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Finanzamt: Nachweis über die Herkunft des Geldes


muckiman

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Hallo,

 

wir (Freundin und ich) überlegen uns gerade unser Geld in die Hand zu nehmen und bei einer Versteigerung für eine 4-Zimmer Wohnung in unserer Nachbarschaft mitzubieten. Nun sieht es so aus, dass wir über ca. 1/3 des Verkehrswerts der Wohnung verfügen. Ein weiteres Drittel kann durch Geld von Verwandten geborgt werden (zinslos!). Damit müssten noch ca. 50.000 EUR finanziert werden. Dies zur Situation, nun aber die eigentliche Frage:

 

Müssen wir mit Post vom Finanzamt rechnen, weil die wissen wollen, wie wir 2/3 des Verkehrswerts innerhalb zwei Jahren nach unserem Studium haben sparen können? Der Teil von den Verwandten kommt nicht von der Bank, sondern von unter der Matratze, wenn ihr versteht. Meine damit, dass das kein Schwarzgeld ist, sondern Geld das wegen fehlendem Vertrauen zu Banken daheim aufgehoben wurde. Also garantiert völlig legal. Unsere Befürchtungen sind die, dass wir angeben müssen von wem wir das Geld haben und diese Leute, dann mit dem Finanzamt zu tun bekommen, weil das FA ihnen nicht glauben will, dass man so viel Geld daheim hat... Versteht Ihr mich?!

 

Wer kann uns etwas helfen und uns unsere Fragen beantworten?

 

Gruß

 

Muckiman

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Wenn man als Student mit einem monatlichen Einkommen von 800,- in kurzer Zeit 50.000,- gesparrt hat,

könnte man sich fragen : wovon hat dieser Mann gelebt ?

 

Darauf habe ich gewartet!!

 

Seit ich geboren bin haben meine Eltern Geld monatlich für mich und meinen Bruder Geld auf Seite gelegt. Jeder von uns beiden bekam einen Sparplan mit 20 Jahren ausbezahlt. Zudem habe ich seit ich 18 bin in allen Sommerferien einen Monat am Fließband gearbeitet. Zudem war ich während meines Studiums Werkstudent und habe auch während meiner Lehre gut verdient!!! Und verdammt nochmal, wer bereit ist zu arbeiten, der kann auch sparen, wenn er das Geld nicht zum Fenster herauswirft. Meiner besseren Hälfte erging es ähnlich und sparen kann sie obendrein. - Dieter Bohlen konnte während seines Studiums auch 70.000 Mark verdienen. Warum sollte ich das nicht auch können?

 

Nun zurück zum Thema: Muss ich mit Nachforschungen vom FA rechnen???

 

 

PS: Ich habe während meiner Ausbildung und meines Studiums bei meine Eltern wohnen können. Daher waren meine Ausgaben (Golf V, LCD Fernseher, diverse Handys und PCs etc.) rel. gering. Basta!

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Hehe,

 

natürlich kannst du wie Bohlen während deines Studiums 70.000,- verdienen und diese auch sparen.

Was ich eben sagen wollte, daß ganze muss plausibel sein.

Über den Sparplan deiner Elern gibst sicherlich Unterlagen (Sparbuch oder sowas), ansosten können Dir deine Eltern jedes jahr einen bestimmten Betrag schenken (Frag mich jetzt nicht nach der Höhe)

 

Wenn du während deiner Ausbildung Monatlich 400,- verdient hast, noch bei Eltern gewohnt hast (kein Miete),

nicht geraucht/gesoffen hast und auch kein Stammgast im Puff warst, dann könntest du theoretisch 400,- pro Monat sparen.

 

Hättest aber im gleichenzeitraum noch einen 911 Turbo auf dich angmeldet, dann würde die Rechnung irgedwie nicht aufgehen: 911 Turbo + Sprit + Versicherung > 400,- im Monat.

 

Ich denke du solltest die Wohnung kaufen und dir da nicht so viele Gedanken machen, den Geld unterm Kopfkissen bunkern machen merh Leute als du denkst ^_^

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Zu 99% wird da nix kommen. Das 1% kommt nur wenn ein Aufmerksamer Mitbürger an die nen Brief schreibt. So xy hat 150000 Euro für ne Wohnung bezahlt, woher hat er das Geld??

 

Anders sieht es aus, wenn du das Geld in Bar auf dein Konto einzahlst. Banken sind glaub ich verpflichtet Bareinzahlungen ab X (15000 ?) dem FA zu melden.

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Mit Aussagen wie: "zu 99,9% kommt da nichts" würde ich mich zurückhalten!

In Deutschland geht von jedem beurkundeten Kaufvertrag eines Grundstückes eine Kopie ans Finanzamt!!! Bei Zwangsversteigerungen ist es ebenso! Nur zur Info: Bei der Zwangsversteigerung eirwirbst du ein Grundstück oder Teil davon, mit Zubehör (das Haus oder die Wohnung ist das Zubehör, vereinfacht ausgedrückt!).

Das Finanzamt verschickt in aller Regel (hier kommen wir eher auf 99,9%) ein Formular wo nach den eingesetzten Mitteln gefragt wird! Ein Verwandtendarlehen (gerne zinslos) ist nichts ungewöhnliches! Ob das Finanzamt bei den privaten Darlehensgebern nachfragt muss nicht sein, wird aber immer häufiger!

Eine Lösungsmöglichkeit wäre eventl. (ohne Garantie):

Das Geld der Verwandten anlegen (mit Zinsen) durch die Verwandten, Du finanzierst das Geld für den Wohnungskauf mit und die Verwandten geben deiner Baufinanzierungsbank eine Bürgschaft über das von Ihnen beigesteuerte Geld!

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1/3 des Geldes = 50.000 EUR

 

Wow... sind die Sachen bei euch so teuer?

 

Hier im verschlafenen Münsterland gibt 15 Jahre alte Einfamilienhäuser in "bester Lage" für das selbe Geld ;-p

 

Oder ist das mitten in der Stadt?

 

Ja bei uns in Bayern sind die Immobilien leider so teuer. ^_^

 

Ein 15 Jahre altes Einfamilienhaus in der Stadt kostet bei uns ab ca. 270.000 EUR, wenn man noch ein wenig Grün drum herum will. Teilweise wollen viele Bauunternehmen das gleiche Geld für eine geräumige neue 4 Zimmer Wohnung...

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hufo

Klar bekommt das Finanzamt von dem Kauf was mit. Aber denkst du da setzt sich dann einer hin und schaut was verdient der Kerl etc???

Da wird nur gehandelt wenn ein Verdacht oder Anzeige vorliegt.

 

Meine Eltern haben mir für meinen Neubau 2008, 60000€ geschenkt und 140000€ Zinsloses Darlehen gegeben. Das Finanzamt schickt mir sogar Grunderwerbssteuer etc. Ich verdiene keine 2000€ Netto, war 2005 sogar 4 Monate Hartz4 Empfänger und da ist nie was vom Finanzamt gekommen.

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artspooner

Unsere Finanzämter sind im eigentlichen Sinn unabhängig. FA im Saarland muss nicht unbedingt das Gleiche machen wie FA in Hessen, oder Düsseldorf. Es sei den, es gäbe für den entsprechenden Fall eine sogenannte Durchführungsverordnung!

Der Fragesteller hat eine allgemeine Frage zu seinem Problem gestellt; aus Einzelfällen kann er keine Sicherheit beziehen. Auch du weisst nicht, ob das FA zu deinem Hauskauf in 2008, dir in 2010 nicht noch entsprechende Fragen stellt!

In Zeiten klammer Kassen, werden die FAs immer aufmerksamer, insbesondere da auch die Vernetzung zunimmt.

Deshalb, in den meisten Fällen will das FA eine Finanzierungsaufstellung!

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also aus erfahrungswerten in nrw:

wenn du das haus nur für dich kaufst, bzw. die wohnung, wird das finanzamt bei diesen summen auch in anebetracht von studium eher nicht fragen...und auch hier..ehrliche antwort: gespart über längeren zeitraum ohne bank.

bei der allgemeinen banken-verunsicherung auch seit einem längeren zeitraum übliche praxis...wenn auch nicht sehr intellent..

 

wenn du z.b. schon ne wohnung selbst besitzt und noch ein grundstück dazu erwirbst, ist die frage wahrscheinlicher, weil 2 grundstücke werden meist dann besessen, wenn eines davon vermietet werden soll.

 

 

also kurzum:

bisher zur miete oder bei eltern gewohnt und nun ne eigentumswohnung erworben...davon 50.000 aus eigener tasche und 50.000 über freunde "finanziert" und den rest bei der bank ist nicht ungewöhnlich und rückfragen des finanzamtes eh unwahrscheinlich und wenn ehrlich beantwortet auch kein grund für bauchschmerzen

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