auf die hauserdung. ist es denn zulässig dort die potentialausgleichsschiene zu montieren die wiederrum an die hauserdung gekoppelt ist (genau wie zb mein serverschrank etc auch)?

auf dem dach habe ich keine Möglichkeit an die hauserdung ranzukommen.

 

vielen dank schonmal für die hilfe!

bearbeitet von The Invisible
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was erforderlich steht alles in den beiden Links (#Post 2).

Die Links sind doch eindeutig....

 

Hier erweiterte Infos:

http://www.kleiske.de/vde%200855/vde0855_270506.pdf

Wie man eine Satantenne optimal justiert, kann ich dir sagen.

 

Aber:

Erdung und Pa Ausgleich habe ich immer an Fachfirmen vergeben.

Meine konzipierten Satanalgen an Hauswänden sind alle nicht erdungspflichtig.

 

Ca. 90% aller Dachantennen sind dessen ungeachtet - nicht geerdet...

Der PA Ausgleich ist bei nur 2 Anschlüssen nicht zwingend erforderlich.

Deshalb haben meine Amigos auch dauf verzichtet.

 

Frage nebenbei:

Eine kleine Multytenne montiert man in der Regel unsichtbar auf Balkonen.

Fast unsichtbar, weil viele VM eine eigene Satanlage  der Mieter nicht dulden müssen.

 

So man denn aber wie vermutlich du Hauseigentümer ist,  montiert man eine 85er Schüssel und hat dann auf allen Positionen

eine deutlich bessere Schlecht - Wetter Reserve als eine Multytenne.....

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

danke für deine antwort!

 

ok das beruhigt mich, dass man für 2 lnbs nicht zwingend pa braucht :-)

ja ich weiss grössere schüssel wäre besser für Schlechtwetter, aber ich mag die multytenne twin irgendwie hab die auch schon lange bzw die war wie du richtig bemerkt hast damals für nen Balkon von ner mietswohnung angeschafft worden :-) ich probiers einfach mal wie sie sich verhält, ausgetauscht ist die ja gleich. gibt's evtl ne Möglichkeit der multytenne einfach nen grösseren spiegel zu spendieren?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Admin

Sorry aber so einfach ist das nicht!

Hat das Gebäudedach bereits einen Blitzschutz?

Wenn ja dann darf der Mast nicht an den bestehenden Blitzschutz angeschlossen werden sondern es muss eine Fangstange installiert werden in deren Schutzwinkel sich dann die SAT-Antenne befinden muss, das wäre dann der äußere Blitzschutz.

Was den inneren Blitzschutz betrifft so ist jede Leitung vom LNB über geeignete Einrichtungen (F-Stecker-Erder) unmittelbar beim Eintritt in das Gebäude an den Potentialausgleich des Gebäudes anzuschalten, hier gibt es keine Ausnahmen!

Das Thema Blitzschutz und Erdung ist extrem komplex daher ist jedem gut geraten Antennen nur im Schutzbereich zu installieren denn das spart Nerven und Geld.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hy,

 

ja das Gebäude hat eine blitzschutzanlage, auf dem dach (Flachdach) hats solche fangstangen.

bedeutet das ich kann den mast einfach in dessen Wirkungsbereich stellen?

der mast wird einfach auf eine betonpladde geflanscht die dann aufs dach gestellt wird.

Mal ne blöde Frage: wenn der mast/halter nicht aus Metall ist sondern aus irgendwas nicht leitendem, sagen wir zb Plastik oder sowas in der Richtung, vereinfacht das das ganze?

Auf dem Dach ist auch ne Antenne installiert an der ne schüssel hängt, allerdings ist die sehr weit weg dafür müsste ich end viel kabel legen und platz ist auch keiner mehr dran für meine, aber dort werd ich mal gucken wie die das gelöst haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

danke für deine antwort gandal!

das freut mich natürlich :-) wie weit geht denn dieser "Einflussbereich" also in welchem abstand zu so nem dings muss ich die schüssel hinstellen?

und wie isses generell wenn der mast zb aus Plastik ist und nicht aus was leitendem? spielt das ne rolle?

und wenn das ding dann in dem wirkungsradius steht, muss ich dann nirgendwo ne Verbindung zum blitzschutz schaffen (also physikalisch)?

bearbeitet von The Invisible
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Admin

wie weit geht denn dieser "Einflussbereich" also in welchem abstand zu so nem dings muss ich die schüssel hinstellen?

Das lässt sich nicht so einfach beantworten da dazu einige Daten nötig sind.

- wie hoch ist die Fangstange
- welche Gefährdungsklasse muss für das Gebäude angewendet werden
- wie sieht die vorhandene Blitzschutzanlage aus ( Plan )

Zur Fangstange muss ein Abstand von mindestens 50cm eingehalten werden allerdings ist das ziemlich ungenau denn der tatsächliche Abstand ergibt sich erst dann wenn
die vorher genannten Daten vorliegen und der Schutzwinkel berechnet wurde aber weniger ist es in keinem Fall.

Es ist auch ein Abstand von mindestens 50cm zu allen Ableitungen einzuhalten welche von Fangstangen oder sonstigen Fangeinrichtungen Richtung Blitzschutzerder geführt werden


wie isses generell wenn der mast zb aus Plastik ist und nicht aus was leitendem? spielt das ne rolle?

- Das Material ist für den Blitzschutz nicht relevant

und wenn das ding dann in dem wirkungsradius steht, muss ich dann nirgendwo ne Verbindung zum blitzschutz schaffen (also physikalisch)?

Nein, es darf keine Verbindung zwischen Mast und äußerem Gebäudeblitzschutz geben!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 11 months later...

Einige Passagen veranlassen mich den Thread mit Ergänzungen zu reanimieren.

 

wie weit geht denn dieser "Einflussbereich" also in welchem abstand zu so nem dings muss ich die schüssel hinstellen?

Zur Fangstange muss ein Abstand von mindestens 50cm eingehalten werden allerdings ist das ziemlich ungenau denn der tatsächliche Abstand ergibt sich erst dann wenn die vorher genannten Daten vorliegen und der Schutzwinkel berechnet wurde aber weniger ist es in keinem Fall.
 

und wenn das ding dann in dem wirkungsradius steht, muss ich dann nirgendwo ne Verbindung zum blitzschutz schaffen (also physikalisch)?

Nein, es darf keine Verbindung zwischen Mast und äußerem Gebäudeblitzschutz geben!

 

Mit und ohne Blitzschutzanlage sollen neue Antennen möglichst nur noch nach dem Stand der Technik in geschützten Räumen wie dem nicht erdungspflichtigen Schutzbereich der Fassade oder in Blitzschutzzone LPZ 0B einer getrennten Fangeinrichtung errichtet werden, da nur so die Antenne und daran angeschlossenen Endgeräte gegen die Einkopplung galvanischer Teilblitzströme (Direkteinschläge) gefeit sind.

 

Trotz aller Nachteile sind suboptimale Antennendirekterdungen weder nach der für Antennensicherheit primär maßgeblichen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) noch der Blitzschutznorm DIN EN 62305 (VDE 0185-305) verboten. Vorbehaltlich normkonformer Ausführung einschließlich Potenzialausgleich ist dies nach den Anerkannten Regeln der Technik (= Normen) weiterhin zulässig und kann sogar die einzige Alternative sein, denn Isolierter Blitzschutz für das Gebäude oder Schutz einzelner Dachaufbauten mit einer getrennten Fangeinrichtung setzen zwingend voraus, dass die örtlichen Gegebenheiten die Einhaltung äquivalenter Trennungsabstände zulassen.

 

Blitzschutz ist Brandschutz: Wo die Trennungsabstände nicht einzuhalten sind, muss zur Vermeidung von brandauslösenden Lichtbögen blitzstromtragfähig gebrückt werden.

 

Weder der pauschale Schutzwinkel von 45° nach alter DIN V VDE V 0185, die 2006 abgelöst wurde, noch pauschale 0,5 m Trennungsabstand sind Stand der Technik. Pauschalwerte können zu groß oder zu klein sein, weshalb man sie besser nicht mehr anführen sollte. Bei einer Antennenerdung mit einem Erdungsleiter reicht ein TA von 0,5 m in BSK 3 für normale Wohngebäude gerade mal bis zu 6,25 m Abstand des Erdungsleiters vom Fundamenterder aus (bei km 0,5 für feste Stoffe). 

 

Sowohl bei Direkterdungen an Blitzschutzanlagen als auch bei Schutz über getrennte Fangstangen muss der Antennenträger innen mit einem PA-Leiter von min. 2,5 mm² Cu (bei geschützter Verlegung) bzw. 4 mm² Cu (ungeschützt) an die Haupterdungsschiene (HES früher PAS) eines normkonformen (Blitzschutz-)Potenzialausgleichs verbunden werden.

 

Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage und für Installationen ist NAV § 13 zu beachten. Blitzschutzsysteme sind für "blinde" Erdungsanschlüsse durch Laien (= ich) aber auch Elektrofachkräfte ohne Zusatzqualifikation tabu, selbst so scheinbar einfache Handgriffe sind vom VDE oder VdB qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten, die vorab die Funktionstüchtigkeit und Normkonformität des Blitzschutzsystems prüfen müssen.

 

Sowohl Mastdirekterdungen an Blitzschutzanlagen als auch deren Erweiterung um normkonforme Fangstange(n) stellen eine wesentliche Änderung dar, die bei früher üblichen Altanlagen mit getrennten Erdungsspießen dazu führt, dass ein evtl. vorhandener "Bestandsschutz" erlischt und eine Nachrüstungsverpflichtung auf aktuellen Normenstand auslöst.

 

Mehr zu Berechnungen von Trennungsabständen, Schutzwinkel- und Blitzkugelverfahren siehe DEHN Blitzplaner.

bearbeitet von Dipol
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...