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DPD - Zustellung bis in welches Stockwerk?


kingmattes

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Hallo Freunde, Feinde und Gemeindemitglieder,

 

ich habe im Internet bisher keine klaren Aussagen finden können, bis in welches Stockwerk die Zusteller bei DPD liefern müssen. Auf meine E-Mail gabe es bisher auch keine Antwort. Eventuell kennt sich einer von Euch aus, Ihr wisst doch alles.

 

Der Zusteller hier ist nicht unbedingt eine Ausgeburt der Lebensfreude, aber mittlerweile geht mir der Typ etwas zu weit. Er nörgelt jedes Mal, wenn er zu uns liefern muss (dritter Stock, kein Aufzug). Das letzte Mal meinte er, er glaube es wäre der vierte Stock und er müsse nur bis zum dritten Stock liefern. Das nehme ihm überhand.

 

Gibt es so eine Klausel wirklich, oder ist der einfach nur pissig?

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ALso so eine Klausel gibt es nicht, der hat einfach nur keinen Bock.

Steht noch nicht mal was in den Bedingungen Lieferung bis Haustür/Wohnungstür? Wäre ja noch schöner... Ist natürlich doof, wenn man für die Plackerei die Ziegelsteine die DU bestellst bis in den 3. Stock schleppen muss aber so ist das leider

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  • Admin

In Österreich gelten neben der AGB und den speziellen Produktregelungen von DPD auch die "Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen" für die Zustellung -> Klick, wird in Deutschland ähnlich sein denke ich.

 

Da steht nichts drin von "nur bis in den 3.ten Stock" allerdings wenn das Paket >49Kg hat dann kann es passieren das es selber rauf geschleppt werden muss, hatte ich auch schon einige Male...oder es steht überhaupt beim Nachbar...ich mag den Zustelldienst nicht.

 

§ 33 VIII. Ablieferung

 

a ) Die Ablieferung des Gutes darf mit befreiender Wirkung an jede zum Geschäft oder Haushalt gehörige, in den Räumen des Empfängers anwesende erwachsene Person erfolgen.

 

b ) Mangels anderer Vereinbarung stellt der Spediteur das Gut in oder auf dem Beförderungsmittel (z. B. Lkw, Wechselbrücke u. dgl.) dem Empfänger vor oder, falls möglich, auf dessen Grundstück zur Annahme bereit.

 

c ) Der Empfänger kann gegen Übernahme der Kosten und Gefahr verlangen, daß Güter in Höfe, auf Rampen, in Räume, Regale und dgl. abgetragen werden. Dies gilt nicht für Güter mit einem Gewicht ab 50 kg das Stück oder für solche, die wegen ihres Umfanges von einer Person nicht befördert werden können.

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In Österreich gelten neben der AGB und den speziellen Produktregelungen von DPD auch die "Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen" für die Zustellung -> Klick, wird in Deutschland ähnlich sein denke ich.

 

Da steht nichts drin von "nur bis in den 3.ten Stock" allerdings wenn das Paket >49Kg hat dann kann es passieren das es selber rauf geschleppt werden muss, hatte ich auch schon einige Male...oder es steht überhaupt beim Nachbar...ich mag den Zustelldienst nicht.

 

Die Beförderung bei DPD endet bei 31,5 KG und Ablieferung vor " Wohnungstür "

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Danke für Eure Tips.

 

Ich kenne die Regelung im Groben so: Speditionsgüter -> bis hinter die erste Tür; Pakete -> bis zur Wohnungs- bzw. Haustür.

 

 

DPD ist keine Spedition sondern KEP Dienst....

und wers genau wissen will ! in jedem DPD Shop hängen die Geschäftsbedingungen aus...dann einfach mal vorbei gehen und lesen.

Adressen der Shops gibts im Internet unter www.DPD.de

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  • 1 month later...

Du bist nicht alleine... hab das ganze letztes Jahr mit DHL gehabt... war aber ein Subunternehmen, und deshalb hat sich natürlich niemand zuständig gefühlt. Nach einer Stunde telefonieren, liefert jetzt wieder DHL direkt. Einen Vorteil hat das ganze natürlich... der Fahrer kann endlich wieder Deutsch sprechen und fragt mich nicht jedes mal nach meinem Namen....

 

Aber wenn man sich das ganze überlegt... die Subunternehmen bekommen 35cent pro Paket... egal wie groß, egal welcher Stock... das ist natürlich bitter, wenn ich jeden Tag 2x 31,5kg Pakete bekomme.

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hi,

 

die frage ist wie das versendet wurde. "Frei Haus" wäre bis zur Bordsteinkante. "Frei Wohnung" wäre bis zur deiner Wohnungstür egal in welchem stock.

 

siehe auch

 

Kleines Update. Der Herr klingelt nicht mal mehr, wenn er Pakete für uns hat. Er gibt es einfach im Laden im EG ab.

 

das wiederrum darf er nicht. beim nächsten mal beschwer dich, das du das packet nicht erhalten hast.

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Man muss zwischen Versand mit Paketdienst und Spedition unterscheiden.

 

Der Begriff "bis Bordsteinkante, bzw. "bis hinter 1. verschließbare Tür" (wichtig!! - sofern diese ebenerdig ist), gilt nur für Speditionsversand. Hier ist es u. U. möglich, wenn man die Ware an einen bestimmten Ort geliefert haben möchte, das "Vertragen der Ware" bei der Bestellung zu vereinbaren - natürlich gg. extra Gebühr (wir bieten das an).

 

Beim Paketdienst sieht das anders aus. Unser Paketdienst ist DPD und wir hatten erst vor kurzem den Fall, dass ein DPD Fahrer die Aussage (Bordsteinkante) einem unserer Kunden gegenüber geäußert hat und die Ware im Hausflur abstellte, nachdem er die Unterschrift hatte - Kunde sitzt in 1. Etage. Gab mächtig Ärger und es ist also definitiv so, dass die Übergabestelle eben die Haustür, bei Firmen z. B. der Tresen in den Geschäftsräumen ist. Eben dort, wo die normale Post übergeben wird.

Wichtig ist nur eines - keine Unterschrift geben, bevor die komplette! Ware an Ort und Stelle ist. Hier machen die Empfänger die häufigsten Fehler. Sobald der Fahrer eine Unterschrift hat, hat man schlechte Karten.

Man sollte auch den Versender (Verkäufer) ansprechen und sich beschweren, der sollte dann beim Paketdienst den Sachverhalt schildern und eine Klärung verlangen. So handeln wir bei Kundenreklamationen in diese Richtung. Wir verkaufen 95% B to B - sollte aber beim Privatversand genauso sein.

 

Sag doch einfach dem Laden im EG, dass sie keine Pakete für Dich annehmen sollen. Aber wahrscheinlich klingelt der Fahrer dann beim Nachbarn...............man kann ja kaum die ganze Nachbarschaft benachrichtigen :blink:

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Man muss zwischen Versand mit Paketdienst und Spedition unterscheiden.

 

Der Begriff "bis Bordsteinkante, bzw. "bis hinter 1. verschließbare Tür" (wichtig!! - sofern diese ebenerdig ist), gilt nur für Speditionsversand. Hier ist es u. U. möglich, wenn man die Ware an einen bestimmten Ort geliefert haben möchte, das "Vertragen der Ware" bei der Bestellung zu vereinbaren - natürlich gg. extra Gebühr (wir bieten das an).

 

nein, man muss nicht zwischen paketdienst und spedition unterscheiden.

kaufst du etwas, hast du eine Holschuld. das heißt, du musst das laut BGB eigentlich selber abholen. du kannst jetzt aber vereinbaren, das zu dir geliefert wird. diese lieferumstände können allerdings selber vereinbart werden, die regel ist eben "Frei Haus", was den Lieferer dazu beauftragt das ganze bis zur Bordsteinkante zu liefern. deswegen ist es wichtig, welche Lieferbedingungen vereinbart wurden. im grunde heißt das eben, welche Leistung bezahlt wurde. wurde nur "Frei Haus" bezahlt, so hast du pech gehabt.

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....diese lieferumstände können allerdings selber vereinbart werden....

 

Ich glaube kaum, dass man bei DHL/DPD/Co... vereinbaren kann, dass das Päckchen nur bis zu Eingangstür des Hauses gebracht werden soll. Das ist in den AGB festgenagelt, dass die das Paket bis zur Wohnungstür bringen.

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.......im grunde heißt das eben, welche Leistung bezahlt wurde. wurde nur "Frei Haus" bezahlt, so hast du pech gehabt.

Zeig mir den Paketdienst, der nur bis zur Bordsteinkante liefern muss. Wenn ich eine Rolle Klopapier bestelle, kommt diese mit einem Paketdienst und der liefert es definitiv bis zur Haustür/Übergabestelle - da kann auf der Homepage des Onlinehändlers auch "Frei Haus" stehen. Macht es der Fahrer nicht, bekommt er keine Unterschrift - so einfach. Ganz davon abgesehen, dass dieser Paketdienst wohl nicht lange überleben würde :wub:

Bestelle ich ein 50" TV, kommt dieser mit Spedition und hier greift dann die Geschichte "Frei Haus". Also muss man doch zw. Paketdienst und Spedition unterscheiden :blink: - nur da sollte man sich eben vorher erkundigen. Es gibt eben Versandhändler die das Vertragen gleich mit anbieten.

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Zeig mir den Paketdienst, der nur bis zur Bordsteinkante liefern muss. Wenn ich eine Rolle Klopapier bestelle, kommt diese mit einem Paketdienst und der liefert es definitiv bis zur Haustür/Übergabestelle - da kann auf der Homepage des Onlinehändlers auch "Frei Haus" stehen. Macht es der Fahrer nicht, bekommt er keine Unterschrift - so einfach. Ganz davon abgesehen, dass dieser Paketdienst wohl nicht lange überleben würde :blink:

 

und du hast dann deine Holschuld nicht erfüllt und bist selber schuld.

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und du hast dann deine Holschuld nicht erfüllt und bist selber schuld.

 

Eine Holschuld habe ich aber nur, wenn der Verkäufer keinen Versand anbietet.

Wenn der Verkäufer Versand anbietet, dann schliesse ich 2 verbundene Verträge mit ihm ab, über den Warenkauf und über die Anlieferung. Die Anlieferung übernimmt er dabei nicht selbst, sondern setzt einen s.g. Erfüllungsgehilfen (Paketdienst) dafür ein.

 

Aber darum ging es eigendlich gar nicht, sondern ob die Lieferung ´irgendwo´ abgestellt oder abgegeben als zugestellt gilt, und das ist nicht der Fall, es sei denn, es liegt eine entsprechende Einverständniserklärung des Empfängers vor.

Nur bei sogenanntem Rollgut gilt ´frei Bortsteinkante´ oder ´erste verschließbare Tür´.

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