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Antennenmast auf Dach ohne Blitzschutz


lance

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Hallo,

folgendes Problem: Ein Kumpel zieht in eine Altbauwohnung. Blitzschutz für das Gebäude existiert nicht, folglich auch nichts, woran er eine auf dem Dach zu installierende Sat-Schüssel zu diesem Zweck erden könnte.

Wie sieht es da mit den Vorschriften aus? Kann er das als Laie ohne Blitzschutz machen? Oder muss er zwangsläufig einen Installationsbetrieb beauftragen? Es geht um die Versicherungsfrage im Schadensfall.

Wäre super, wenn jemand Bescheid wüsste und einen guten Rat geben könnte.

Gruss

 

Lance

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  • Admin

Blitzschutz bei SAT-Antennen:

 

Bei Aussenantennen , welche sich mehr als 2m unterhalb der Dachkante und weniger als 1,5m vom Gebäude oder Antennenanlagen die sich innerhalb von Gebäuden befinden ist keine Schutzmassnahme erforderlich. (Nach DIN VDE.0855.T1.(03-94).Abschnitt 10)

Es ist aber auch in diesem Fall ein Potentialausgleich erforderlich! ( min. 4mm² / besser 16mm² zur Potentialausgleichsschiene)

 

In allen anderen Fällen müssen Antennenanlagen nach Abschnitt 10.2 geerdet werden.

Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer, isoliert oder blank, der auf kürzestem Weg mit einer Erdungsanlage verbunden werden soll.

Alternativ geht auch das Einbinden in eine evtl. schon vorhandene Blitzschutzanlage !

 

 

Änderung in DIN VDE 0855-300 Abschnitt 12.3.3 (Juli 2002):

"Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer, isoliert oder blank,...

Mehrdrähtige Leiter sind nur erlaubt, wenn die für diese Leiter vorgesehene Klemmvorrichtungen entsprechend der auftretenden Blitzstrombelastung von 100 kA geeignet ausgeführt sind".

-

Schutzleiter und/oder Neutralleiter des Starkstromnetzes oder der Aussenleiter eines beliebigen Koaxialkabels dürfen nicht als Erdungsleiter verwendet werden.

 

Die Ausführung kann entweder durch eine Verbindung zu einer vorhandenen Blitzschutzanlage, durch Verbindung mit dem Erdungssystem des Gebäudes oder durch Verbindung zu einer Erdungsanlage erfolgen, die aus wenigstens zwei horizontalen Erdern von mindestens 5m Länge oder einem vertikalen Erder von 2,5m besteht.

 

Der Mindestquerschnitt des Erders beträgt 50mm² Kupfer oder 80 mm² Stahl. Die Ausführung sollte durch ein Fachunternehmen erfolgen, dabei sollte auch ein entsprechender Schutz gegen Überspannungen und ein ordnungsgemäßer Potentialausgleich beachtet werden.

 

Bei SAT-Anlagen/Antennensystemen/Masten ist eine Fangeinrichtung so zu installieren dass sich die Anlage in deren Schutzwinkel befindet.... siehe DIN VDE.0855.T1

voltinorms0725.pdf

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  • 3 years later...

(Nach DIN VDE.0855.T1.(03-94).Abschnitt 10) I

Die Normausgabe von 1994 wurde bereits 2005 abgelöst. Aktuell gültige Norm DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1)2011-06.

Es ist aber auch in diesem Fall ein Potentialausgleich erforderlich! ( min. 4mm² / besser 16mm² zur Potentialausgleichsschiene)
  • Ein PA ist immer empfehlenswert, aber in der letzten Normausgabe wurde der PA zum Leidwesen der deutschen Mitglieder im EN-Gremium liberalisiert, sofern nur eine WE angeschlossen ist und die Summe der Ableitströme < 3,5 mA(eff) beträgt.
  • Die Potenzialausgleichsschiene (PAS) wurde in Haupterdungsschiene (HES) umgetauft, nunmehr gibt es geerdete und paradoxerweise auch ungeerdete Haupterdungsschienen.
  • Nix gegen PA-Leiter mit größeren Querschnitten, aber der PA-Mindestquerschnitt wurde mit 4 mm² Cu und bei geschützter Verlegung auch nur noch 2,5 mm² Cu an die Normenreihe DIN VDE 0100 angepasst.

Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer, isoliert oder blank, der auf kürzestem Weg mit einer Erdungsanlage verbunden werden soll.

Alternativ geht auch das Einbinden in eine evtl. schon vorhandene Blitzschutzanlage !

Der erste Satz ist noch gültig. Ist eine Blitzschutzanlage vorhanden muss eine Antennenerdung integriert werden. Arbeiten an Blitzschutzanlagen sind qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten, welche zuvor deren Funktionstüchtigkeit und Normkonkonformität prüfen müssen.

Änderung in DIN VDE 0855-300 Abschnitt 12.3.3 (Juli 2002):

"Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer, isoliert oder blank,...

Mehrdrähtige Leiter sind nur erlaubt, wenn die für diese Leiter vorgesehene Klemmvorrichtungen entsprechend der auftretenden Blitzstrombelastung von 100 kA geeignet ausgeführt sind".

-

Schutzleiter und/oder Neutralleiter des Starkstromnetzes oder der Aussenleiter eines beliebigen Koaxialkabels dürfen nicht als Erdungsleiter verwendet werden.

 

Die Ausführung kann entweder durch eine Verbindung zu einer vorhandenen Blitzschutzanlage, durch Verbindung mit dem Erdungssystem des Gebäudes oder durch Verbindung zu einer Erdungsanlage erfolgen, die aus wenigstens zwei horizontalen Erdern von mindestens 5m Länge oder einem vertikalen Erder von 2,5m besteht.

 

Der Mindestquerschnitt des Erders beträgt 50mm² Kupfer oder 80 mm² Stahl. Die Ausführung sollte durch ein Fachunternehmen erfolgen, dabei sollte auch ein entsprechender Schutz gegen Überspannungen und ein ordnungsgemäßer Potentialausgleich beachtet werden.

 

Bei SAT-Anlagen/Antennensystemen/Masten ist eine Fangeinrichtung so zu installieren dass sich die Anlage in deren Schutzwinkel befindet.... siehe DIN VDE.0855.T1

  • Die nationale DIN VDE 0855-300:2008-08 gilt ausschließlich für Funksende-/empfangsantennen. Für Haushaltantennen ist die international harmonisierte DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1)2011-06 zuständig, die nur teilweise gleichlautend ist.
  • Erder gehören zur Elektroanlage, Arbeiten an dieser sind ausschließlich bei einem VNB eingetragenen Elektro- oder Blitzschutzfachräften vorbehalten.
  • Überspannungsschutzgeräte sind nach Blitzschutznorm DIN EN 62305 (VDE 0185-305) für direkt an eine Blitzschutzanlage geerdete professionelle oder private Antennen vorgeschrieben. Für Antennendirekterdungen auf Gebäuden ohne Blitzschutzanlage ist dies nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) derzeit noch nicht gefordert.
  • Mehrdrähtige Erdleiter waren von 2004 bis 2011 für Haushaltsantennen untersagt und sind aber wieder zulässig, sofern -sinngemäß wie nach alter DIN VDE 0855-300 zitiert- die Klemmen und Verbinder mit 100 kA Blitzstromtragfähigkeit auch für diese Leiterart zertifiziert sind.

Die Materie Blitzschutz, Erdung und Potenzialausgleich ist viel zu komplex, als dass man sie in wenigen kurzen Sätzen abhandeln könnte.

bearbeitet von Dipol
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